Zebrastreifen

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.865 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von sunny4ever.

  • Habe soeben eine vorladung von der Polizei bekommen:
    Fakt ist:
    Hatte einen anderen wagen vor mir der abbremste, dachte er will in die straße vor dem Zebrastreifen einbiegen und habe ihn überholt in dem moment ist einer über den zebrastreifen gegangen was ich in dem moment erst registriert hatte! Der Fußgänger ist stehengeblieben und ich bin weiter gefahren(über den Zebrastreifen, weil ich ja im gegenverkehr stand)!
    So jetzt die Frage was blüht mir als strafe(bin noch in der Probezeit)?
    Und habe ich irgendeine möglichkeit mich da irgendwie rauszuwinden?
    :wand:

  • Zitat

    An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt


    Macht 50 Euro und 4 Punkte.... ach ja und Nachschulung und Probezeitverlängerung....


    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_28.php

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


    Einmal editiert, zuletzt von SoulProvider ()

  • Ach ja Nachtrag noch, an Fußgangsterüberwegen gilt auch noch Überholverbot...

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • führt das auch zu einem Führerschein entzug?
    Gib wohl keine möglichkeit sich da rauszureden?

  • Zitat

    Original von SoulProvider
    Ach ja Nachtrag noch, an Fußgangsterüberwegen gilt auch noch Überholverbot...


    Laut Kollege Posthuhn wird aber immer nur ein Vergehen bestraft. Und zwar das mit der höchsten Strafe

    Frauenfußball ist wie Pferderennen mit Esel

  • schonmal etwas... aber darf ich den lappen behalten ?(

  • lappen kannst wohl behalten denksch, aber halt 4 punkte, viel viel kohle für nachschulung etc.
    is schon recht heftig ...


    nächste ma dran denken das man an den netten streifen net überholen darf!

  • das werde ich wohl beachten
    und danke für die schnelle antwort

  • Jungs, warum wollt ihr euch denn immer und überall rausreden!!!


    Mich ham'se gestern geblitzt. Und??? Mecker ich, frag ich komisch???


    Nein, ich warte bis der Anhörungsbogen da ist, bezahlt den Mist und gut ist.





    Und wenn mein Fehlverhalten schwerwiegendere Folgen hätte, dann halt diese. Führerschein weg??? Gut, müßte ich mir als Autovermieter wohl 'nen neuen Job suchen!



    Deshalb ist auch sinnig fahren angesagt!

  • okay... wenn du meinst! Aber man muss ja nicht alles hinnehmen! Aber rausreden wird eh nix bringen (als nur schadensbegrenzung betreiben :D)

  • Übrigens war wohl kein Beamter vor Ort gewesen sein, der dich erwischt hat. Schonmal eine gute Nachricht.


    Denke mal der Fussgänger wird dich angezeigt haben. Am Ende wird wohl Aussage gegen Aussage stehen, sofern nicht zusätzliche Zeugen auftauchen.


    Wenn du im ADAC bist oder ne Rechtschutzversicherung hats, würde ich mich mal mit nem Anwalt kurzschließen. Kann nicht schaden. :]

  • wird villeicht noch der andere autofahrer zeuge sein! Lasse mir erstmal die strafanzeige dann vorlesen!


  • Zitat

    Original von SoulProvider
    Ach ja Nachtrag noch, an Fußgangsterüberwegen gilt auch noch Überholverbot...


    Das ist das wichtigste!


    Du hast niemanden angefahren?
    Du hast an einem Fußgängerüberweg überholt? Wer hat dich angezeigt?

  • habe niemanden angefahren!
    weiß nicht wer mich angezeigt hat!
    Habe mittwoche die anhörung...

  • Ich habe im Moment auch ein Verfahren am Hacken. (siehe 2-3 Threads tiefer)
    Wurde zwar keiner verletzt (bis auf Schürfwunden)aber da ich ne Rechtsschutz habe (in der Autoversicherung mit drinne) habe ich mir nen Anwalt genommen.


    Der läßt sich jetzt erstmal meine Akte kommen. Dadrinne stehen auch die Zeugenaussagen usw. Bis jetzt habe ich mich nicht geäußert so kann ich nachher mit meinem Anwalt schauen was die Zeugen gesagt haben.


    Aber wenn du angezeigt worden bist gehts ja vorn Richter. Da wirds dann wohl was geben

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • anzeigen heißt ja nicht automatisch vor gericht...!
    Muss dienstag zur bullerei und dann mal sehen! WErde dem sagen wie es war und dann soll er mir sagen was ich dafür bekomme X(

  • Fehler!


    Sag am besten erstmal gar nix, sondern hör dir an was die wollen und entscheide dann ob du was sagst oder ob du dir lieber nen Anwalt nimmst.

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • okay, werd ich das so machen! Habe ja das recht meine aussage zu verweigern!

  • 1.) finde ich es unverantwortlich was du gemacht hast.
    du hast für ein paar sekunden ein Menschenleben riskiert !

    2.) nichtsdestotrotz erstmal dahin gehen anhören was die von dir wollen
    und dann sagen das du dich über deinen anwalt äussern wirst

    Wissen ist der einzige Rohstoff der sich bei Gebrauch vermehrt.