Auto von der Strasse

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.684 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Scrippler.

    • Offizieller Beitrag

    Tach, mal ne Frage, mal angenommen ich nehm mir ein an der Str. abgestelltes Auto, knack das und schliesse die Karre kurz und "klau" mir den im Prinzip beklau ich ja niemanden, wenn die Rote Plakette schon abgelaufen ist die da drauf gepappt wird, oder tu ich das?Derjenige welche der die Karre dort abgestellt hat will die ja anscheinend loswerden und die Stadt is froh wenn die Karre weg is.Bei uns in Bamberg werden so oft noch gut erhaltene Autos abgestellt...ich bin mir auch bewusst, dass ich neue Schlösser brauch undn neuen Brief beantragen muss, wie sieht das mit der Rechtslage aus bei solchen Autos?


    Mfg Scrippler

  • bei sowas würd ich eher aufpassen. eher mal schaun, ob man den besitzer ausfindig machen kann, und den dann fragen, ob er dir das auto schenkt...
    wenn er den wirklich loswerden will, wird das glaub ich ned so ein problem sein. hoff ich halt. ;)


    mfg
    dagget

  • Wie jetzt?
    Ist das Dein Ernst? Ich wäre da sehr vorsichtig. Immerhin werden die Leute, sie das Auto da abgestellt haben, ja wohl vermeiden wollen, dass sie anhand der Fahrgestellnummern identifiziert werden. Also gehe ich mal davon aus, dass diese Nummern nicht mehr am Kfz dran sind. Und wie die Leute bei der Zulassungsstelle reagieren, wenn Du einen Fahrzeugbrief beantragst, aber keine Fahrgestelnummer vorweisen kannst, kannst Du Dir doch sicher ausmalen, oder?
    Und wer weiß, was vorher mit dem Wagen geschehen ist?
    Was ist Bamberg denn für ein Moloch, dass da ständig Autos an die Strasse gestellt werden :eek:?!
    Letzte Bemerkung nicht allzu Ernst nehmen...
    bye

    Frauenfußball ist wie Pferderennen mit Esel

    • Offizieller Beitrag

    Nehm ich schon ni so schlimm mit den Autos...naja hier wohnen ne Menge Amis und wenn die hier abgezogen werden stellen die ihre alten Karren einfach irgendwo ab die die hier gekauft haben.Gut, das Prob is, was is wenn die Karre geklaut wurde...bezweifel ich aber...Dass die Fahrgestellnummer weggeschliffen is, bezweifel ich, manche sind ja sogar noch so blöd und lassen den Brief drin liegen.

  • Wenn Du wirklich ein Auto "in Aussicht" hast, würde ich einfach mal ganz dreist zu den Herren der Pozilei gehen, und fragen, was es mit dem Wagen auf sich hat. Die können Dir dann auch sagen, ob der Wagen geklaut ist oder wem der gehört. Ja gut, letzteres werden die Dir sicher nicht auf die Nase binden, aber sie werden bestimmt versuchen, mit der Person Kontakt aufzunehmen. Oder liegen solche Angelegenheiten immer in den Händen der Stadt?
    Und wenn schon, die Pozilei wird Dir sicherlich weiterhelfen. Ich denke mal nicht, dass Du in dieser Angelegeheit hier eine klare Antwort finden außer "ich hatte mal einen Bekannten, dessen Kumpel hatte das auch mal gemacht..."
    Gruß, MAnuel

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  • Ich würd mal sagen das ist diebstahl,es gehört so lang dem besitzer bis die stadt das auto abgeholt hat und dann gehört es der stadt,oder liege ich da falsch???

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von K10-Schrauber-PADDI
    Ich würd mal sagen das ist diebstahl,es gehört so lang dem besitzer bis die stadt das auto abgeholt hat und dann gehört es der stadt,oder liege ich da falsch???


    Das spiegelt so in etwa die Frage auch wieder...naja, ich hatte mal ne Reprtage gesehen...die ham gesagt dass es so geht...dass die Dinger von einem Abschleppunternehmen im Auftrag der Stadt abgeschleppt wird und dann wird es für 3 Monate nicht angerührt, sollte sich in der Zeit ein Besitzer melden, bekommt er gg. ein gewisses Bussgeld das Auto wieder.nach den 3 Monaten dann wird das Auto erst das 1.Mal geöffnet und nach Daten des Besitzers gesucht und dann ausgeschlachtet und verschrottet und soweit ich das weiss wird das Geld das durch die Teile zusammenkommt dann 50/50 aufgeteilt zwischen Stadt und Schrotter

  • So in etwa wie Paddi das erklärt hat siehts der Gesetzgeber.


    Das Fahrzeug gehört dem Besitzer, sprich dem der den Schein hat. Damit verbunden sind auch die Pflichten, sprich Steuer, Verkehrssicherheit, Umweltschutz bla laber sülz.


    Wenn er nun diese Pflichten verletzt, bleibt es trotzdem sein Eigentum.


    Darum legen ja manche Leute Schlüssel und Brief gut sichtbar hin.


    Wenn nun Vater Staat der Meinung ist, sich das Spiel nicht länger anzugucken wird natürlich der Besitzer für die Kosten herangezogen. Wenn Du nun zwischendurch den Klumpen übernimmst und auf Deinen Namen anmeldest erbst Du damit auch alle Verpflichtungen die auf der Karre liegen.


    Aber wo kein Kläger da kein Richter. Mehr sag ich dazu nicht ;)

  • Was es nicht alles gibt. Sag bloß bei Euch stehen da so Kisten rum bei denen Brief und Schlüssel auf'm Beifahrersitz liegen :Cobra:


    Wenn mir mal langweilig ist schau ich mal ins BGB ob ich nicht was finde was evtl. zutreffen könnte

    Überhol ruhig! Jagen macht mehr Spaß!
    :flipa:

  • Wenn ein Auto ohne Nummernschild auf öffentlichem Grund steht gehört das Auto dem Staat und kann das Objekt jederzeit "abholen".
    Wenn das Auto aber noch ein gültiges NS dran hat gehört es der Person auf die es zugelassen ist.


    Nix mit Autos abstauben :D

    Wenn ein Schäfer seine Schafe verhaut, ist er dann ein Mähdrescher?

  • Sonst ist bei Dir schon noch alles im grünen Bereich?


    Langeweile?

  • Zitat

    Original von SilverN15
    Sonst ist bei Dir schon noch alles im grünen Bereich?


    Langeweile?


    s´ist wohl eher der Wunsch nach Mobilität... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Is eher der Wunsch nach kostenlos Autos abstauben, herrichten, verschachern, sprich Geld machen...Das mit dem Brief und Schlüssel warn K10 in Berlin, total runtergeritten und da hat der Schlüssel gesteckt und der Brief im Handschuhfach gelegen.Der BEsitzer hat natürlich gleich ne saftige Strafe wegen versuchter Verführung eines Diebstahls ne Strafanzeige bekommen


    Mfg Scrippler