Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.980 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Stefan.

    • Offizieller Beitrag

    Martin
    1. Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage


    Hallo!
    Frage: Durch eine solche Spoilerlippe aendert sich die Bodenfreiheit. Muesste man diese Aenderung eintragen? Im Prinzip muesste es ja ein TUEV Gutachten geben, da es auf jedem Laguna montiert ist. Ist die Eintragung somit hinfaellig?
    Andere Frage: Merken die Kiberer diese "Aenderung" am Fahrzeug ueberhaupt? (Was spricht die Erfahrung?)

    Datum: 13 Jul, 2001 um 10:02

    Nissanclub-NB
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    Beiträge: 79
    Mitglied seit: 19 Jun, 2001 2. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage


    also bei mir hat bis jetzt noch keiner was dazu gesagt aber mit der bodenfreiheit hast du schon recht, es gab da glaube ich ein maß was nicht unterschritten werden darf.
    Datum: 13 Jul, 2001 um 15:07

    Georg
    3. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage


    Hallo Martin!
    In Österreich ist die Gesetzesgrundlage folgendermaßen: Das KFZ muß an der vorderen Stoßstange eine Mindesthöhe von 8cm aufweisen. Ich habe meinen P10 mit ebendieser Lippe beim TÜV Österreich vorgeführt. Der Prüfer hat die Bodenfreiheit überprüft und sich von der Elastizität überzeugt. Anschließend hat er eine Teilenummer auf der Innenseite der Lippe angebracht und diese in das Sammelgutachten eingetragen. Jetzt muß ich nur noch zur MA46 fahren und dieses Sammelgutachten mitsamt dem Typenschein vorlegen. Dann werden die Eintragungen im Typenschein vorgenommen und die "Kieberer" können mir den Hobel blasen.....



    Gruß, Georg

    Datum: 13 Jul, 2001 um 17:27

    Nissanclub-NB
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    Beiträge: 79
    Mitglied seit: 19 Jun, 2001 4. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage


    ups wußte ja nicht das du aus Östereich bist meiner einer ist ja aus Germany
    Datum: 14 Jul, 2001 um 01:14

    Martin
    5. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage


    Danke fuer die Info!
    Martin

    Datum: 19 Jul, 2001 um 07:54

  • Rein theoretisch ist es eine Bauliche Veränderung des Fahrzeugs und muß daher abgenommen und eingetragen werden. Aber in der Praxis macht das niemand, weil unerheblich ist.


    Und eine Mindestbodenfreiheit gibt es auch nicht. Von deher ists ne rechtliche Grauzone denke ich.

  • soweit ich weiß brauch jedes fahrzeug einen mindestfederweg von 15mm, demnach müsste auch die minimale bodenfreiheit 15mm sein :]

  • Zitat

    Original von [NSM]grOOvebAstArd
    soweit ich weiß brauch jedes fahrzeug einen mindestfederweg von 15mm, demnach müsste auch die minimale bodenfreiheit 15mm sein :]


    Das mit dem Restfederweg stimmt.
    Und die logische Ableitung daraus auch. Nur da wir im Bürokratenstaat schlechthin leben, was die StV(Z)o angeht, wundert es mich doch, daß es keine Regelungen für die Mindesthöhe gibt. Wenn jemand nen Fall kennt, wo ein Gericht darüber entschieden hat, dann wäre es nett, wenn er es posten würde.

  • 8) Hey das ist die Idee.......dann müßte ich mir im Winter nie wieder Sorgen machen wegen verschneiten Straßen. Ich räume einfach selber :D :D

  • wenn das nicht der PT von "Chom und Flammen" ist. Ein affengeiles Gerät! (auch wenns kein Nissan ist)

  • Hmmmmm...


    Die Front erinnert mich irgendwie an eine alte Dampflokomotive ;)
    Aber im Ernst: Bis auf die Chromfelgen find ich das Teil echt super! 8)

  • HI!


    Die lippe ist zwar eine OPTISCHE-Veränderung brauch aber nicht vom Tüv abgenommen werden da die Bodenfreiheit der Karosserie nicht beeinflusst wird!
    Ist bei mir mit der Golflippe auch so alles legal war extra beim Tüv fragen!!!!!!


    Tschau

    In stillen Gedenken an meinen lieben Vati


    26.09.1949 - 23.06.2005

  • Ich muss auch einmal etwas dazu sagen.


    Die Laguna Lippe muss eingetragen werden, da es sich dabei um eine Bauartveränderung handelt. Gutachten weiss ich nicht ob es eines gibt, da diese Lippe normal zum gesamt ABE des Renault Laguna gehört (genau wie der original Heckflügel des P10 GT´s).


    Ob nun nur noch 1cm Bodenfreiheit oder 15cm das ist in erster Insanz egal, eingetragen muss die werden. Bodenfreiheit ist bei der Eintragung auch entscheidend. In Germany seit 1.1.02 mind. 7cm für die tiefste Stalle am Fahrzeug. (ich finds blödsinnig) ;(


    Aber so ist leider die Lage beim TÜV. Wer sich eine Laguna Lippe dran baut tut nichts anderes als wenn er mit nichteingetragenen Federn oder nicht zugelassenen Auspuffanlagen durch die Lande streif, ES fährt ohne Verischerunsschutz.


    Aber wie heisst es so schön: Wo kein Kläger da kein Richter. Man kann beim TÜV ischer auch eine Eintragung bekommen, da es sich ja dabei um ein bereits zugelassenes Anbauteil handelt nur halt auf einem anderen Fahrzeug, was nebensächlich ist.


    Gruß Stefan

  • aber meine golflippe muste auch nicht eingetragen werden obwohl diese mich vorne 70mm dem boden näher bringt!!!!!!!

    In stillen Gedenken an meinen lieben Vati


    26.09.1949 - 23.06.2005