Wie lange hat die Polizei zeit mir den "Bußgeldbescheid" zu schicken ?

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 8.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von rider.

  • Moins!
    Also hab da mal ne Frage, und zwar wurde ich vor rund 2 Monaten ausm Verkehr gezogen weil ich innerorts mit 86 km/h lang gedüst bin (bei 50 km/h erlaubt).
    Die beiden Bullen haben mir schon gesagt das ich höchstwahrscheinlich 3 Points, 100€ Strafe und 1 Monat Führerscheinentzug bekomme :(


    Wie lange hat nu eigentlich die Polizei zeit um mir den Bescheid zuzustellen ? Jemmand hat mir mal gesagt es sind 3 Monate, dann hieß es wieder 6 Monate. Hab auch im Forum nix dazu gefunden.


    Wurde vor nem Jahr schonmal mit 40 zuviel innerorts geblitz von nem Blitzkasten. Kam gott sei dank nie etwas.


    Also wenn jemand die Zeit weiß dann bitte mal posten. Thx


    rider

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du in 3 Monaten ergo 12 Wochen nichts hast ist es 'verjährt'! Wenn was danach kommt beachte es einfach nicht weiter. Die wissen dann schon, das sie verloren haben.

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  • Die Verjährungsfrist von solchen Ordnungswidrigkeiten ist wie Busfred schon sagte 3 Monate!
    "12 Wochen nichts hast "
    Da wäre ich vorsichtig! Die Verjährung wird nämlich mit der Ausstellung eines Bußgeldbescheids bereits unterbrochen, der muss noch nicht in meinem Briefkasten gelandet sein!

    • Offizieller Beitrag

    OK.


    Roadie's Einwand ist richtig! Die 3 Monate beziehen sich auf die Verfahrenseröffnung. Das heißt wann die Bußgeldstelle das Verfahren eröffnet. Das sollte mit dem Tag der Fall sein, wenn der Bescheid in die Post geht. bzw. was für ein Datum auf dem Schriftstück dann angegeben ist. Also 12 Wochen keine Post ist nicht 100pro sicher.


    Genauso ist das, wenn du das Schriftstück später erhälst, weil du dich nicht umgemeldet hast und man dich später erst ermittelt. Deine Schuld, wenn du deine Zulasung nicht umgemeldet hast. Dazu bist du nun mal verpflichtet!

  • Zitat

    Original von Busfred
    OK.


    Roadie's Einwand ist richtig! ...


    Daran wird doch wohl keiner gezweifel haben 8o :D


    Zitat

    Original von Busfred


    Genauso ist das, wenn du das Schriftstück später erhälst, weil du dich nicht umgemeldet hast und man dich später erst ermittelt.


    Es geht sogar noch weiter! Das bayr. OLG hat sogar letztens entschieden, dass die Verjährung auch dann unterbrochen ist, wenn der Anhörungsbogen mit richtigem Namen, aber mit falscher Adresse geschrieben wurde.

  • Erfahrungsgemäss haben die das mit den drei Monaten allerdings - leider - inzwischen gut drauf, wenn auch oft erst auf den letzten Drücker, aber das hält die Spannung bis zum Schluss aufrecht. :rolleyes:

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  • Sorry, aber wer so schnell innerhalb der Ortschaft fährt, soll auch dafür grade stehen. Wobei ich sicher auch nicht derjenige bin, der immer mit Tempo 50 durch die Stadt fährt (eher selten). Aber wenn die mich erwischen, dann zahle ich auch (OK, das tue ich auch nicht gerne!)


    Vermutlich hatte ich bisher auch mehr Glück als Verstand. Obwohl ich relativ viel fahre (über 30.000 km im letzten Jahr) wurde ich nur 2 x geblitzt. Beim ertsen mal kam es nach ca. 6 - 8 Wochen, und beim zweiten mal kam nichts.

  • Also ich bin vor ca. 3 Monaten bei ner Ampel geblitzt worden!
    als ich an die ampel ranfuhr ging sie auf gelb...
    als ich drüber fuhr war aber noch nicht rot!
    trotzdem hat man mich gebloitzt!


    ich hoffe mal es kommt nichts...
    wenn doch... wie kann ich beweisen das ich nicht bei ROT Gefahren bin???

