A.
A.
- Drachenflug
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Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.709 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.
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Hallo,
was für ein Auto hast du denn und was hast du genau gemacht?
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Zitat
Original aus einem anderem Board
Da ich momentan damit zu tun habe und ich hier erfreulicherweise immer wieder auf interessierte Ohren stoße, will ich hier versuchen entgültig Klarheit zu schaffen bezüglich der omminösen Xenon-Nachrüst-Sets, die vermehrt bei eBay und teilweise sogar im sogenannten Fachhandel auftauchen.Beispielhaft nehm ich mir mal folgendes eBay-Angebot heraus: Xenon-Nachrüstsatz
Xenon Nachrüstset von HELLA
für alle H7 - H1 - H4 Scheinwerfer
inkl. 2 Brenner D2S Osram / Philips
inkl. 2 Vorschaltgeräte HELLA
inkl. 2 Anschlusskabel 12 Volt
ALLES KOMPLETT NAGELNEU !!!
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Des weiteren erhalten Sie einen Anschlussplan
U N D
eine Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes und der HELLA KG das KEINE automatische Leuchtweitenregulierung und KEINE Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden müssen.
* * * * * * * * * * * * *
Für alle Fahrzeuge mit Reflektor-Scheinwerfer oder DE-Linse unter anderem :
Opel Astra, Calibra, Vectra, Zafira, Kadett, BMW E28, E30, E36, E34, E46, E39, VW Golf I, Golf II, Golf III und Golf IV, Corrado, VW Bora, Passat 3B, VW Polo, VW Vento, VW Jetta, VW T4, VW Sharan, Audi A2, A3, A4, A6, A8 und Audi 80, 100, Ford Focus, Fiesta, Escort, Galaxy, Honda Civic, Seat Ibiza, Seat Leon, Seat Cordoba, Skoda Octavia. Passt ansonsten auch für alle anderen Fahrzeuge mit getrenntem Fern- und Abblendlicht, z.B. auch für Peugeot, Volvo V70, Mercedes oder Geländewagen wie Suzuki, Toyota, Nissan etc. oder Wohnmobile wie Fiat Ducato und viele viele mehr.
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BEI H7 DIREKT PASSEND - BEI H1 passend nach kleiner Anpassung nach Anleitung - BEI H4 PASSEND mit ADAPTERRING laut ANLEITUNG.
* Das SET wurde getestet und funktioniert einwandfrei *
Mag sein, dass die verkauften Teile bauartgenehmigt sind und ein Prüfzeichen haben. Sobald ich dieses Leuchtmittel aber in meinen herkömmlichen E4-Scheinwerfer einbaue, verliere ich die Bauartgenehmigung für meinen Scheinwerfer und sobald sich daraus eine Gefährdung ergibt (eine Blendung des Gegenverkehrs ist sehr wahrscheinlich) erlischt auch gleich die ABE meines Fahrzeugs und (privatrechtlich geregelt) in den meisten Fällen mein Versicherungsschutz.
Der renomierte Hersteller Hella meint dazu folgendes: Statement von Hella
Zitat:
Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere BlendwerteVor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.Auf der Seite wird noch auf eine Presserklärung des KBA verwiesen, die im Wesentlichen dasselbe aussagt: KBA-Info zur Xenon-Nachrüstung
Nun aber noch die Argumente des Verkäufers unter die Lupe genommen: Er verschickt auf Anfrage tatsächlich die Kopie eines Fahrzeugscheins, der die Eintragung *M. NACHGERÜSTETN GASENTLADUNGSLAMPEN IN DEN BAUARTGEPR. SCHEINWERFERN OHNE ALWR U. SRA* enthält (veröffentliche ich jetzt hier nicht) enthält.
Abgesehen von der Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung (das soetwas nicht selten vorkommt wissen viele hier vielleicht sogar besser als ich) gibt es noch ein Schlupfloch: Es gibt ein paar wenige Fahrzeuge, die in ihrer ABE ausdrücklich die Verwendung von Gasentladungslampen in den Serienscheinwerfern ohne LWR und SRA erlauben. Mit einem Auszug aus dieser Betriebserlaubnis oder einer Bescheinigung des Herstellers kann eine solche Eintragung durch ein nach § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder mit einem § 21-Gutachten eine solche Eintragung zustande kommen und auch rechtlich wirksam sein.
