Verkauf von 300 Artikel bei Ebay und co.

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  • Hallo, nach langer Abstinenz habe ich mal wieder zum Board gefunden. Früher hatten wir ja so einige Rechtsverdreher im Boad - gibts die noch ?


    Meine Anvertraute mit dem Kühlschrank redende bessere Hälfte macht gerade riesen Ausverkauf auf Ebay Kleinanzeigen und Ebay. Nach einem kurzen Blick auf die Artikelmengen und die Herkunft der Artikel ( Vater gestorben, Mutter räumt das Grundstück radikal auf ) vertickt meine Gattin ( Tochter der vorgenannten Personen ) über ihren Account diese Unmengen an Artikeln. Es handelt sich größtenteils um verschiedene, gebauchte bzw. alte verschiedene Sachen.


    Mir macht die Menge Angst, nach Google und Presse haben so manche Finanzämter ja schon ganz andere als Unternehmer eingestuft, die weit weniger Waren anbieten.


    Was sagt Ihr dazu ?

  • Ich meine da es ja kein Dauerzustand ist sondern der familiären Situation zu Schulden ist das es hier keine Probleme gibt. Soweit ich weiß geht es auch nicht nach der Menge der Artikel sondern nachdem Gesammtumsatz der im Jahr zusätzlich gemacht wird. Wie hoch der Betrag aktuell ist kann ich aber nicht sagen. Ich weiß es nur von einem Arbeitskollegen der auch nebenbei bei ebay regelmäßig verkauft.

  • So ganz ohne die Anmutung einer Rechtsberatung aufkommen lassen zu wollen, denn sowas ist nur den offiziellen Rechtsberatern vorbehalten, kann ich Dir unter der Hand und leise mitteilen daß miehr so ist als ob je nach Bundesland ein automatisiertes Crawlen von Ebay und Co bei um die monatlich 20 in der gleichen Kategorie eingestellten Artikel eine automatisierte Meldung an die zuständige Behörde verursacht. Wie die zuständige Behörde dann damit umgeht ist deren Bier, da gehts dann nach dem aktuellen Überlastungsstand, der zu erwartenden Penunze oder auch nach Nase.


    Gleicher (Benutzer- ) Name, gleiche Telefonnummer, gleiche Adresse bei anderen Verkaufsplattformen sind dann auch noch weitere Vergleichsmerkmale. Eine festgelegte Summe gibt es nicht, es reicht, den "Anschein" erweckt zu haben, beruflich / mit Profitorientierung gehandelt zu haben. Aber auch sowas läßt sich im persönlichen Gespräch durchaus mit Nachlaßauflösung erklären. Allerdings nicht jeden Monat, ne.


    Hab ich jetzt aber so gar nicht gesagt, ok.

  • So eindeutig kann es dir keiner sagen.


    Die Grenzen sind da fließend. Interessant z.B. dieser Artikel.


    Ich würde ganz Grundsätzlich einen mix beim Verkauf versuchen.
    Größere oder wertvollere Einzelstücke würde ich im lokalen Kleinanzeigenmarkt und/oder über ebay Kleinanzeigen anbieten.
    Kleine Dinge evtl. gebündelt anbieten oder zunächst bei einem Flohmarkt verscherbeln.
    Ist etwas wertvolles wie Schmuck dabei, evtl. auch mal mit einem Juwelier sprechen.
    Den Rest wurde ich dann bei eBay einstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Gesetz ist da schon deutlicher: guck mal nach Paragraph 23 EStG. Dort steht alles Entscheidende drin. Verkäufe von privaten Sachen, die man über ein Jahr besitzt, sind nicht zu versteuern. Ganz anders ists, wenn man Sachen zukauft.


    Irgendwelche Verschleierungsversuche sind unabhängig davon albern- die Fahndung zieht sich ja auch nicht die Hose mit der Kneifzange an.


    Grüße


    Chris