    Achtung: An dieser Stelle finden Sie demnächst eine [lexicon]Signatur[/lexicon]

  • hmmm... das mit der 3-monatsverjährung würde ich hier nicht so sehen. da die polizei dich direkt aus dem verkehr gezogen hat, muss hier keine verfahreneröffnung in form eines ab's stattfinden (fahrer steht ja schon fest - verfahrenseröffnung hat direkt an ort und stelle stattgefunden bzw. später bei denen im büro). ich glaube das in solchen fällen das bußgeldverfahren direkt einsetzt und somit hier die verjährungsfrist bei 6 monaten liegt.


    korrigiert mich, wenn ich mich irre (wäre ja zum vorteil, wenn ich mich irre)


  • bei solchen geschichten hast du ohne zeugen (mehr als nur deinen beifahrer) keine chance.

    • Offizieller Beitrag

    @ MBB


    Du scheinst mal wieder Recht zu haben! Bei Rider's Fall steht der Fahrer ja schon fest. Also läuft das Verfahrern schon ab diesem Moment. Wie lange jetzt die Frist weiß ich aber auch nicht wirklich....



    @ Racer


    Gegen einen festen Rotblitzer was zu machen wird sehr schwer. Wenn du Rechtsschutz hast dann kannst du es mal probieren. Man könnte so ein Blitzgutachten oder eine Eichung dieser RotBlitzanlage anfordern. Der Beifahrer wird hierbei nicht ausreichen. Aber warte erst mal ob überhaupt noch was kommt. Es gibt beim Rotblitz immer 2 Fotos. Eins beim Überfahren der Stoplinie und dann noch eins auf der Kreuzung drauf. Könntest ja durch Verkerh auf der Kreuzung zum Stehenbleiben gezwungen worden sein und standest dann dort nur rum. Dabei überfährst du die 2. Induktionsschleife nicht und du hast Glück gehabt.

  • Zitat

    Original von Busfred
    @ MBB


    Du scheinst mal wieder Recht zu haben!


    ...


    hoffentlich hinterlasse ich hier nicht den langsam den falschen eindruck. ich habe nicht permanent selber mit solchen problemen zu kämpfen 8), doch seit mehreren jahren gehört diese seite mit zu meiner persönlichen tageslektüre -> www.radarfalle.de. die haben dort ein forum wo einem auch ganz nett geholfen wird im falle des falles.

  • Naja den hoffen wir doch mal das beste für mich! :rolleyes:


    den ich bin mir keiner schuld bewusst ;)

    Achtung: An dieser Stelle finden Sie demnächst eine [lexicon]Signatur[/lexicon]

  • Zitat

    Original von N14-Racer



    ich hoffe mal es kommt nichts...
    wenn doch... wie kann ich beweisen das ich nicht bei ROT Gefahren bin???


    Da wirst du schlechte Karten haben..........


    Für den Richter zählt in erster Linie das "Paßbild".
    Bei begründetem Verdacht wird er eine technische Überprüfung der Anlage anordnen. Dabei kommt dann raus, daß du ca 0,5 Sekunden, nachdem die Ampel auf ROT sprang, den Fotokontakt ausgelöst hast............mit allen Konsequenzen (Bußgeld, Fahrverbot...)

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Mhhh, tja nu isses schon glaub ich über 3 Monate her. Bin ja gespannt was da noch bei mir passiert.


    Übrigens nur um mich mal zu rechtfertigen weil ich inner Ortschaft so schnell fahre :
    Wenn ich hier bei mir in Nachbarort fahre steht sehr weit vor der Ortschaft ein Betonsteinwerk das aber was weiß ich warum zu Ortschaft gehören muss, deshalb steht das Ortseingangsschild soweit "draußen" obwohl da kein einziges Haus steht. Tja und da fährt man halt mal schnell etwas schneller . leider.


    Sind es nu in meinem Fall 6 oder 3 Monate. Habe ungefair 3 Tage nachdem ich da rausgezogen wurde schon nen Bescheid bekommen das ich mich halt dazu äußern soll blablabla. Hab halt nich geantwort, was auch da stand falls ich denn es so anerkenne.
    Will echt nur wissen wie lange die jetzt Zeit haben bis noch was kommen kann.


    mFg

  • Tja jetzt hab ich nen Bescheid bekommen :heul: :heul: :heul: :heul:


    Zum kotzen.


    Weiß nun jemmand ob man da noch was machen kann ?
    Zeitpunkt der Tat : 21.07.2003
    Datum des Bescheides : 01.09.2003
    Datum des Postbriefes (Datum der Zustellung) : 06.12.2003


    Kann man da nix mehr anfechten oder so ?????
    Need Help!!!


    mfg