Hat es sich zu Dir noch nicht herum gesprochen, dass 4 Fernlichter nicht zulässig sind ?
eieiei, schon wieder sooo großspurig, und doch wieder falsch. Zitat Tüv Süd: Den üblichen zwei Pkw-Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht dürfen noch zwei Scheinwerfer für Fernlicht hinzugefügt werden.
diese zusatzscheinwerfer hat er bereits ab werk. wenn der wagen also kein fernlicht in den äußeren scheinwerfern hat, darf man ein weiteres paar zusatzfernscheinwerfer montieren. man müsste sich dann mal schlau machen, vermutlich müsste beim aufblenden das abblendlicht selbständig ausgeschaltet werden .
meistens hat man aber die hauptscheinwerfer mit normalen H4 lampen bestückt und auf das abblendlich hin optimiert. die abstriche beim fernlicht wurden dann mit den zusatzfernscheinwerfern kompensiert.