Hi @all,
ich habe ein "kleines" Problem mit meiner Werkstatt (das Thema könnte ebensogut in "Gesetz und Recht" rein, ggf. bitte verschieben):
Bei meinem P12 ist vor 4 Wochen ein Fehler am Drosselklappensensor aufgetreten. War gerade in der Nähe von Berlin, also hin zum (Fürstenwalde bei Berlin). Fehler wurde ausgelesen und gelöscht, zahlen musste ich nichts. Hinweis des , wenn Fehler erneut auftritt, Sensor tauschen lassen. Der Fehler trat natürlich wieder auf, und ich in Köln zur Werkstatt. Sensor defekt, wird getauscht. Einen Tag später mussten plötzlich aufgrund eines Rundschreibens nochmals Messungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass kein Wackelkontackt etc. vorlag, dann endlich wurde die gesamte Drosselklappeneinheit auf Garantie getauscht. Kostenlos (dachte ich....). Bei der Schlüsselübergabe sagt der Werkstattleiter lapidar: "Es könnte sein, dass Sie mit einer Beteiligung in Höhe von 30 bis 50 € rechnen müssen, weil RND nur die Reparatur, nicht aber die Fehlersuche erstattet". Drei Tage später kam dann auch eine Rechnung für Fehlerauslesen und diverse Untersuchungen: 82,- €!!!
Ich bin der Meinung, das ich das nicht zu zahlen habe. Die Feststellung des Fehlers gehört doch eindeutig mit zur Arbeitsleistung der Werkstatt. Zudem war eine "Fehlersuche" überhaupft nicht nötig, da der Fehler ja bereits von einer anderen Werkstatt (und zwar kostenlos!!!) festgestellt worden war.
Wie seht ihr das (besonders die Profis aus den diversen Nissanwerkstätten)???
Gruß, lpi