Scheibentönung vorn!!!???

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 13.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • kann mir jemand HELFEN??? ?( wer kann mir genau sagen ob es nun gestattet ist die Seitenscheiben vorn zu tönen(auch teil Tönung) mit Folien.


    Hab mich schon länger mit diesem Thema beschäftigt hab schon viele Aussagen dazu bekommen aber niemand konnte mir sagen ob es Gesetzlich erlaubt ist. ?(

    :Big:[B]Wer später bremmst ist länger schnell[/B] :Big:

  • Würde mich auch mal interessieren.


    Wenn dann wöllte ich es eh nur dezent haben aber ich glaub das darfst du gar net.

    2004 Dt. Vizemeister EMMA ESPL 4 Woofer ( Nissan Almera N15)


    2008 Dt. Vizemeister EMMA Experienced 3 Channels ( Nissan Primera P12)


    2008 dritter Platz Europameisterschaft EMMA Experienced 3 Channels ( Nissan Primera P12)


    Musik ist mehr als einfach nur LAUT

  • darfst normalerweise nicht!
    aber manche tragen dir das ein!
    muss noch 75% lichtdurchlässeg sein! und das sind in den meisten fällen schon die serienmässigen scheiben !
    anderer seits dürfst dir die nicht aufkleben weil dann keiner mehr deine scheiben eingeschlagen bekommt,wenn ein Unfall hast daher dürfst glaub auch keine durchsichtigen!

  • es ist verboten!!! Der dir eine eintragung macht zwecks vorderen seitenscheiben folientönung macht sich auch strafbar und verliert sein ansehen bei dem TÜV und somit macht das keiner mehr heute ;)


    Ich hab es machen lassen im november :D siehe GALERIE :Sex:


    ausserdem wenn ihr es eingetragen bekommt, aus welchem grund auch immer, ist es ijmer noch VERBOTERN in germany und wenn man sich kaschen lässt ist man fällig ;)


    aber wenn es keiner sieht dann kann dich auch keiner anpissen :tongue:



    ich hab mich mit dem thema über 3 jahre auseinander gesetzt, daher glaubt mir: ES IST VERBOTEN DIE SCHEIBEN ZU KLEBEN VORNE!!1



    da die scheiben vorne vom werk aus teilweise 10% color getönt sind und du aber 75% lichtdurchlässigkeit haben musst vorne hättes du ne auswahl von einer folie die 15% tönung hat, die es aber garnicht gibt, da die nich hergestellt wird ;)



    ich hab wie gesagt mal mit flensburg geschlabbert, mit TÜV DEKRA etc... selbs mit der bullerei :pol:


    ES IST VERBOTEN :heul: trauig aber wahr,

  • wie sieht es aber mit einer teil Tönung aus? sprich so das du 90 grad rechts und links raus schauen kannst und die Spiegel frei sind!? wenn du aber in den gesetzbüchern guckst findest du nichts genaues es steht nicht mal drin ob es verboten ist aber auch nicht das des erlaubt ist. das mit der teiel tönung ist ja die aussage eines :pol: und unser TÜV onkel findet auch nicht so richtig etwas.

    :Big:[B]Wer später bremmst ist länger schnell[/B] :Big:

  • richtig.....



    das fluten is eigentlich auch verboten, denn dadurch wird die sicht angeblich auch verringert nach aussenhin ;) Aber dies bekomms eher eingetragen und weniger probs wie mit folie......



    aber eindeutig um 3-4 x ma so teuer wie mit folie ;)


    und sels dabei muss man immer noch das gesetz in betracht ziehen HINTEM RUM 99% max. vorne seiten max.45% und front 10%


    aber das is ne richtlineie da kann man sich kaum dran halten, denn wie gesagt die werkscheiben sind vom werk aus schon touch mäßig getönt ;)


    ausserdem is diese verfahren echt teuer, und man sieht jeden kratzer um so besser :( und wenn nur ein stienchen mal zwischen dichtu7ng und scheibe von innen liegt, dann kratzt du schön dengeflteten lack herunter ;)


    kollege hat es mal gehabt, er musste sich erstmal vorne neue scheiben vonBMW einabuen lassen, weil sie zu zerkratzt waren dann das fluten und hinter her wieder eine neu kaufen da das fluten da vom gurt abgeplatzt war...... und du kanns nix beifummeln, wenn zerkartzt oder was abplatzt dann neue scheibe... im endeffeckt wa der kollege mit allem drum und dran 1200 eur los..... allein schon 600eur fürs fluten........


    die möglichkeit das man ein rechteck ine folie frei lässt um den spiegel besser zu sehn gab es mal in den 90er jahren :D Aber daruaf lässt sich auch keiner mehr ein und ausserdem sieht das bepisst aus :tongue:

  • Moinsen,kleiner Tip lasst die Finger von Glastone und Colortec und der gleichen,ich habs machen lassen und könnt :kotz: Gebt euch einfach damit zufrieden das der Wagen nur Hintenrum getönt ist.
    Wenn euch die :pol: mit Folie vorne erwischen dann macht euch schonmal auf ne Anzeige gefasst,das ist nämlich nur nicht erlaubt weil im Falle eines Unfalls die Feuerwehr die Scheibe zertrümmern muss oder ggf man selber noch wenn man´s noch kann und das dann net mehr so einfach geht weil die Folie ja den Zusammenhalt stärkt.
    Wenn man flutet dann kommt noch ne Sonderabnahme vom Tüv dazu die sehr teuer ist und es machen auch nur 2 Prüfer in DE.
    Lest euch dazu mal meinen thread durch: http://nisbo.de/thread.php?threadid=34081&sid=


    Mfg Micha

    Einmal editiert, zuletzt von PrimaMicha ()

  • da hat der prima micha recht :D Aber es muss ja jeder wissen ob man es macht oder machen lässt :D :D :D


    ich sage nur es ist verboten offiziell und nimmt dir keni TÜV in germany ab mit folie, mit fluten auch nur bis MAX. 45 % und dann nur sonderabnahme, und fluten is sau teuer und scheissen empfindlich

  • also mein fadder der "sack" hat vorne getönt und fährt damit schon seit etlichen jahren rum... hat bisher keinen interessiert und sein p11 gt is net gerade unauffällig und an seinem schwarzen sieht es eh extrem verboten aus *g*

  • Zitat

    Original von djhemp
    also mein fadder der "sack" hat vorne getönt und fährt damit schon seit etlichen jahren rum... hat bisher keinen interessiert und sein p11 gt is net gerade unauffällig und an seinem schwarzen sieht es eh extrem verboten aus *g*


    Ein Bild davon wäre ganz interessant :)

  • also mit bedampfen ist es meines wissens gestattet! haben mittlerweile viele aus der audi und vw szene, es ist auch erlaubt aber nur bis zu einer bestimmten durchsichtigkeit.


    ich erkundige mich nochmal genau!


    mfg stoned

  • Hi,


    und wie ist es mit Splitterschutzfolie an den seiten?! D.h. damit mir im Falle des Falles nicht die danzen Krümel im Gesicht rumfliegen. Ist ja keine Tönungsfolie.


    Mfg Mario

    Zitat

    Original von YETI...ja...ich gestehe: Bisweilen verfasse ich selbst sinnlose Postings. :D

  • Zitat

    Original von MH-4
    Hi,


    und wie ist es mit Splitterschutzfolie an den seiten?! D.h. damit mir im Falle des Falles nicht die danzen Krümel im Gesicht rumfliegen. Ist ja keine Tönungsfolie.


    Mfg Mario


    würde wohl mit der Aussage vom Prima-Michi kollidieren. Aber geben tut es die. Allerdings musst du damit hinterher auch zum Tüv, obwohl die nicht getönt ist.


    Und im übrigen darf man die auch nicht auf Colorverglasung aufbringen.


    Folien bleiben so oder so verboten. Das kann man drehen und wenden, wie man will :(

  • also ich werde sie mir vorne auch so tönen lassen wie mein dad!!! also 45% oder so, das reicht shcon das sieht echt oberfett aus *g*

    • Offizieller Beitrag

    @ dj


    Schicke deinen Dad mal bei mir vorbei.


    Dann ist es nicht mehr erlaubt! ;)


    WArum soll denn befluten erlaubt sein und Folie nicht?


    Das entscheidende ist doch das man nicht gut durchsehen kann!

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • man darf keine folie verwenden , weil man dann im falle eines unfalls die scheibe nich mehr einschlagen kann.
    sonst meines wissens nach nichts


  • ka warum das erlaubtr auf jeden fall bekommt man es nach einer tüv prüfung bei der der tönungsgrad gemessen wird eingetragen und fertig

    Wissen ist der einzige Rohstoff der sich bei Gebrauch vermehrt.

  • DAs mit dem Scheibe zerschlagen ist zumindestens mal von unserer Seite (Feuerwehr) nicht das Problem, da wir wenn wir ein sogenanntes Glasmanagement machen (alle Scheiben raus) die SCheiben eh mit Klebeband zusammen kleben, sodas keine Splitter entstehen können, und man die Scheibe als ganzes Entnehmen kann.


    Ein Grund den ich sehe, ich die eingeschränkte Sicht mit getönten Frontscheiben.