Bitte fragt jetzt nicht, ob das fü euer Auto zutrifft, ich weiß es nicht. Ist aber sehr selten und ab Anfang/Mitte der 90er Jahre gab es für Serienfahrzeuge sowieso keine ABE mehr sondern nur noch EG-Typgenehmigungen. Des weiteren gibt es noch Übergangsfristen für die LWR- und SRA-Ausrüstung ab 1990, die gilt aber nur für Umbauten, die vor 1990 ausgeführt und abgenommen wurden.
So, ich hoffe, den Informationsbedarf bezüglich Xenon-Nachrüstung gedeckt zu haben.
P.S. Mit diesem Beitrag will ich in keiner Weise den zitierten eBay-Anbieter anprangern, das Angebot und die Angebotsbeschreibung sind für jedermann frei zugänglich.
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entweder alles umrüsten (sofern scheinwerfer verfügbar) oder gar net...
siehe ausriß aus dem posting:
ZitatVöllig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet.
in unserem firmen T4 ist xenon nachgerüstet (inkl. der leuchtweitenregulierung, der alte schalter ist jetzt nämlich außer funktion), hat ein schweinegeld gekostet...
denke mal das der preis dieses nachrüstkit (sofern überhaupt verfügbar) inkl. einbau den restwert deines 12 jahre (!!) altenmazdas überschreitet...
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nixdestotrotz müssen die grundvoraussetzungen für eine eintragung gegeben sein...
also komplette scheinwerfer und elektrische leuchtweitenregulierung...
nen reingefummelten brenner in deine originalscheinwerfer wird dir kein tüv-prüfer abnehmen und das auch zu recht...
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Hast du schon mal mit dem Umbau bei einem Sachverständigen nachgefragt?
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Zitat
Original von Drachenflug
Dass es nicht die Regel ist dass ein Nachrüstxenon eingetragen wird ist mir klar, es gibt aber Prüfer die dies trotz allem eintragen wenn eine Gefährung ausgeschlossen ist, wenn niemand geblendet wird. Auch wenn es gegen gewisse Gesetze verstößt.Der Prüfer steht ja mit seinem Namen dafür und trägt die Verantwortung.
Und genau solch jemanden suche ich.sachma schnallst du das nicht was oben erläutert wurde.
xenon Nachrüstung ist verboten und hat auch eine guten grund.
wenn mazda keine koplettscheinwerfer anbietet hast du eben pech.willst die leute absichtlich blenden??? das ist ne straßenverkehrsgefährdung. ebenso könntest du abbrennen.
wenn du dennoch bewusst gegen doese gesetze verstoßen möchtest und illegal nen eintragung haben möchtest( wo ja jeder beliebiger polizist die eintragung in frage stellen kann und dir die karre stillegen kann für ne gutachterliche untersuchung)gehört die der lappen entzogen.
du bist dann charakterlich ungeeignet zum führen zum kraftfahrzeugen.
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[OFFTOPIC] Drachenflug
da ich auch baldn 626 GE bekomme...woher hast du Klarglasscheinwerfer bekommen?[/OFFTOPIC]
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Zitat
Original von putschiknutsch
xenon Nachrüstung ist verboten und hat auch eine guten grund.das kann man so pauschal nicht sagen, wenn es offizielle umrüstsätze gibt dann ist es nicht verboten, das problem sind nur diese pfriemelumbauten ohne steuereinheiten
siehe mal den P11-144 den gibt es auch ohne und mit Xenon, und den ohne Xenon kann man ja auch auf Xenon umrüsten, man braucht halt nur die Materiealieen wie Scheinwerfer mit Gerätschaft für die Leuchtweitenregulierung, Stoßstange mit Reinigungsanlage
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ich bin jetzt so deprimiert, habe meinen Mazda verkauft, und fahre seit dem nur noch Fahrrad.
danke an alle! -
Ist doch kein Grund alles wegzueditieren
Dann ist hier zu