Nur ne Delle

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 10.433 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rainer.

  • Vielleicht habe ich's nur nicht richtig gelesen, aber ich frage mich grade, ob's dort 2-spurig war wo du überholt hast, oder 'ne breite Einbahnstraße (Dann hätte er in beiden Fällen nicht so abbiegen dürfen!) oder ob du ihn auf der Gegenfahrbahn überholt hast. Dann könntest du Pech haben wenn sein Anwalt (sollte es soweit kommen) das was draus dreht.


    Ich wünsche Dir jedenfalls, dass du da ohne Mitschuld raus kommst.

  • [OFFTOPIC]

    Zitat

    Original von SePtOn
    solche 25km/h Pfadfinder darf man innerorts überholen, mein ich.


    Klar, wen nes nicht verboten ist, darfst innerorts auch jeden anderen Schleicher überholen. Nur darfst die 20/25 km/h-Dinger auch nicht überholen, wenn's generell verboten ist zu überholen.[/OFFTOPIC]

  • ich hab mich grad auf dieser microcar homepage umgeguckt und da werden ja auch gebrauchte verkauft... was ich mich da frage: wie hat es dieser kerl hier nnur geschafft in gerade mal 6 jahren 59 tausend kilometer mit der kiste zu fahren... der muss ja die hälfte seines lebens mit 25km/h auf der piste gewesen sein in der zeit :D

  • Zitat

    Original von Stoho
    Vielleicht habe ich's nur nicht richtig gelesen, ...


    Also an besagter Stelle war ein Fahrspur je Fahrtrichtung vorahen. Ich hab ihn also über die Gegenspur überholt.


    Hab mir die Kreuzung nochmal angeschaut. Ob das Überholen an besagter Stelle erlaubt ist, kommt drauf an, wie die Straße eingeordnet wird.
    Wenns ne Grundstückszufahrt ist, ist es erlaubt. (ist die Zufahrt zu nem Altstoffsammenzentrum)
    Wenns als "normale" Straße eingeordnet wird, dann nicht.


    ?(Rainer

  • Zitat

    Original von 00Fishmaster
    Besorg dir doch mal ne Kartensoftware oder ein GPS-System, da siehst du dann ob das ne Straße oder nur ne Zufahrt ist.


    Gruß


    Laut meinem Routenplaner gibts die Straße nicht. Ist aber leider ne ältere Version und außerdem gibts da viele Straßen, die am Arsch der Welt liegen gar nicht. Das ist kein Beweis.


    Hab mir heute mein Auto geholt. Die Versicherung hat das Auto zwar besichtigt, sich aber nicht über die Verschuldensfrage geäußert.


    :(Rainer

  • ...wie ist die Sache nun eigentlic ausgegangen, oder ist noch nix weiter passiert???


    MfG, Waldguru!

  • Zitat

    Original von Waldguru
    ...wie ist die Sache nun eigentlic ausgegangen, oder ist noch nix weiter passiert???


    MfG, Waldguru!


    Der Unfallgegner hat bei meiner Versicherung bislang keine Forderungen gestellt. Laut Aussage meiner Versicherung kann das aber etwas dauern!!


    Ich nehme mal an, das er meine Aussagen bestätigt hat und die Schuld eingesteht!!


    ;)Rainer

  • Zitat

    Original von StefanN14
    und schon was neues ?


    Leider JA. :(


    Die gegnerische Versicherung hat die Zahlung vollständig abgelehnt. Im Gegenzug hat der Unfallgener Forderungen an meine Versicherung gestellt. Diese hat die Zahlung (auf mein Anraten hin) ebenfalls verweigert.


    Sollte der Gegner jetzt Klage einreichen, dann zahlt meine Versicherung anstandslos 1/3 seiner Schadensumme.
    Kommt denen billiger, als wenn sie vor Gericht gehen. Dort würde mir nämlich laut Einschätzung meiner Versicherung 1/3 Teilschuld angelastet.


    Dennoch werde ich den ersten Schritt machen und zu meinem Anwalt gehen und den Gegner (bzw. dessen Versicherung) klagen!


    :(Rainer

  • Oh je. Na dann mal viel Glück. *Daumendrück*

    Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens, die Schwachen aus dem Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder. Und da steht weiter: Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen meine Brüder zu vergiften und zu vernichten und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an Ihnen vollsteckt habe.

  • hab mal von einem ähnlichen fall gehört. dort gab es auch 30% Schuld für den Überholenden. Biste denn wenigstens im Rechtsschutz ?

