Unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere

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  • Hallo,
    mein Fahrzeug wurde heute von einem sehr gründlichen Polizisten (zu deutsch: Korinthenkacker glaube ich) einer Fahrzeugkontrolle unterzogen. Da meine Freundin mit dem Auto unterwegs war, konnte ich die Prozedur leider nicht persönlich verfolgen.
    Eigentlich alles kein Problem, da ich ein ordentlicher Fahrzeughalter bin und alles eingetragen lassen habe. Jedoch hielt der Polizist sich zu gern an meinen Felgen auf. Nach einer geschlagenen halben Stunde (war ja früh am Tage, so um 2 Uhr), hatte der Gute auch was gefunden mir den Abend lustig zu gestalten.
    Habe ein Gutachten für die Felgen in dem im Erläuterungsbogen geschrieben steht:
    "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
    Da das Gutachten am 05.04.2005 erstellt wurde ist seiner Meinung nach die "Unverzüglichkeit" bereits abgelaufen. Dahin gestellt sei die Dringlichkeit der Bußgeldveranlassung (2x50 € für Halter und Führer des Fzs lt. Bußgeldkatalog), eine Verwarnung hätte es auch getan, und die Notwendigkeit der Beanstandung-schließlich steht schwarz auf dekra-grün: diese Felgen sind verkehrstauglich für mein Fahrzeug.
    Meine traurige Frage nun: Wie groß ist der maximale Zeitraum zum Übertragen des Gutachten in die Fahrzeugpapiere bei der Anmerkung: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

  • also "unverzüglich" heißt im "Rechtsdeutsch" im Allgemeinen meist "ohne schuldhaftes verzögern".
    Bei den meisten Rechtsfragen gibt´s dazu oft eine Art Richtwert, der in den einschlägigen Kommentaren zu den Rechtsgebieten zu finden ist. Dieser wurde dann in der Regel aus der Rechtsprechung entwickelt, bzw. vom Gericht "festgesetzt".
    Von dieser "speziellen Unverzüglichkeit" habe ich allerdings keine Ahnung, aber vielleicht hilfts ja trotzdem irgendwie... :( und hilft bei der Suche...


    CRONOS

    :evil: HEAVY METTWURST :evil:


    R.I.P. [lexicon]N14[/lexicon] wg. Unfall - Corolla (E11 FL) derzeit zu VK

  • Wie schon geschrieben steht, heißt unverzüglich auf deutsch dann "ohne schuldhaftes Verzögern".


    Wenn du nachweisen kannst, dass du unter keinen Umständen die Fahrzeugpapiere hättest berichtigen lassen können, dann hättest du eine Chance um die Bussgelder herum zu kommen.......aber ich fürchte bei einem Monat Verspätung hast du da keine Chance......


    Jeder Richter wird hier einen Zeitraum von ca. 1 Woche akzeptieren........mehr wirst du nachweisen müssen.


    Womit die Herren in Grün mal wieder vollkommen (formaljuristisch) richtig gehandelt hätten

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Zitat

    Original von Sumpfbulle
    .......aber ich fürchte bei einem Monat Verspätung hast du da keine Chance......


    Da das Gutachten vom 5.4.2005 ist haben wir es sogar mit 2 Monaten Verzögerung zu tun. Du wirst das Bußgeld (mit Punkt?) wohl oder übel bezahlen müssen.
    Immerhin hast du aber gerantiert etwas daraus gelernt. ;)

  • also der muss echt schlecht gelaunt gewesen sein


    aber leider wirst du wohl zahlen müssen

    Wissen ist der einzige Rohstoff der sich bei Gebrauch vermehrt.

  • Zitat

    Original von [NSM]Steffen
    [Immerhin hast du aber gerantiert etwas daraus gelernt. ;)


    Genau! Jungs Klasse gemacht :pol:. Glaub nach dem Eintragen geh ich persönlich zu dem Polizisten, überreiche ihm eine vergrößerte Darstellung des Fahrzeugscheins und einen Präsentkorb für die gute Arbeit.
    Denke auch, dass ich diesen "schwerwiegenden" Verstoß so aubügeln muss. Hatte gehofft es gibt evtl. eine Nische um sich davor zu drücken...

  • Das wird aber wohl eher drei statt einen Punkt geben:(.
    Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? hast Du die Felgen denn schon abnehmen lassen oder trägst Du lediglich das Gutachten vom Hersteller mit Dir rum?

    Frauenfußball ist wie Pferderennen mit Esel

  • Zitat

    Original von Mr.Lopez
    Eigentlich alles kein Problem, da ich ein ordentlicher Fahrzeughalter bin und alles eingetragen lassen habe.


    Habe alles ordungsgemäß abnehmen lassen vom Dekraprüfer. Nur das Übertragen in den Fahrzeugschein ist nicht erfolgt. Das dies zwingend notwendig ist wusste ich nicht. Auch der Prüfer hat mich nicht darauf aufmerksam gemacht, ausser auf dem Erläuterungsbogen.

  • Oh, ich wußte auch nicht, dass es Gutachten gibt, die sowas fordern. Deswegen hab ich nochmal nachgefragt. Deswegen werden es auch wohl keine drei Punkte werden.
    Über den Sinn lässt sich sicherlich streiten. Für sowas hab ich echt kein Verständnis. Wenn man Dinge nicht eingetragen hat, ist man selbst Schuld (so wie ich :(). Aber wenn lediglich die Berichtigung der Papiere nicht erfolgt ist ?(. Hoffentlich hast Du Glück!

