Unfallfrage

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 8.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Xeno.

  • Hallo!


    Ich habe mir(und meiner Freundin) vor ein paar Monaten an nem Freitag nen Mercedes Smart Roadstar für ne Probefahrt übers Wochenende von nem Mercedeshändler ausgeliehen.


    Soweit sogut.


    An diesem Freitag Abend hat es leicht genieselt und die Fahrbahn war leicht feucht.
    Meine Freundin war am Steuer und wollte das Auto auf ner abgelegenen Führerscheinteststrecke testen. Wir haben uns ins Auto gesetzt und sie fuhr los zur Hofausfahrt um auf die Hauptstraße nach Links abzubiegen.


    Am besten Beschreibt die Lage das Foto, also sag ich nicht viel dazu.


    Naja, auf jedenfall ist uns dann der Motorradfahrer hinten draufgefahren, als wir bereits 30km/h drauf hatten. Ich und meine Freundin haben den Motorradfahrer davor schon gesehen und waren der Meinung das wir ohne Probleme einbiegen können.


    Polizei haben wir nicht gerufen, weil der Motorradfahrer das nicht unbedingt wollte, und da meine Freundin noch in der Probezeit war, war es uns auch recht. (Im Nachhinein viell. etwas blöd, aber wenn man unter Schock steht denkt man nicht mehr viel nach...)


    Der Motorradfahrer war vom denken her auch recht langsam. Ich hatte irgendwie den Eindruck er war bekifft, aber ich will ja nichts unterstellen.


    Diese Woche hat sich herrausgestellt, das die Versicherung des Motorradfahrers die Schuld auf meine Freundin schiebt. (Mussten 500Euro für den Schaden am Smart zahlen)


    Allerdings sind die zwei Versicherungen von Mercedes anderer Meinung. Sie raten uns einen Rechtsanwalt zu nehmen. Nur leider haben wir keine Rechtsschutz und wollen auch nicht hunderte von Euro für nen Anwalt ausgeben, wenns uns dann viell. eh nichts bringt.


    Was meint ihr, wer Schuld hat???

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • dazu muß ich sagen, das es mir auf dem Bild so scheint, als hättet ihr dem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen und dann wärd ihr schuld. Wie weit nach der Ausfahrt ist er euch draufgefahren mehr wie 100m? War nach der Ausfahrt Ortschaft, also 50?


    Wenn ich den Anschein habe, das der Unfallbeteiligte unter Drogen,Alkohol oder sonstigen steht, dann ruft man sofort die Polizei.



    Mfg Heiko

  • Ja, ist innerhalb der Ortschaft, also 50km/h.


    Das mit den Drogen ist so ne Sache. Ich war mir erstens nicht sicher, und irgendwie hatte der Führerschein meiner Freundin vorrang. Was man nicht für idiotische Sachen unter Schock macht... natürlich hätte ich sofort die Polizei angerufen, wenn ich der Fahrer gewesen wäre. Aber was wäre wenn ich die Polizei gerufen hätte, dann hätte meine Freundin unter Umständen Strafe zahlen müssen, ne Porbezeitverlängerung bekommen und hätte nochmal bei der Fahrschule nachholen dürfen. Wäre dann im Endeffekt teurer geworden als jetzt.


    Ich habe den Motorradfahrer bei der Ampel gesehen, die ist viell. 50-100m weg.
    Er ist ca 30-40m nachdem wir beschleunigten uns hinten drauf. Ich bin immernoch der Meinung das er so gut wie garnicht gebremst hat da er uns wohl zu spät erkannt hat (wie gesagt, er ist langsam), oder erst 2m vor uns.


    Da es regnete, hätte er nicht langsamer fahren und mit uns rechnen müssen, vor allem da wir ja eigentlich schon zu sehen waren?!?