  • Uhh Scheisse sieht ja übel aus :(
    Tiefstes Mitgefühl von mir!! Ich hoffe der Schaden ist nicht allzuteuer!! :heul:

  • Meiner Meinung nach gehören diese kleinen Schrottmühlen von den Verkehr geschoben. Einen nach den anderen :kotz:


    Es sind ja fast nur mehr Unfälle wo solche Missttrümer beteiligt sind.
    Besonders wenn es dann einen Nissan dawischt werde ich sauer :evil:


    :uzi:

  • ...was sind denn das für Worte??? Es ist zwar ärgerlich, wenn einem so etwas passiert, egal ob mit so einem kleinen Versehrtenfahrzeug oder nicht, aber Deine Argumentationsweise finde ich nicht ganz in Ordnung! Der Paragraph 1 unserer StVO basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und dazu gehört nunmal leider auch, auf solche Verkehrsteilnehmer Acht zu geben! Egal ob mit so 'nem kleinen Hupper, zu Fuß oder "richtigem" Auto!
    Wenn man die Sache ausweitet, müßte man sich noch gegen sämtliche Fahrradfahrer, LKW's, Traktoren und andere für den Verkehrsfluß nicht besonders fördernden Vehrkehrsteilnehmer richten!


    Sei lieber froh, daß Du nicht auf so ein Teil angewiesen bist und gib anderen, die es sind auch eine Chance sich von A nach B bewegen zu können! Schließlich ist deren Knautschzone und Sicherheit viel bescheidener bemessen als vielleicht bei einem richtigen PKW! Und wie auch bei Deinem Wagen, sitzt hinter deren Steuer auch nur ein Mensch, oder sehe ich das falsch???


    MfG, Waldguru!

  • Trotzdem kann es nicht sein, dass Rainer nun auf den Kosten sitzen bleibt. Als der microbenvan den Almi getroffen hat, war Rainer ja schon fast an ihm vorbei und da kann man eigentlich keinen übersehen.


    "viell. ist er ja bei dem Fahrtwind ins schleudern gekommen"

    In stillen Gedenken an meinen lieben Vati


    26.09.1949 - 23.06.2005

  • Stefan ...ist ja richtig! Mir ging es bei meiner Aussage ja auch nicht um diesen einen speziellen Fall, sondern um die allgemeine Aussage, die TUX da getroffen hat! Außerdem gehören zu solchen Geschichten immer 2 Leute, nämlich der Verursacher und das Opfer... und daß man im Kreuzungsbereich nicht überholen darf, lernt man von der ersten Minute an in der Fahrschule... sei jetzt dahingestellt, wer dran Schuld war und ob es sich nun wirklich um eine Kreuzung oder um eine Einfahrt gehandelt hat! Das sind einfach blöde Dinge, die da so im Straßenverkehr passieren, für die man nicht gleich ganze Bevölkerungsgruppen (in diesem Falle die Minicar-Fahrer oder wie die heißen) auf einen Scheffel stellen sollte!


    MfG, Waldguru!


    P.S. also wenn ich nach links über eine Gegenfahrbahn abbiegen will, schaue ich normalerweise nicht auch noch links über die Schulter, ob da nun ein Wagen links neben mir steht bzw. fährt, oder nicht! (vielleicht 'ne blöde Angewohnheit, aber ich denke das machen die wenigsten... vor allem wenn man sich vorher links einordnet!)


    [Edit]


    Natürlich meinte ich damit nicht den Fußweg, den ich evtl. auch noch überqueren muß wegen eventueller Füßgänger oder Radfahrer, sondern die Straße direkt hinter mir im toten Winkel!


    [/Edit]

    Papaya, Papaya - Coco und Banana

    Einmal editiert, zuletzt von Waldguru ()

  • Naja trotzdem sehe ich doch ein Auto was mit mir auf derselben höhe ist. Jedenfalls finde ich aber trotzdem die matchbox im Straßenverkehr als Behinderung an. Ich selbst habe es erlebt. Mit 100km/h (ist erlaubt) die Fischhausstraße hoch in die Dresdner Heide rein und oben in ner kurve schleicht so ne microbe herum. was denkste denn wie du von 100-0km/h abbremst und wenn du pech hast sitzt dir noch einer im Kofferraum.

    In stillen Gedenken an meinen lieben Vati


    26.09.1949 - 23.06.2005

  • Das Problem ist, daß wenn sich das Auto auf der selben höhe befindet und Du auch nur mit 10 km/h eingelenkt langrollst, es eigentlich schon zu spät und eine Kollision unvermeidbar ist! ...sicher hatte ich auch schon Extremsituationen mit solchen Verkehrsteilnehmern und ich könnte jetzt neunmalklug behaupten, daß man immer Vorausschauend und angepaßt fahren sollte und richtig ist auch, daß die sich verkehrstechnisch besonders weit rechts am Fahrbahnrand bewegen sollten (außer sie wollen links abbiegen ;) ) etc. und es gibt auch Straßen, da dürfen die gar net langfahren (Regelungen bis auf Mindestgeschwindigkeiten kenne ich leider nicht weiter) aber trotzdem sind die Leute auf die Teile angewiesen und niemand hat das Recht, sie in ihrer Mobilität einzuschränken, damit ihnen nicht auch noch das letzte bißchen Lebensqualität zu rauben... Das ist ein Thema über das man noch Stunden und Tage debattieren könnte, aber ich habe nun Wochenende, will nach Hause fahren und hoffe, daß mir nix derartiges passiert! ...und niemand soll mir erzählen, es hätte nicht schon einmal einer scharf wegen ihm bremsen müßen etc... solche Autofahrer sind meines Erachtens noch nicht geboren...


    MfG + schönes WE, Waldguru!