Martin
1. Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage
Hallo!
Frage: Durch eine solche Spoilerlippe aendert sich die Bodenfreiheit. Muesste man diese Aenderung eintragen? Im Prinzip muesste es ja ein TUEV Gutachten geben, da es auf jedem Laguna montiert ist. Ist die Eintragung somit hinfaellig?
Andere Frage: Merken die Kiberer diese "Aenderung" am Fahrzeug ueberhaupt? (Was spricht die Erfahrung?)
Datum: 13 Jul, 2001 um 10:02
Nissanclub-NB
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Mitglied seit: 19 Jun, 2001 2. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage
also bei mir hat bis jetzt noch keiner was dazu gesagt aber mit der bodenfreiheit hast du schon recht, es gab da glaube ich ein maß was nicht unterschritten werden darf.
Datum: 13 Jul, 2001 um 15:07
Georg
3. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage
Hallo Martin!
In Österreich ist die Gesetzesgrundlage folgendermaßen: Das KFZ muß an der vorderen Stoßstange eine Mindesthöhe von 8cm aufweisen. Ich habe meinen P10 mit ebendieser Lippe beim TÜV Österreich vorgeführt. Der Prüfer hat die Bodenfreiheit überprüft und sich von der Elastizität überzeugt. Anschließend hat er eine Teilenummer auf der Innenseite der Lippe angebracht und diese in das Sammelgutachten eingetragen. Jetzt muß ich nur noch zur MA46 fahren und dieses Sammelgutachten mitsamt dem Typenschein vorlegen. Dann werden die Eintragungen im Typenschein vorgenommen und die "Kieberer" können mir den Hobel blasen.....
Gruß, Georg
Datum: 13 Jul, 2001 um 17:27
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Mitglied seit: 19 Jun, 2001 4. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage
ups wußte ja nicht das du aus Östereich bist meiner einer ist ja aus Germany
Datum: 14 Jul, 2001 um 01:14
Martin
5. Re:Laguna Frontspoilerlippe Rechtsfrage
Danke fuer die Info!
Martin
Datum: 19 Jul, 2001 um 07:54