Scheckheftpflege durch Sch****-Werkstatt

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  • Hallo ! :)


    Der K12 von meinem Vater weist unglaublich viele Mängel auf. Zu einem wäre da die Tatsache, dass alles, was irgendwie mit dem Schlüssel zu tun hat, nach spätestens 5 Wochen (!) defekt ist (Zündschloss, Zentralverrieglung, Heckklappe). Dies äußert sich so, dass man nicht mehr ins Auto einsteigen kann, da man es nicht aufschließen kann, und gelingt einem dies doch, so kann man nicht mehr fahren, da der Schlüssel nicht akzeptiert wird und das Fahrzeug sich nicht starten lässt. Außerdem klapperts im hinteren Bereich des Innenraums wie blöd (imho die Hutablage) und die Verkleidung vom Kofferraum ist völlig vergammelt und fällt schon bei der kleinsten Berührung auseinander (!).
    Die Nissanwerkstatt, welche die Reparaturen sowie die Scheckheftpflege durchgeführt hat, verdient sich dumm und duselig, macht nichts auf Kulanz und behebt den Defekt nur für einen Zeitraum von bis zu 5 Wochen!


    Nun bin ich einfach mal mit meinem Wagen zum nächstliegenden Nissanhändler gefahren (40km Differenz zu unserem Heimatort). Dort erzählte man mir, dass die Probleme, die wir hätten, schon lange bekannt wären und diese eigentlich durch die Fachwerkstatt hätten repariert werden müssen. Da die Werkstatt, zu der mein Vater immer wieder hinging (für Reparaturen, Zubehöreinbau sowie Scheckheftpflege), keine autorisierte Nissanwerkstatt ist, sondern sich nur als eine ausgibt (Schilder an den Straßen weisen darauf hin sowie Plakette an der Werkstatt), hätten wir nun keinen Garantieanspruch mehr. Wir sitzen also auf einem wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparatur locker im 4-stelligen Bereich und annähernd den Wert des Wagens hat.


    Bevor ich nun immer wieder hin- und her fahre, wollte ich hier mal fragen, was ihr nun machen würdet. Rein theoretisch gesehen hat der Wagen noch 5 Monate Herstellergarantie. Die Scheckheftpflege wurde auch durchgeführt, jedoch halt durch die beschriebene Werkstatt, welche ja lt. Nissan gar keine Nissanfachwerkstatt ist.
    Ich bitte um Hilfe, denn dies ist ein echt heftiges Problem welches man nicht einfach so beheben kann.
    Vielen Dank :)

  • Was steht denn auf den Stempeln vonner Werkstatt.


    Ist da Nissan drauf würde ich mioch mal an die Nissanhotline wenden und da mal schauen.


    Vielleicht haben die dich im autohaus Nr 2 auch nur ein wenig verarscht um nicht Arbeiten von Nr1 durchfpühren zu müssen.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • wenn da noch grantie druf ist is eh nix mit kulanz,,,, wenns zu den problemem rundschreiben gibt und die gibts zum k12 im bereich heckklappenschloss, usw definitiv muss der händler das beheben,
    KOSTENFREI
    geht ihr zu ner freien kennen die die promle nicht aber ihr habt bei repartur nen werkvertrag geschlossen quasi ihr repariert das es funzt, funzt es nich müssen sie nachbessern 2 mal ansonsten minderung schadensersatz usw.....


    also mein tipp red mit arnep10 b11gott usw lass dir die nissanrundschreiben geben und geh zum nissanhändler und lass die dinger für ummer machen und danach VERKAUFT DIEN SCHEIß K12. viele leugnen es noch aber der hat massiv probleme und immer die selbene hau die scheiße raus soll sich en andern mit rum ärgern
    DER K12 IST NIX DER KANN NIX UND WIRD NIE WAS KÖNNEN





    HAU WEG DIE SCHEIße



    P R O S T

  • Ich habe mal was von einem Urteil gehört, daß die Hersteller nicht verlangen können, daß man bei einen Vertragshändler geht. Den genauen Fall kann ich leider nicht benennen, ich mein, daß hat irgendwas mit umgesetztem EU-Recht zu tun, evtl. muss auch erst jeder Hersteller einzeln verklagt werden.
    Die Herstellergarantie müsste es also geben, bei Kulanz sieht es wieder ganz anders aus.


    EDIT: Das die Werkstatt sich als offizielle Vertragswerkstatt ausgibt, macht den Fall noch interessanter. Oder die andere Werkstatt labert Müll, wie Shadowrun schon meinte.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    Einmal editiert, zuletzt von Fincki ()

  • Hallo r!en,


    ich habe gerade das Kundendienstscheckheft der K 12 CC meiner Frau vor mir liegen. Ab Seite 34 kann man die Garantiebedingungen nachlesen. Dort steht unter Ziffer 2.:


    "2. Periodischer Kundendienst:


    Die in diesem Heft aufgeführten periodischen Wartungsdienste sind die Minimalerfordernisse, die auf Ihre Initiative durch einen NISSAN Vertragshändler ausgeführt werden müssen.
    ...


    Achtung: Bei lückenhafter und/oder nicht rechtzeitiger Wartung des Fahrzeuges erlöschen die nachfolgenden aufgeführten besonderen Gewährleistungen."


    Es muss ein NISSAN Vertragshändler sein, sonst erlischt die Hersteller-Garantie (3 Jahre, 100.000 km)


    Ich habe auch ein relativ aktuelles Vertragshändlerverzeichnis. Schicke mir per pn Ort und Namen, dann schaue ich mal nach, ob die von dir kritisierte Werkstatt aufgelistet ist.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition