Anhängerkupplung

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 7.464 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Scrippler.

  • Habe für meinen Sunny (Baujahr und Daten folgen im nächsten Post)
    eine Anhängerkupplung.
    Der Anbau ist kein Problem!
    Aber wie sieht es mit einer Anhängerkontrollleuchte aus?
    Brauche ich denn eine?


    Kann mir jemand von Euch helfen?


    Gruß


    Markus

  • Hi, Viper111,


    mein '93 SR bekommt am Montag seine Kupplung 'drunter.


    Ich lass' das in der Werkstatt machen und die werden auf jeden Fall auch die grüne Blinkerleuchte irgendwo ins Armarturenbrett setzen, für die war das ganz selbstverständlich.


    Da ja aber seit einiger Zeit im Brief für die Kupplung kein Eintrag mehr erforderlich ist, kann ich Dir leider nicht sagen, ob jetzt auch immer noch die Blinkerleuchte nötig ist, aber ich geh' mal davon aus.


    Mein anderer Wagen hat noch den Briefeintrag der Kupplung und die Jungs bei der HU haben sich die Funktion der Leuchte immer ziemlich genau angesehen.


    BTW: Hast Du die Kupplung etwa irgendwo gebraucht bekommen, oder hast Du 'ne neue? Hast Du 'ne Ahnung, wieviel der N14 dann mit der Kupplung ziehen darf?


    Gruß,


    Sixpack

  • Hey, Fossie,


    Danke für die Daten!


    Bingo: mein Anhänger ist gebremst. 1250 KG, na, damit wird der SR wohl noch fertig.


    Gruß,


    Sixpack

  • ?( hmm
    Seltsam, aber das Relais ist schon ausgelegt für den Hänger!


    Also muss ich eine Leuchte einbauen!
    Wie bzw. wo wird die andeschlossen?
    Kann mir einer helfen?


    Gruß


    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von viper111 ()

  • Hallo Sixpack,


    Zitat

    Original von sixpack
    Bingo: mein Anhänger ist gebremst. 1250 KG, na, damit wird der SR wohl noch fertig.


    Hmm, muss wohl ein uralter Eintrag im FS sein, denn die neuen Kupplungen
    können alle 750 kg ungebremst und 1250 kg gebremst ziehen.
    So steht es in den Herstellerangaben!


    Gruß


    Markus

  • Hallo,


    Habe mir vorsjahr vom schrott eine gebrauchte AHK gekauft natürlich ohne ABE bzw. ABG. Habe sie mir eingebaut und den Kabelbaum verdrahtet,das problehm ist für die teile giebt es keine ABE vom Hersteller mehr(meist war Westphalia verbaut).Die lösung des Problehms war ein Kleines E vor der Prüfnummer der Kupplung das bedeutet sie ist nach Europäischer Norm geprüft und damit eintragungsfrei,wichtig ist jedoch das du eine einbauanleitung hast wo die nummer vermerkt ist wenn du keine hast geh mal zu A.T.U. die drucken sie für dich aus wenn du glück hast.Was die Konntrollleuchte angeht ich hab auch keine und der TÜV Mensch hatt im Januar keine Problehme gemacht und mir die Plakette gegeben :D


    LG Marco

  • Eine Kontrolleinrichtung für die Blinkanlage ist in Deutschland Pflicht, allerdings muß sie nicht zwingend mit einer Kontrollampe bewerkstelligt werden. :D


    Es gibt auf dem freien Markt auch Blinkgeber mit AFC-Modul zum nachrüsten der Anhängerelektrik zu kaufen. Allerdings ist der Einbauaufwand größer. ;(


    Der Tüv kontrolliert in den wenigsten Fällen das Vorhandensein der Kontrolle - selbst wenn diese fehlt - geringer Mangel - Marke erteilt. :D

  • Hallo zusammen,


    ich bin auf der Suche nach einer gebrauchten AHK für meinen Sunny N14, 1,4l, BJ 1994. Kann mir jemand verraten, wo ich sowas herbekomme? Passt eigentlich auch eine AHK von einem 1,6l oder 2l Diesel?


    Eine Frage habe ich noch. Warum könnt Ihr alle 1250 kg ziehen??? Laut meiner Papiere kann mein Sunny ungebremst 450kg, gebremst 900 kg und gebremst bis 8% Steigung 1470 kg ziehen. Die Zahl 1250 erschein be mir nirgendwo.


    Würde mich über eine Antwort an sunny_n14@hotmail.de freuen.


    Gruß


    Nissan_N14


  • so isses bei mir auch 1,4er aber die beiden haben nen 1,6er :D heisst der darf mehr!


    Basty

  • Habe mal ne Frage an alle Caravaning- und Trailerfreaks.


    Seit vorgestern ist meine AHK an der N14 Stufe eingetragen und ich darf bis max 8% Steigung 1470kg ziehen (gebremst logischerwesie).
    Wie schlägt sich der 1.4er Motor mit nem Anhänger mit diesem Gewicht? Geht das halbwegs (klar...viel Schaltarbeit ist zu leisten)? Hat da jemand Erfahrungen?

  • Zitat

    Original von sixpack


    Da ja aber seit einiger Zeit im Brief für die Kupplung kein Eintrag mehr erforderlich ist, kann ich Dir leider nicht sagen, ob jetzt auch immer noch die Blinkerleuchte nötig ist, aber ich geh' mal davon aus.


    Sixpack


    weis einer ob man in Österreich die Kupplung eintragen muss? An dem scheiterts nämlich bei mir, ich hätt vom roten Sunny noch eine Anhängerkupplung, aber extra TÜV dafür das ich die vielleicht 2 mal im Jahr brauche find ich unnötig.


