Gebrauchtwagengarantie

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 7.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von enno0815de.

  • :hi: Leute,
    möchte hier mal eine Frage ins Forum stellen und zwar folgendes.
    Habe im Mai 05einen P 11 6 Jahre alt erworben, wurde da schon vom Händler gelinkt , jetzt hat sich der Zündverteiler verabschiedet und damit ging der Trabbel los . Händler angerufen ihm die Sache geschildert Antwort er kann mir erstmal nicht helfen sein Motordiagnosegerät istdefekt und zur Rep. soll mir vom hiesigen Händler helfen lassen. Na Toll ! Also Händler an gerufen dort mein Problem geschildert , kurz mit einem Schlosser debattiert was es sein könnte alles ohne Erfolg. Nach 1,5 Std. kam der Schlosser hatte nach 5 min den Fehler gefunden (o.g. Teil) meinen Händler wieder angerufen dem das erklärt er sagt kommt am nächsten Tag schaut sich das an und holt eventuell den Wagen. Am nächsten Tag bis Mittag gewartet dann eine tolle Bergeaktion , 3 Tage Warten bis der Wagen wieder fertig war und verlangt der Händler auch frecher weise fast 600 € für die Rep. Nun frage ich was fällt unter Gebrauchtwagengarantie und muss ich den ganzen Mist auch zahlen dann frage ich mich wozu habe ich ein Jahr Garantie wenn der Wagen schon 1 Jahr beim <händler rum gerottet hat.
    Wer kann da mir helfen , wer hat auch schon Erfahrungen gesammelt ??
    gruß
    mb

  • Als Erstes müsstest du mal abklären was die Gebrauchtwagengarantie alles abdeckt.



    Ich hatte 1997 oder so einen Corsa B gekauft -Grau-import wurde vom Fachhändler (kein Opelhändler ) als Reimport mit Gebrauchtwagengarantie verkauft . Kurz vor ablauf dieser ging die LM in die heiligen Jagdgründ ein . Händler sagte mir das diese die garantie nicht abdeckt da es ein verschleissteil ist .
    Ähnlich erging es mir jetzt mit einem Öldichtring am Kurbelwellensensor bei dem ich allerding sdank der Kulanz des jetzigen Händlers nichts bezahlen musste.



    Musste nochmal mit dem Händler reden evtl macht der was auf kulanz . ansonnsten wenns die garantie wirklich nicht abdeckt wirste wohl bezahlen müssen.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • achte mal auch auf die gesetzliche gewährleistung... allerdings bist da jetzt schon über 6 monate, d.h. beweislastumkehr...

  • So ist das und bitte nicht (immer) verwechseln: Die Sachmangelhaftung greift - meist vertragich verkürzt - 12 Monate, Beweislastumkehr nach sechs Monaten, d. h. defacto sechs Monate, Punkt!


    Wenn eine über die Sachmangelhaftung hinausgehende Garantie besteht dann mußt Du auch was schriftliches darüber haben: Entweder im Kaufvertragsformular oder als separates Garantieheft. Dort steht dann drin was unter die Garantie fällt und was nicht, in der Gestaltung der Garantie ist der Anbieter ferner frei, sie könnte sich auch darauf beschränken dass Dir garantiert wir dass Du ein Auto mit Rädern drunter erstanden hast ... - Rechtsansprüche über alles darüber hinausgehende bestehen i. d. R. nicht bzw. nur bei Sittenwidrigkeit o. ä.!


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  • :hi: Leute,
    ich danke euch für euere Antworten und bin jetzt schon etwas schlauer, habe aber auch schon mal direkte Rechtsauskunft eingeholt.
    Trotzdem danke.
    gruß
    mb


  • schau mal in deinen kaufvertrag, da müsste irgend wo im kleingedruckten das mit der garantie stehen!!