Wichtig: Neon-Unterbodenbeleuchtung und Versicherung

Es gibt 565 Antworten in diesem Thema, welches 91.435 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Black P11.

  • Also eine möglichkeit gibt es!!!! Und TÜV-Hannover hats eingetragen!!!!!


    Ein Bekannter von mir hat es an die Alarmanlage und zusätzlich an den Türschalter angeschlossen. Die Beleuchtung funktioniert nur dann, wenn der Alarm losgeht oder wenn du ein- und aussteigen willst!
    Und die Unterbodenbeleuchtung muß mit E-Prüfzeichen sein!


    Aber meine meinung ist: Kommt trotzdem aus den Prüfer und seine laune an!!! :wink:

  • Also Leute,
    dieses hinundher mit den UBB is alt, ich habe jetzt ca. 3 jahre UBB drunter und stehe oft genug auf Parkplätzen ect. mit eingeschalteter UBB... Das wichtigste an der Sache ist, das die UBB nicht während der Fahrt an ist, denn wenn das der Fall ist, gibt es gleich drei Punkte und 50,- € busgeld. ist die UBB aber im Stand an und der Zündschlüssel abgezogen, dann kann dir keiner was!!!


    Zitat :pol:: "Im Stand bei ausgeschalteter Zündung darf an dem wagen an sein was will, sollte der wagen aber bewegt werden, dann´muss sämtliche Zusatzbeleuchtung die nicht der StVo entspricht aus sein...."


    Im übrigen habe ich diese Fassung schon von verschiedenen :pol: gehört

  • Ja, das ist schön für Dich. Nur gilt die StVZO auch auf Parkplätzen. "Im Bereich der StVZO nicht zugelassen." beinhaltet also alle öffentlichen Plätze. Habt halt kulante Schnittlauchs bei Euch. ;)

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Nur weil die darüber bei euch hinwegsehen, heißt es nicht, das es erlaubt ist...


    Ich hab bei uns schon Polizisten an der Tankstelle gesehen, die mit einem Spiegel unter die tiefergelegten Karren geguckt haben... Haben dann die Besitzer von 2 Opels angesprochen, was dann war, weiß ich nicht :D


    mfg :clown:

    I can‘t help looking at her changing
    How she takes off her shirt and does her hair
    Still can‘t believe what I see
    She means the world to me

    :love2:

  • UBB sind soweit für showzwecke zugelassen,und diese finden ja i hallen und parkplätzen stadt!!!!soviel dazu,nur während der fahrt sollten sie ausgeschaltet sein!

  • Zitat

    Original von DevildriverK11
    UBB sind soweit für showzwecke zugelassen,...


    Bitte hier keine weiteren Mutmaßungen. Wenn du dir die letzten 500 :eek: Beiträge durchliest, wirst du feststellen, das das nicht so einfach ist.


    Wer nichts wirklich Handfestes (Schriftliches,§,..) vorzuweisen hat, braucht hier eigentlich nicht weiterschreiben!


    :mod:Rainer

  • Was Rainer krampfhaft zu erklären versucht, ist, daß bereits der Anbau strafbar ist. ;)

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Ich begreif nicht was daran so unbegreifbar ist :D :D :D


    Die Recherchen sind doch nicht aus der Luft gegriffen...


    UBB ist nich...


    mfg :clown:

    I can‘t help looking at her changing
    How she takes off her shirt and does her hair
    Still can‘t believe what I see
    She means the world to me

    :love2:

  • Hier ein "lustiger" Link für die Realisten!


    unterbodenbelecuhtung legaliesirbar?


    ;)Rainer

  • so nun mal die gesetzeslage.


    U-Bel. ist in DE prinzipiell nicht verboten.


    Erlaubt ist U-Bel. wenn:


    keine hochvoltbauteile verwendet werden(also diese röhren dürfen nicht verwendet werden)
    die Farbgebung der U-Bel der vorschriften der STVZO entspricht was bedeutet.


    die U.Bel muss bei heckansicht der fahrzeugs rot leuchten bei frontansicht weiß leuchten und bei seitenansicht gelb/orange leuchten.( reflexion auf dem asphalt muss den vorschriften natürlich auch entsprechen.)


    diese art von beleuchtung darf nur bei geöffneter tür leuchten und darf keine sparate schaltung besitzen.( sprich extra schalter damit sie auch bei tür zu leuchten kann)


    sprich also man könnte LEDs oder normale glühlampen verwenden die dann über den türkontaktschalter klemmen.


    einziges problem wie macht man das , das sie zu verschiedenen seiten andersfarbig leuchten???


    also sollte sich die frage ob erlaubt oder nicht erübrigen.


    wer es hinbekommt so eine zauberbirne zu erfinden darf es so verbauen.


    nochmal als hinweis. LEUCHTSTOFFRÖHREN SIND GENERELL VERBOTEN.
    ALLEINIGER ANBAU FÜHRT ZU ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNISS!!!



    erlaubt und machbar wären in der unterseite der tür eingebrachte orange LEDs die dürften dann orange leuchten über den türkontaktschalter.


    PS: Diese vorschriften gelten nur in DE und sind egal ob vom Tüv eingetragen oder nicht gültig.
    ein Schlecht gelaunter Polizist kann Trotzdem anders entscheiden wie der Tüver.Ebenso kann er eine begutachtung in auftrag geben sollten zweifel entstehen.


    also nur weil irgedetwas eingetragen ist ist es noch nicht legal und die Polizei vor ort kann anders Urteilen.


    widerum gilt nur für DE.

    Wo PS fehlen da regiert der Wahnsinn!!!

  • Jo, jede einzelne Deiner Erkenntnisse steht auch bereits irgendwo in den Weiten dieses Themas. ;)

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...



  • Ich habe nun noch neue erkenntnisse gesammelt zu diesem Thema.


    Also eine U-boleu ist doch verboten. Egal wie sie leuchtet!!!!!
    Und nicht etwa wie wir alle denken weil sie leuchtet, sondern:


    (Aussage eines Richters)
    ... die Röhren dürfen nicht verbaut werden da von den Rädern Steine aufgewirbelt werden könnten, die die Röhre zum Splittern bringen könnten und somit den nachfolgenden Verkehr bzw. auch den eigenen Hinterreifen massiv gefährden könnten...


    ... deshalb ist eine bestrafung nach § 69a stvzo vorgesehen
    --> 3 Punkte, 85 euro, zwangsstillegung des Fahrzeuges wenn die Röhren nicht vor Ort abgebaut werden können!!!




    Einziger ausweg wo das nicht zutrifft ist eine bestimmte U-boleu von Foliatec. Die hat nämlich ein E-zeichen und ist auf Splittersicherheit geprüft.
    Wer damit erwischt wird muß nur 15euro zahlen wegen §49a stvzo
    --> anbringen von nicht zugelassenen Lichttechnischen einrichtungen!

    • Offizieller Beitrag

    Falls erlaubt *immernoch zweifelt*



    Das wie ist doch recht simpel ...


    LEDs mit geringem Abstrahlwinkel nehmen und diese in die entsprechende Richtung mit der entsprechenden Farbe verbauen :)

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

    Einmal editiert, zuletzt von Dominic ()

  • genau.
    und ohne Prüfzeichen nix Ubobeleuchtung.


    Verstehe sowie so nicht was an den dingern so geil sein soll.
    Da fährt dann ne Kirmesbude an einem Vorbei. *Auslach*


    das ist so genanntes Reisfressertuning :lol:

    Wo PS fehlen da regiert der Wahnsinn!!!