A.

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.709 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.

  • entweder alles umrüsten (sofern scheinwerfer verfügbar) oder gar net...


    siehe ausriß aus dem posting:

    Zitat

    Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet.


    in unserem firmen T4 ist xenon nachgerüstet (inkl. der leuchtweitenregulierung, der alte schalter ist jetzt nämlich außer funktion), hat ein schweinegeld gekostet...


    denke mal das der preis dieses nachrüstkit (sofern überhaupt verfügbar) inkl. einbau den restwert deines 12 jahre (!!) altenmazdas überschreitet...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • nixdestotrotz müssen die grundvoraussetzungen für eine eintragung gegeben sein...


    also komplette scheinwerfer und elektrische leuchtweitenregulierung...


    nen reingefummelten brenner in deine originalscheinwerfer wird dir kein tüv-prüfer abnehmen und das auch zu recht...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Drachenflug
    Dass es nicht die Regel ist dass ein Nachrüstxenon eingetragen wird ist mir klar, es gibt aber Prüfer die dies trotz allem eintragen wenn eine Gefährung ausgeschlossen ist, wenn niemand geblendet wird. Auch wenn es gegen gewisse Gesetze verstößt.


    Der Prüfer steht ja mit seinem Namen dafür und trägt die Verantwortung.
    Und genau solch jemanden suche ich.



    sachma schnallst du das nicht was oben erläutert wurde.


    xenon Nachrüstung ist verboten und hat auch eine guten grund.
    wenn mazda keine koplettscheinwerfer anbietet hast du eben pech.


    willst die leute absichtlich blenden??? das ist ne straßenverkehrsgefährdung. ebenso könntest du abbrennen.


    wenn du dennoch bewusst gegen doese gesetze verstoßen möchtest und illegal nen eintragung haben möchtest( wo ja jeder beliebiger polizist die eintragung in frage stellen kann und dir die karre stillegen kann für ne gutachterliche untersuchung)gehört die der lappen entzogen.


    du bist dann charakterlich ungeeignet zum führen zum kraftfahrzeugen.

    Wo PS fehlen da regiert der Wahnsinn!!!

    • Offizieller Beitrag

    [OFFTOPIC] Drachenflug


    da ich auch baldn 626 GE bekomme...woher hast du Klarglasscheinwerfer bekommen?[/OFFTOPIC]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von putschiknutsch
    xenon Nachrüstung ist verboten und hat auch eine guten grund.


    das kann man so pauschal nicht sagen, wenn es offizielle umrüstsätze gibt dann ist es nicht verboten, das problem sind nur diese pfriemelumbauten ohne steuereinheiten


    siehe mal den P11-144 den gibt es auch ohne und mit Xenon, und den ohne Xenon kann man ja auch auf Xenon umrüsten, man braucht halt nur die Materiealieen wie Scheinwerfer mit Gerätschaft für die Leuchtweitenregulierung, Stoßstange mit Reinigungsanlage