rechtliche Frage zu Scheiben verspiegeln

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.223 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lilbaghira.

  • hallo...
    was droht mir als Halter eines Fahrzeuges wenn ich mir alle Scheiben (ausgenommen der Frontscheibe) verspiegeln lasse??? (Punkte, Geldbuße, Mängelschein, etc.)


    hinzukommt, dass ich noch in der Probezeit bin.


    Danke für eure Mitteilungen.


    MfG SleepWalker

    Das Glück liegt auf der Straße. Egal auf welcher. Nur das Auto muss das richtige sein, ein Micra eben.


    :D :D :D sleepwalker :D :D :D

  • es gibt 3punkte für die seitenscheibe und 3 für die frontscheibe plus ein saftiges busgeld
    >ind der probezeit auf keinen fall erwischen lassen sonst ist der lappen weg!

    [URL=http://www.nissanboard.de/artikel_nissan_83912_nach-langer-zeit-wieder-online,-das-ist-passiert-.html][Projekt CGA3DE][/URL]

  • Also es gibt einige wenige Leute, die sich einen Augenschaden(extreme Lichtempfindlichkeit) haben attestieren lassen, die haben ne extra Genehmigung dafür bekommen nach Beamtenrodeo. Und gleich noch n schwerbehinderten Aufkleber fürs Auto :-))
    Ist aber nicht einfach zu bekommen, hängt sehr viel von Willkür (€&$) ab.

  • Es ist vor kurzem, ich glaube etwa 3-4 Monaten ein Beschluß herrausgekommen darin steht, das man alle Scheiben bis auf die Frontscheibe verspiegeln, Tönen darf. Ausnahme, die vorderen Seitenscheiben müssen heller, bzw. durchschaubar sein. In Berlin fahren schon seint Monaten die meisten Voll-Verspiegelt rum.
    Mal ne andere Frage. In einem Thema wurde Neurupin angesprochen.Geht es um das Treffen?Wann ist denn das und wo genau?

  • Du darfst alle Scheiben verspiegeln aber sie müssen einen bestimmen Lichtdurchsatz durchlassen ... hinten die 3 Scheiben kannst du zu 90 % tönen .... Fahrer und Beifahrer waren glaub ich 30 % und die Frontscheibe mit 25 % bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege danke jungs und mädels ^^ :D