    Mfg


    Bernhard


  • Klaro musst du die eintragen lassen, wir sind schließlich in Österreich zuhause wo du jeden Furz typisieren musst :peace:


    :rolleyes: mfg Chrisi


  • Das find ich einfach nicht fair! warum kompliziert wenn es einfach auch geht! Danke trotzdem


    Mfg


    Bernhard

  • ...is schon lustig...der Thread liegt zwei Jahre brach, und wenn einer dann was schreibt und ne frage stellt kommen bei allen anderen auch Fragen auf...


    Also..hat denn schonmal jemand Erfahrungen mit nem 1.4er Sunny (Stufenheck) und nem schweren (also 1,5t) Anhänger gemacht?


    Würde mich über hilfreiche Posts echt freuen. Bin kein Trailer-Newbie, also bitte nicht mit Anrtworten kommen wie "du darfst mitm Trailer nur 80 fahren" oder sowas. Will eigentlich bloß wissen ob sich der Sunny da irgendwie zickig/kritisch verhält, und ob es irgendwelche Tricks gibt (z.B. hohe oder niedrige Stützlasten).

    • Offizieller Beitrag

    *auch mal wieder rauswühl*


    wie bastel ich die dran? ich will mir ja eine holen, aber bekomme ich die auch problemlos angebaut? wie verlege ich die Elektrik, im oder unterm Auto? wie verknippel ich das Birnchen? da ich eh nen bissl am Tacho basteln will, kann ich mir dat dingens doch auch fest im Tacho verbauen oder? dann siehts wenigstens einheitlich aus...


    Bis denn
    Kay

  • Anbau...guck mal bei www.brink.de oder auf der Seite des Herstellers der AHK...da bekommt man fast immer ne Einbauanleitung zum Download.
    Den e-Satz verlegst du garnicht unterm Auto (es sei denn du nimmst nen 13-poligen und legst Dauerstrom- und Ladeleitung, die würd ich dann aber auch durch den Innenraum [Schwellertunnel] nach hinten legen).


    Der e-Satz wird an die Rückleuchten geklemmt. Bei nem spezifischen e-Satz sind die Stecker schon vorkonfektioniert und werden nur an die Stecker der Rückleuchten dazwischengesteckt. Die Kontrolleuchte im Armaturenbrett wird an nen Zusatzkontakt ans Blinkrelais angeschlossen (Relais ist beim e-Satz normalerweise dabei).


    Anbau der AHK selbst ist garkein Problem. Bei mir wars in 20 Minuten erledigt...Löcher und Gewinde usw ist alles schon da gewesen bei der Stufe...nur die Abschleppöse abschrauben und die AHK dranschrauben...kein Ding.


    Beim N14 MUSS die AHK aber von nem Sachverständigen abgenommen werden! Es reicht dann allerdings den Schriebs mitzuführen.


    AHK mit ABE erfordert ne (ohne Gewähr) e13 Kennung der AHK. Aber das steht gemeinhin mit in der Anbauanleitung.


    Wichtig ist, dass die Aussage über max. Anhängelast des Fahrzeugscheins gilt oder die des AHK-Herstellers...je nachdem welche geringer ist.


    Achja:
    Bei mir musste die Stoßstange nen kleines bissl ausgeschnitten werden...hab ich mitm Dremel gemacht..sollte mit ner Flex aber genauso gehen..ist ja nur Kunststoff

    • Offizieller Beitrag

    ja also die die ich mir holen will ist ne Westfalia...


    muss die auch abgenommen werden wenn ne ABE dabei ist? ich meine besser wärs sowieso, denn wennse nur festgepfuscht ist, kanns ja auch sein dass Hänger mitsamt AHK wegrauscht...was kost in der Regel so ne Prüfung beim Tüv bzw beim GTÜ?


    wie funktioniert das Relais bzw wie erkennt es dass ich jetzt ne AHK dran hab oder nicht? oder blinkt dann das nachgerüstete Lämpchen immer mit ?


    Fragen über Fragen :D

  • Wenn du eine ABE dazu hast, wo nicht explizit drin steht, dass der Anbau von einem Sachverständigen begutachtet werden muss, dann brauchst das auch nicht. Aber soweit ich weiß gabs für den N14 keine AHK mit ner ABE...sowas hab ich nämlich selber lange genug gesucht....auch die von Westfalia hatten keine. ;)


    Das Blinkrelais...im Grunde ist das ganz einfach...zwei Blinker mit je 21W und der 5W Seitenblinker macht 47W...wenn die Leistung höher ist (also mit den 21W Blinker am Anhänger sinds dann 68W), dann wird die Zusatzblinkkontrolle mit eingeschaltet.
    Wenn beim Anhängerbetrieb die Zusatzkontrolleuchte nicht mit angeht, weißt du dass irgendwo ne Blinklichtlampe kaputt ist, da wieder 47W gezogen werden (das kann dann auch eine am Auto sein).
    Wenn ohne Anhänger eine Blinklampe defekt ist, dann kommt das schnelle Blinken, der sogenannte Techno-Blitzer. :D


    Beim Blinken ohne Anhänger flackert die Anhängerkontrolleuchte kurz mit auf..als Art Kontrolle, dass sie noch i.O. ist. Beim Einschalten der Warnblinkanlage blinkt sie imer mit (wird imho vom TÜV auch so gefordert). Ansonsten bleibt sie logischerweise aus.


    EDIT:
    Von Westfalia gibt es neu nurnoch die AHKs für nen Sunny Kombi...die haben aber lustigerweise die EG-Genehmigung.
    Beim Sunny ist es btw so, dass Kombi, 3-türer, 4-türer und 5-türer alle nen anderen Unterbau haben und andere AHKs benötigen.