Frage zu Unfall

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.488 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von arne_P10.

  • Hallo !


    Da wir noch nie einen Unfall hatten folgende Frage:


    Freitag ist uns ein Wohnmobil auf unseren schönen Almera
    (10/2002, ~2.000 km, NP 18.000 €)
    geballert..


    Schaden (mind.) ~5.000 € (gesamtes Heck im "Arsch"..Kofferaumwanne "geknickt"..niemand verletzt..)


    Wie sieht das mit der Wertminderung aus.


    Wird die von der Versicherung erstattet ?


    Wie errechnet die sich ungefähr ?


    Danke...

  • Also ich hab da was zur Berechnung gefunden, die Halbgewachs-Berger Methode. Viel Spaß beim rechnen ;). Bei mir kommt irgendwas mit 1111 € raus. Aber das Ganze macht sowieso ein Gutachter, der hat dann auch bisschen mehr Ahnung. Nur ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die gegnerische Versicherung sich vor der Wertminderung drücken will/kann/wird. Da half dann leider nur Beschwerde einreichen X(


    Viel Glück, auf das dein Auto bald wieder frisch aussieht :)

    "Zuviel Kompetenz macht unsympathisch."

  • Also der Gutachter wird den Schaden am Fahrzueug berechnen und die Ausfall Tage mit Berechnen.


    Die Versicherung zahlt bei Abrechnung nach Gutachter nur erst mal den Schaden abzüglich der MWST. Die bekommst du erst wenn du eine Rechnung vorweisen kannst woraus hervorgeht das der Wagen repariert wurde. Machst du das Auto selber fertig oder Schwarz ist die Versicherung nach neuer Rechtslage berechtigt dir die Ausfall Tage, MWST und bei einem Totatschaden den Restwert abzuziehen.Ein Wertminderung wurde bei mir z.B nicht mehr berechnet und laut Gerichtsurteil brauch die Versicherung dies nicht mehr Zahlen.


    Ist zwar eine Riesen Sauerei aber so wurde den Versicherungen wieder der Rücken gestärkt.

  • Also Wertminderung muss noch von der Versicherung getragen werden, erst ab einem bestimmten Alter (so 4 Jahre) wird sie nicht mehr mit eingerechnet!


    MfG Stoned

  • Also meiner ist gerade 2 Jahre alt und dor brauchte die Versicherung keine Wertminderung zahlen das haben die gerichtlich durch bekommen!

  • Das hängt vom Schaden(-sumfang) ab ob eine Wertminderung gerechtfertigt ist oder nicht, das weiss der Gutachter - den Du Dir selbstverfreilich selber suchst bzw. bei Deiner Werkstatt um Rat fragst und nicht den von der zahlungspflichtigen Versicherung akzeptiertst, gell! ;)

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  • Hi Leute,


    mir ist letztes Jahr im Mai ein Golf an der Ampel hinten draufgebrummt (da war mein N16 gerade mal 1 1/2 Jahre alt, ca. 17000 km runter). Es war nicht viel zu sehen, der Gutachter hat jedoch ein Schaden von 2500 EUR festgestellt (die gegenerische Versicherung kann Dir nicht vorschreiben, zu welchem Gutachter Du gehen musst! Mir hat die Nissan-Werkstatt einen Gutachter vermittelt). Ich habe dann meiner Nissan-Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben und das war es dann auch für mich. Die gegnerische Versicherung hat dann die Rechnung direkt mit der Werkstatt abgerechnet. Die Nissan-Werkstatt hat mir ein Auto zur Verfügung gestellt für die Woche, in welcher der N16 repariert worden ist (Die Versicherung kann Dir nicht vorschreiben, wo Du ein Ersatzfahrzeug zu mieten hast!). Die Werkstatt hat wiederum direkt mit der Versicherung abgerechnet.


    Und jetzt zum Wertverlust: Der Gutachter hat einen Wertverlust von 350,- EUR ermittelt. Diesen Wertverlust muss die Versicherung erstatten. Dies macht sie jedoch nur dann, wenn man die Versicherung schriftlich dazu auffordert, den Wertverlust zu zahlen. Und dann kann man noch eine Aufwandskostenpauschale (z.B. für Telefonate etc.) in Höhe von etwa 20,- EUR verlangen.



    Ich hoffe, dass ich etwas Licht in die ganze Sache bringen konnte.


    Gruß Peter

  • Zitat

    (Die Versicherung kann Dir nicht vorschreiben, wo Du ein Ersatzfahrzeug zu mieten hast!).


    Im Prinzip hast du da Recht, stimmt aber genau genommen so nicht ganz. Du hast eine sogenannte Schadensminderungspflicht oder Kostenminderungsplicht oder wie sich das schimpft.Das heist du hast bei den Mietwagen firmen eine vergleichspflicht oder so.wenn du den wagen bei firma xyz holst und die versicherung stellt fest bei firma abc wäre der selbe wagen bzw. wagen gruppe 30 euro günstiger gewesen pro tag kann sie glaub die differenz verweigern oder so . wie sich das genau verhalten tut weis ich allerdings nicht. Du kannst auch auf einen Mietwagen verzichten dann wird dir eine Tagespauschale gezahlt.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Es läuft grad so, wie es Peter's N16 geschildert hat..


    Die Zahlung von Wertverlust hängt aber von dem EInbau von Neuteilen ab. Je mehr Altteile verwendet (sprich ausgebeult usw..) wurden, desto mehr Kies gibt es. Werden ausschließlich Neuteile verbaut gibts weniger bis garnix..
    Mal sehn..läuft noch...

  • ... wobei die Versicherungsn heute insgesamt leider oft versuchen den Geschädigten zu übervorteilen was seine Rechte bei der Werkstatt-, Gutachter- oder Mietwagenwahl (die gängigen Vermietr rechnen BTW alle mit den üblichen Sätzen mit den Versicherungen ab! ein Preisvergleich da ist Zeitverschwendung! ;) ) angeht, dto. einige Spielchen bei der Bezahlung (MwSt. einbehalten trotz Nachweis, bei Totalschäden auf Basis von höheren, aber zu spät abgegebenen Restwertgeboten abrechnen wollen) die Zeit, Geld und Nerven kosten, und die Verkehrsrechts-Fachanwälte sind durch diese Spielchen bei denen es zudem oft um relativ kleine Streitwerte geht auch hoffnungslos überlaufen zur Zeit! :rolleyes:

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