    Frauenfußball ist wie Pferderennen mit Esel

  • Alles nicht so richtig ..


    Ich habe meine Felgen auch an einem Freitag nachmittag (wo die Zulassungsstelle zu hatte) eintragen lassen.


    Leider wars ne §21 Abnahme, also stand der selbe Satz drauf. Da ich ja leider zeitlich nicht so die Möglichkeit habe das Eintragen zu lassen, war ich etwas sauer.
    Jedoch zeigte mit der Prüfer den kleinen Zusatz auf der Rückseite des Bogens, worauf steht, daß die Abnahme 1,5 Jahre gültig ist und in diesen Zeitraum einzutragen ist oder anderseits die Gültigkeit verliere, und ich den Satz mit dem unschönen "u-Wort" nicht missverstehen soll.
    Das Wort "unverzüglich" bezieht sich also auf die zeitliche Gültigkeit des Abnahmegutachtens.


    Mr.Lopez


    Ich würde da mal gefplegt einen Widerspruch einlegen (vorher gucken, ob der Hinweis der 1,5 Jahre auf der Rückseite des Bogens aufgedruckt ist).
    Sollte trotzdem was kommen, würde ich es evtl drauf anlegen und einen RA beauftragen (Hast du eine Rechtschutzversicherung oder bist du im ADAC?)

  • warum müßen denn felgen unverzüglich eingetragen werden? hab bisher immer nur die teile gesehen wo steht "bei nächster gelegenheit". so auch bei meinen rädern!?!?

  • Meine Felgen sind blöderweise auch noch nicht eingetragen ...


    Bei mir steht auch klein da "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich zu erfolgen"...


    Meine Felgen wurden wegen sonstigem Serienzustand nach §19/3 abgenommen. Ich vemute jedoch das diese lustigen DEKRA Leute die Tieferlegung auch nach §21 eintragen werden wollen, weil mein KFZ nun mal nicht mehr Serienzustand besitzt.


    Also ich finde die haben se nicht alle. ..

    Das geheime Buch der Administrativen


    Dies ist eine freibleibende Willenserklärung und stellt nicht dar, dass dies mein Wille ist

  • krass, die ziehen euch alle ab 8) ich war beim tüv und alles paletti, der hat das sogar seiner azubine erklärt, dass das so ist - bei felgen normal den und den knopp, damit änderung im schein erst wenn eine andere änderung ansteht.


    @jabber: geh mal nochmal hin und frag die, was das soll? deiner ist doch noch serie, also brauchst du eigentlich nur den eintragungswisch spazieren fahren...

  • Zitat

    Original von Cronos
    also "unverzüglich" heißt im "Rechtsdeutsch" im Allgemeinen meist "ohne schuldhaftes verzögern"....


    ergänzende jur. Erläuterung: "weniger knapp als sofort". Sollte also schon recht bald geschehen.
    2*50€ kommen sicher erst einmal hart vor, aber zum einen waren es nun idT schon zwei Monate und zum anderen: wenn er sich so lange mit deinem Fhrzg beschäftigt, muss doch auch was bei rum kommen ;)


    Aufforderungen in Änderungsabnahmen:
    Fahrzeugkontrolle

  • Wie gesagt ..ich finde die 2x 50€ unangemessen. Meiner Meinung nach ist das Paragraphenreiterei ohne das Kleingedruckte zu lesen.


    Es steht def. auf der Rückseite als Ergänzungskommentar, daß die Eintragung innerhalb von 1,5Jahren geschehen muss, weil das Gutachten danach die Gültigkeit verliert.



    [OFFTOPIC] nissanp10g


    War auch nicht so geplant. War auch das letzte Mal, daß ich etwas von der Dekra habe abnehmen lassen. KÜS oder GTÜ hätten problemlos ne 19.3 gemacht.[/OFFTOPIC]

  • @ Jabberwok und Septon


    Die Abnahme von Felgen/Reifen in Verbindung mit einer Tieferlegung erfolgt auf §19.2 in Anlehung an §21 die §21 Abnahme ist wesentlich teurer als eine 19.2er .Ich habe für die Eintragung 46€ anstatt bei ner 19.3er 44€ bezahlt!


    Übrigens,es ist logisch,dass die Abnahme anders als nach §19.3 erfolgt,denn das Gutachten der Felgen ist null und nichtig ,wenn eine Tieferlegung erfolgt ist! Allerdings kenne ich niemanden ,der eine 21 Abnahme bei solchen "normalen" Tuning-Massnahmen machen lassen musste!!!



    Gruß


    Daniel :spring:

    Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone

  • Blue


    Ich kannte es vorher auch so. Christian und ich standen auch fassungslos vor dem Prüfer, als der plötzlich das Gutachten für das Fahrwerk haben wollte um zu sehen, ob da meine neue Rad-Kombi drinne steht.


    Da sie natürlich nicht drin stand, hat er ne Einzelabnahme mit dem betreffenden Vermerk gemacht :evil:


    Gekostet hat der Spaß dann läppische 52,70€ zzgl. der 12€ Gebühr, die mich noch auf dem Straßenverkehrsamt erwartet (Ja, ich hab den Wisch über die unverzügliche Eintragung auch schon seit einem Monat im Handschuhfach)