    Und der Typ ist immer so langsam, aber auch bekannt das er kifft. Aber was will man machen... ist schon zu spät.
    Der beste Spruch den er am Unfallort gebracht war:
    "Das ist der erste Unfall an dem er nicht Schuld sei, und er hatte in letzter Zeit schon häufiger welche." (ist erst 19/20 der Junge)


    Das gab mir schon zu denken!


    Da aber die Gegnerversicherung die Zahlung abgelehnt hat, sollte ich mich um einen Anwalt bemühen wie mir die Mercedes-Versicherungen geraten haben?

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • Ich würde auf alle Fälle nen Anwalt einschalten, denn so geht das ja nicht. Geh aber direkt zu nen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Laß dich da erstmal beraten und dann mußt du schauen, was der sagt.

  • Was Kostet im Normalfall ne Beratung? 50Euro?

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  • Bist nicht Mitglied im ADAC ? Da kriegste das kostenlos.


    Und wenn ihr schon 30 - 40 m gefahren seid, hat definitv er gepennt. Unabhängig davon: Wer auffährt hat schuld, es sei den man zieht 4 m vor ihm raus.

  • Der Meinung bin ich auch. Vorfahrt nehm ich nur, wenn er mir doch direkt in die Seite fährt.
    Aber was ist, wenn ich jemanden dazu nötige stark abzubremsen?


    Ja, wir sind ADAC Mitglieder. Also muss ich zu nem Vertragsanwalt von ADAC oder wie sich das auch immer schimpft.
    Werd mich mal erkundigen wo's einen in der Gegend gibt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • Einfach mal beim ADAC anrufen und die sagen dir dann wo du dich hinwenden mußt.

  • Also, wenn ihr schon 30-40 Meter weg wart, hätte er mehr als genügend Zeit gehabt u´m adäquat zu reagieren. Wenn ihr schon 30 km/h schnell wart, kann theoretisch der Tempounterschied auch nur 20 km/h gewesen sein und da reicht beim Motorrad die Strecke locker um zu verzögern.

  • Hab schon nen Vertragsanwalt in unserer Gegend ausfindig gemacht. Werde mich heute um einen Beratungstermin kümmern.


    Danke euch allen! *bussi* ;)

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  • Zitat

    Original von SIR
    Und wenn ihr schon 30 - 40 m gefahren seid, hat definitv er gepennt. Unabhängig davon: Wer auffährt hat schuld, es sei den man zieht 4 m vor ihm raus.


    Definitv! Es ist vielleicht nicht "die feine englische Art" da in Sichtweite noch rauszufahren, aber innerorts definitv ausreichend Abstand um einen Kollision zu vermeiden, der hat gepennt oder sonst was.

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  • Wenn's bekannt ist das er kifft, würde ich mal 'nen Drogentest vor Gericht anordnen lassen (sollte möglich sein sowas oder?)... bestimmte Stoffe lassen sich relativ lange nachweisen (lange genug jedenfalls).

  • Aber das würde jetzt ja nichts mehr bringen.
    Es kann ja jetzt nicht mehr festgestellt werden, dass er damals bekifft war. Höchstens das er "zur Zeit" kifft...

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  • Ebent. Aber die Rechtslage dürfte auch so relativ eindeutig sein.

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  • tja leider leider selber schuld. Bei alle den befürchtungen keine Polizei zu holen. Und hinterher ohne Zeugen etwas zu machen. ganz einfach Hoffnungslos.

  • Ich bin ja der Zeuge! War der Beifahrer meiner Freundin, also kann ich als Zeuge auftreten.
    Oder wirk ich als "Freund" nicht glaubwürdig?

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  • Auch ein weiterer Fahrzeuginsasse ist Zeuge. Wenn auch ein tendenziell voreingenommener.


    Aber es spricht ja ohnehin alles gegen den Mopedfahrer: Aufgefahren, Unfallort relativ weit von der Einfahrt in die Straße entfernt und hätte er voll verzögert hätte er ohne ABS u. U. stürzen müsen - und nicht stehend ins Fahrzeug brettern.

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    Einmal editiert, zuletzt von arne_P10 ()