Nur ne Delle

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 10.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rainer.

  • Zitat

    Original von StefanN14
    hab mal von einem ähnlichen fall gehört. dort gab es auch 30% Schuld für den Überholenden. Biste denn wenigstens im Rechtsschutz ?


    Rechtschutzversichert bin ich!


    ;)Rainer

  • Zitat

    Original von Waldguru
    ...was sind denn das für Worte??? Es ist zwar ärgerlich, wenn einem so etwas passiert, egal ob mit so einem kleinen Versehrtenfahrzeug oder nicht,..


    Trotzdem finde ich es von gesetzlicher Seite her unverantwortlich, wenn man mit diesen Teilen ohne jede Prüfung fahren darf.


    In Österreich wird in dieser Hinsicht gern der Vergleich: "Zu blöd für den Führerschein und trotzdem Autofahren".. angewendet.


    Also eine Prüfung der Kenntniss der Verkehrsregeln wäre wohl das mindeste!!


    :(Rainer

  • Zitat

    Original von Waldguru
    ... und daß man im Kreuzungsbereich nicht überholen darf, lernt man von der ersten Minute an in der Fahrschule...


    .. aber auch, das man vor dem Abbiegen in den Spiegel schaut und den Blinker betätigt!


    ;)Rainer

  • Rainer


    ...OK, das mit dem Blinken und mit der Verkehrsprüfung muß und kann ich Dir nur zustimmen! Ich habe keine Ahnung, wie das hier bei uns in Deutschland geregelt ist, aber meines Wissens darf man nur Fahrzeuge bis 6 km/h führerscheinfrei bewegen... ansonsten braucht man mindestens 'nen Mopedschein oder was vergleichbares... Habe mir den Threat nicht nochmal von Anfang an durchgelesen, aber wenn der Typ tatsächlich ohne zu blinken abbiegen wollte, hat er das meines Erachtens nach grob fahrlässig getan... wenn Du (wie Du ja schon sagtest) ein glücklicher Rechtsschutzbesitzer bist, würde ich in der Sache auf jeden Fall meinen Anwalt einschalten! ...nur denke ich, daß Du wegen der Kreuzungssache keine vollständige Haftungsbefreiung erlangen kannst! Das ist ungefähr so wie die Tatsache, daß derjenige, der einem drauffährt immer miondestens eine Teilschuld trägt, egal ob Bremsung des Vordermannes notwendig oder nicht! Wie schaut das eigentlich aus, braucht man für solche Kistchen eigentlich auch eine zwingende Haftpflicht oder kann man sowas kaufen und gleich damit rumgurken???


    MfG, Waldguru!

  • Zitat

    Original von Waldguru
    Ich habe keine Ahnung, wie das hier bei uns in Deutschland geregelt ist, aber meines Wissens darf man nur Fahrzeuge bis 6 km/h führerscheinfrei bewegen... ansonsten braucht man mindestens 'nen Mopedschein oder was vergleichbares...


    Bei einem Geburtsdatum vor dem 1. Juli 1975 braucht man für derartige Fahrzeuge und Mopeds keinen Führerschein. Da kannst du Einsteigen und Losfahren!! Wer nach dem 1. Juli 1975 geboren ist braucht einen Mopedausweis. :(



    Zitat

    Wie schaut das eigentlich aus, braucht man für solche Kistchen eigentlich auch eine zwingende Haftpflicht oder kann man sowas kaufen und gleich damit rumgurken???


    Ja die Haftpflichtversicherung dafür ist zwingend. Gibt allerdings nicht mal Bonus-Malus- System.


    :(Rainer

  • also in deutschland sind diese 6 km/h autos schon seit ewigkeiten net mehr erlaubt. zumindest kann ich mich nur noch dunkel an meine kindheit errinnern, das die immer vor uns hergeschlichen sind. habe schon seit jahren keine mehr davon gesehen.

  • Ich beziehe das ja auch nicht auf die Leute. Aber jeder der ein schnelleres auto fährt wird dazu schnell verleitet auf einer gefährlichen stelle zu überholen. Und dann passieren solche sachen. Wer gurkt schon gerne hinter sowas.

  • Zitat

    Original von Waldguru
    ...
    P.S. also wenn ich nach links über eine Gegenfahrbahn abbiegen will, schaue ich normalerweise nicht auch noch links über die Schulter, ob da nun ein Wagen links neben mir steht bzw. fährt, oder nicht! (vielleicht 'ne blöde Angewohnheit, aber ich denke das machen die wenigsten... vor allem wenn man sich vorher links einordnet!)
    ...



    Muss man aber! Sonst würde man es in der Fahrschule nicht lernen!


    Ich würde sagen jeden trifft eine gewisse Schuld!


    MfG Stoned

  • Wenn ich mich einbringen darf:


    In Österreich darf einer dem der Führerschein enzogen wurde, wegen zB: oftmaliges Fahren in alkoholisiertem Zustand, trotzdem ein solches "Auto" fahren, wenn er dieses Alter (Geburtsdatum) überschritten hat.
    Wenn es ihm nicht ausdrücklich verboten wird !
    Bestes Beispiel : mein Arbeitskollege. Alter ca.45 und schwerer Alkoholiker.
    Ich bin für strengere Gesetze !


    Chris


  • Schade um deinen schönen N 16. Aber das andere ist doch auch kein Auto, würde es eher als Gehhilfe bezeichnen!!! Hinterläßt aber auch schon ganz große Spuren.



    Hast du deinen schon wieder ganz?


    Gruß Andreas

  • Zitat

    Original von Radarrider
    netter Versuch vom Microcar...



    He, sieht ja fast wie n K11 aus, sogar mit Einarmwischer, bösem Blick...


    Hee mach mal die K11 nicht so schlecht, daßm sind doch Auto´s und keine gehhilfen wie dieser einer ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Also mein N16 ist schon wieder lange im Einsatz. Bislang streiten sich die Versicherungen allerdings bezüglich der Verschuldensfrage!


    :(Rainer

  • Wens interessiert. Die Sache ist endlich abgeschlossen und die gegnerische Versicherung hat endlich bezahlt. Wieviel da auf beiden Seiten an Anwaltskosten drauf gegangen ist möchte ich aber nicht wissen!!


    ;)Rainer

  • Naja im Zweifelsfall wäre ja die Volkasko dafür eingesprungen. Aber wieso für etwas zahlen, was man nicht verbrochen hat. Mein Bonus war letztendlich, das mein Unfallgegner selbst für die eigene Versicherung nicht für eine Stellungnahme bereit war.


    ;)Rainer

  • Zitat

    Original von Rainer
    Wieviel da auf beiden Seiten an Anwaltskosten drauf gegangen ist möchte ich aber nicht wissen!!


    Für was hat man nen Rechtsschutz? :D


    Grüßle
    Sammy

    Oins isch Fakt: Hosch oin vor Dir mit BC, isch's Leba nemme schee... :)

  • Zitat

    Original von Sammy
    Für was hat man nen Rechtsschutz? :D


    NAja... ohne Rechtschutz hätte ich ja auch keinen Rechtsstreit begonnen. Die Summe der Anwalthonorare war aber wahrscheinlich trotzdem höher als die ursprüngliche Schadenssumme!!


    :DRainer

  • Zitat

    Original von Rainer
    Mein Bonus war letztendlich, das mein Unfallgegner selbst für die eigene Versicherung nicht für eine Stellungnahme bereit war.


    wie doof kann ein mensch eigentlich sein? :eek:
    naja, glück für dich - congrats :peace: