Unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere

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  • Hallo,
    habe nun den Anhörungbogen zugeschickt bekommen:


    "Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zugelassungspflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
    Rad/Reifen
    § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat


    Beweismittel
    Zeuge


    Zeugen
    POLIZIEBEAMTE"


    Ist da was zu machen? Hab mich bis jetzt mit den unten aufgeführten Paragraphen noch nicht auseinandergesetzt aber anhand der Formulierung oder dieser Paragraphen sollte doch irgenetwas zu machen sein. Hoffe mir kann jemand helfen, da ich zu diesem Zeitpunkt nach besten Wissen und Gewissen gehandelt habe. Bitte gern auch per PN.
    Irgendetwas muss da zu machen sein! Das Geld ist mir echt zu Schade dafür, da fahr ich lieber einmal tanken...

  • §18 Abs.1
    a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören,


    §19 Abs. 2


    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1.


    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.


    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.


    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.


    §69a Ordnungswidrigkeiten


    HINWEIS: Zur Verkürzung der Ladezeiten wurde der §69a "Ordnungswidrigkeiten" in mehrere Teile zerlegt. Durch Klick auf "weiterlesen" kann der Inhalt der einzelnen Absätze aufgerufen werden...


    (1) aufgehoben


    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig | > weiterlesen


    (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt: | > weiterlesen


    (4) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein anderes Straßenfahrzeug als ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger oder wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Kombination solcher Fahrzeuge unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt: | > weiterlesen


    (5) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig | > weiterlesen



    § 24 Verkehrsordnungswidrigkeit


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.


    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Theorie ist, wenn man weiß, wie es funktionieren soll, aber es geht trotzdem nicht. Praxis ist, wenn es funktioniert, aber keiner weiß, warum. Bei uns ist beides vereint: Nichts geht, und keiner weiß warum!

  • Ich würd sagen wende dich an einen Anwalt ist besser. Wenn die Betriebserlaubnis erlosen sein soll nur weil es nicht rechtzeitig übertragen ist ????? Wenn die Betriebserlaubnis erlosen ist können für beide noch 3 Punkte dran hängen.


    Ich dachte für § 21 Abnahmen gilt ne Regelung von einem Jahr.

    2004 Dt. Vizemeister EMMA ESPL 4 Woofer ( Nissan Almera N15)


    2008 Dt. Vizemeister EMMA Experienced 3 Channels ( Nissan Primera P12)


    2008 dritter Platz Europameisterschaft EMMA Experienced 3 Channels ( Nissan Primera P12)


    Musik ist mehr als einfach nur LAUT

  • 3 Punkte? Na schönen Schrank auch! Kann das sowieso nicht nachvollziehen: wenn die BE zu diesem Zeitpunkt erloschen gewesen sein sollte, obwohl ich alle Papiere hatte, versteh ich nicht warum sie jetzt nur wegen des Übertragens in die Fahrzeugpapiere wieder da sein sollte...
    Dabei sollte es sich doch eher um "nur" eine Formsache handeln, die nicht mit hochgestochenen Strafen geahndet werden sollte.

  • Dann sollte ich wohl die Hacken in teer haun.. weil meine Rad reuifen kombi ist noch nicht in den Papieren und schon über 8wochen her..??????

    Micra MA10 132.500km :D
    Wer Angst vor Qualität und Leistung hat, kauft deutsche Autos

  • 8 Wochen nur?


    Ich bin seit 6. Mai überfällig :(


    Und muss noch 2 Wochen warten, bis ich zur Zulassungsstelle kann. Was meinst du, wie mir am Freitag die Muffe ging, als mir jemand von der Rennleitung mit der roten Kelle gewunken hat. Aber ich denke, er hatte beim Anblick des vollen Fzg-Scheins keine Lust gehabt alles zu kontrollieren.

  • set PO:


    Du bist ja ein Gesetzesbrecher.. Wenns nach einigen hier im Board geht, müsstest du dich sofort der Rennleitung freiwillig stellen und den Schein abgeben...

  • Ja ich wollte den guten Wachtmeister zuerst drauf hinweisen. Hab mir gedacht, warum nur 30€ Preisgeld für diesen astreinen U-Turn genau vor der allg. Polizeikontrolle, wenn man doch gleich sein Punktekonto auffüllen könnte -> dat flenst :Bier: :D


    Aber ich hatte es eilig und keine Lust auf Formalitäten gehabt. Das nächste mal denke ich dran *versprechentut*

  • Meine Felgenabnahme ist nun ca. 17 Monate her !


    Gilt die 18 Monate Frist da auch für Felgeneintragungen.


    Denn im Dekra Eintragungsprotokoll steht, daß sich die Zulassungsstelle erst damit befassen muss, wenn sich die Daten ändern (Halter, Adresse usw.)


    Das wäre bei mir auch jetzt nötig.


    Bin vor 2 Jahren umgezogen. Bin aber bis heute nicht umgemeldet. Wollte mich jetzt ummelden.


    Da aber mein Ausweis auch abgelaufen ist, brauche ich einen neuen. Also muss ich dafür 6-8 Wochen warten, damit ich einen neuen Ausweis mit der korrekten Adresse + Stadt bekomme.


    Wenn ich ihn habe, dann sind aber die 18 Monate schon locker vorbei..


    Daher meine Frage ? Ist alles etwas verdreht ! :D

    • Offizieller Beitrag

    weil ich das grad gelesen hab mit den eingetragenem Schmus da.


    Bei mir in den Papieren ist lediglich mein sportlenkrad eingetragen. Tieferlegung und Felgen sind in einem Extra Papier eingetragen das aussieht wie ein Fzg. Schein aber von der Dekra ist. muss ich die Sachen zwingend umtragen lassen in meinen Fzg. Schein oder reicht der wisch von der Dekra?

  • Du hast den standort des wagens verlegt und ihn nicht umgemeldet?
    Bzw. die standortänderung nicht angfegeben? :eek:
    Alterverwalter... :stichel: mutig..
    Wenn du an die alte adresse zb. einen bescheid wegen "Verstoß" oder ähnlichem bekommst und nicht reagierst, die dich infolge dessen "Ausfindiug" machen must du das bezahlen und must mitm haufn "Ärger" rechnen! und punkte ? weis iuch bnicht, ist jedenfalls ein "Schweres Vergehen"!
    Hoffen wir mal das es der Bus nicht gelesen hat :Bier:


    Und wenn du ummeldest sag denen blos nicht seit wann du schon woanders bist..
    Denn ab 3 oder 6monate? MUST du die verlegung melden!
    Mutter hats hintersich muss ich nochmal fragen was da ales kam!
    Aber sie tuts nie Wieder! Das teurer als "Neuzuolassen" :eek:
    Sie meldet fals nochjmal vorkommen sollte die verlegung innerhalb von wenigenm wochen..
    PS:
    Mutter ist nur ein dorf weiter gezogen, ca. 2km!
    Und plötzliuch stand Die Rennleitung bei mir vor der Türe! ..
    Und die sache mit dem ausfindigmachen, kostet richtig!..

    Micra MA10 132.500km :D
    Wer Angst vor Qualität und Leistung hat, kauft deutsche Autos

  • Mein Umzug war vor 2 Jahren und weder mein Ausweis, noch mein KFZ Schein waren umgeändert.


    Zur Ausfindung: An dieser (alten) Adresse wohnen noch meine Eltern, daher war eine Umleitung gegeben, bzw. habe ich die Post umgeleitet.


    Zitat

    Hoffen wir mal das es der Bus nicht gelesen hat Bier


    Der Bus weiß ganz andere Sachen von mir ! :D :D



    Gestern war ich bei uns im Rathaus (da der Ausweis ja auch gleich mal abgelaufen ist).


    Habe dem Staatsdiener, erzählt daß ich mich ummelden möchte und einen neuen Ausweis brauche. Hat mir auch erzählt, daß es mit dieser 2 Jahres Verzögerung ein Verwarnungsgeld und ggf. weitere Probleme in Strafsachen hätte gebene können.



    Aber er sagte, ich sollte doch auf dem Meldeschein einfach das heutige Datum als Einzugsdatum angeben und gut wäre die Sache.


    Daher bin ich jetzt umgemeldet, habe einen neuen Ausweis beantragt und einen vorläufigen bekommen.


    Auch habe ich gleich mal die Adresse im FZ Schein geändert.


    So jetzt habe ich einen korrigierten KFZ Schein, einen vorläufigen Ausweis und kann wohl bis zum 18 Monate Stichtag seelenruhig zum Straßenverkehrsamt fahren. :D

    Einmal editiert, zuletzt von adam.p ()

  • Das macht nur das Straßenverkehrsamt. Bei uns im Kreis RE ist das in Marl.


    Wäre das direkt bei uns im Rathaus, hätte ich es natürlich sofort gemacht. Ganz klar.


    Im Rathaus hier (Einwohnermeldeamt- seit neuestem Bürgerbüro) können die nur die Adr. im Schein ändern, nicht einen neuen "aus" dem Brief "Abschreiben". :(


    Ganz früher gab es ein Straßenverkehrsamt hier in CR. Aber um 1995-1996 wurde das nach Marl für den ganzen Kreis verlegt.


    Daher muss ich nach Marl fahren. Habe aber ja noch bis zum 23.Sept Zeit dazu.

    Einmal editiert, zuletzt von adam.p ()

  • Zitat

    weiß zwar net, ob das hier schon irgendwo steht - unverzüglich heißt lt. Dekra Sachverständigen 10 Tage
    nur so als Info


    Bei welcher Angelegenheit 10 Tage ?


    Auf der Felgeneintragung (DEKRA) steht hinten drauf (spätestens 18 Monate) und vorne "Bei Befassung der Zulassungsstelle mit dem PKW (z.B. Halterwechsel etc). [Sinngemäß]


    Und meien KFZ Schein Änderung war 2 Jahre nicht durchgeführt und hat keinen gejuckt !

    Einmal editiert, zuletzt von adam.p ()

  • bei Eintragung nach §21 bzw. wenn auf dem Schreiben vom Prüfer direkt steht "unverzüglich" - sprich Wiedererlangung der Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle


    nur bei Rädern, Felgen die nach Gutachten norm. eingetragen sind, ist das eh egal mit eintragen oder nur Schreiben mitführen ?(

  • Also bei der Felgeneitragung steht bei mir das vorne drauf (vom Prüfer):


    und irgendwo hinten in den kleingedruckten "AGBS", daß zwischen Abnahme und Einragung maximal 18 Monate sein dürfen ?


    Seltsame Geschichte das ganze...


    Ist aber eh egal, da ich vor dem 23 Sep. zum Straßenverkehrsamt fahren werde und dann kommt es in den Schein rein und ich brauche beim TÜV/Kontrolle keinen Wisch mehr rauskramen.

  • hab mir gerade mal die Rückseite eines Prüfprotokolls zur Brust genommen, ob eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere notwendig ist oder es einfach nur reicht das Abnahmeprotokoll mitzuführen bei der Abnahme nach §19 geht dies aus dem Teilegutachten hervor und wird auf die Prüfbescheinigung übertragen !


    nur bei Abnahme nach §21 gilt die Bescheinigung 1 1/2 Jahre !!!

  • interresant ....
    habe noch einen originalen gti fz-schein wo nichts von meinen veränderungen am auto drin steht, dafür schlepp ich ein haufen papiere mit (von tüv, dekra...), schön geordnet in einem ordner :)


    hab nur mal gehört das der nächste der mein auto käuft, all dies eintragen lassen muss