K&N Luftfilter | Sportluftfilter [Anschluss ~70mm] aus K&N 57i Performance Kit mit Teilegutachten

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  • Hey,


    verkaufe einen gebrauchten Sportluftfilter von K&N, ist aus einem K&N 57i Performance Kit (Ohne zusätzlichen Luftschlauch). Zustand ist gut.
    Teilegutachten (welches es nicht mehr gibt) wird mitgeliefert :Bier:


    Durchmesser vom Anschluß ist ~ 70mm Innen.
    Inkl. Schlauchschelle.


    Folgende Nummer steht unten drauf: UKM 317
    Paßt auf einen N15, evtl. auch auf andere :bier2:


    Preis: 19,90 EUR zzgl. Versand


    Und wer dazu das "100mm Edelstahl Endrohr universal im Titan / Burnt Style" nimmt, kiegt zwei Creme's / Handwaschpasten nach Wahl oben drauf !! - Einfach auf "VERKAUFE" klicken und schauen ob was dabei ist.


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    Gruß


    Tommy

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mal hier nach - wozu ist der Anschluss rechts?



    M.E. muss doch der obere Teil des Luftfilterkastens vom Träger des LMM losgeschraubt werden, dann kommt dieser eben in den 57i.
    Aber ein Extra-Schlauch, der in den 57i müsste, ist mir irgendwie nicht ersichtlich.


    Danke!

  • Gekauft, wenn mit Gutachten wie beschrieben! Schick mir bitte eine PN mit Bankdaten und das Teilegutachten wenn möglich als PDF oder ein gutes Foto, schonmal im vorraus!


  • Ob Du es hast oder nicht, spielt bei der Bewertung der Gültigkeit dieses Gutachtens durch den TÜV leider keine Rolle.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • ... das wird ja nach Tüv-Prüfer eingetragen... oder nicht...


    Später ist "einer" im Haus, werde ihn diesbezüglich fragen ;)


    EDIT:
    Im Netz gibt es folgende Info dazu:


    Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)


    Sehr geehrter Kunde!


    Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
    vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese
    Teilegutachten zurückgezogen werden.


    Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
    gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.


    Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.


    _______________________________


    Kannst du den Nachweis erbringen (was kostentechnisch keinen Sinn machen wird, da es über Einzelabnahme läuft), so wird er eingetragen :Bier:
    Wenn nicht, dann wird er nicht eingetragen.


    Klartext: Je nach Prüfer wird der eingetragen ...

  • Und wenn ihn der Tüver einträgt und der Bulle sagt das ist nicht erlaubt, dann bleibt der Hobel stehen, da kannste machen was du willst! - so zumindest die Theorie.


    Eingetragen bekommt man den schon, aber das bekommste auch ohne Gutachten und sonstiges, und kein kleiner Polizist wird sich wagen die Eintragung in Frage zu stellen, wenn er falsch liegt wirds für die eng :D


    Ist ja auch egal, so ein Gutachten ist immer ein Anfang.
    So wirklich legal bekommt man die nur mit Fahr- /Standgeräuschmessung eingetragen, das machen aber die wenigsten Tüv-Prüfer.
    Hab das jetzt erst durch, deswegen kann ich bissl schlau-scheißen :D

  • ... schön das ihr euch alle so beteiligt ... :baby: :baby: :baby:


    Kaufen oder sein lassen :Bier:


    BTW: ... wie war das mit dem Fächerkrümmer für den SR20DE ohne Gutachten, wie war das mit den gelben Nebelleuchten usw.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von r4zor77
    So wirklich legal bekommt man die nur mit Fahr- /Standgeräuschmessung eingetragen, das machen aber die wenigsten Tüv-Prüfer.


    Richtig schlau geschissen hieße es, dass jede dafür zulässige Prüforganisation (im Osten = Dekra, im Nordwesten = Tüv-Nord, im Südwesten = Tüv-Süd) dies machen darf, vorausgesetzt der teils ungemein faule und satte Prüfingenieur möchte eine Fahrgeräuschmessung durchführen.
    Ergo: Alles im Sinne der Einzelabnahme und damit noch möglich! Ein Teilegutachten kann zudem auch nicht schaden.


    Edit: Es gibt auch eine gegenläufige Meinung, dass kein offener Lufi laut EU mehr eintragbar ist, da hierdurch die teils mit Abgasen und/oder Öl vermischte Frischluft, z. B. beim Turbomotor im Schubumluftbetrieb, durch den geringeren Widerstand ohne Nachbehandlung in die Umwelt gelangen kann.