Zusatzscheinwerfen,Kabelverlegung,Befestigung

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.707 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von kato.

  • Hallo,


    würde mir gerne 2 zusätzliche Rückfahrscheinwerfer an der Dachreling vom D40 premium anbringen.


    Welche Scheinwerfer sind zu empfehlen?


    Hat schon jemand eine gute Lösung für die Befestigung und die Kabelverlegung?


    Kann man das Kabel vom Innenraum durch die Füße der Dachreling und von dort in der Reling zu den Scheinwerfern verlegen?


    Eine Explosionszeichnung der Dachreling wäre auch hilfreich.


    Grüße und schöne Feiertage vom


    Holzbauer

    • Offizieller Beitrag

    Ähm.


    Gibts da nicht ne maximale Anbauhöhe?

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Hei Holzbauer,
    die Antwort auf die Frage nach den Zusatzscheinwerfern würde mich auch mal interessieren. Spiele mit dem selben Gedanken. Der Rückfahrscheinwerfer ist mehr ein Witz.


    Busfred:
    Wie machen den die Leute mit den Scheinwerfern auf den Überrollbügeln das ? Was sagt den der TÜV / die Polizei dazu ?


    Frohe Weihnachten


    thomas

  • Die Scheinwerfer oben nach vorne sind Zusatzscheinwerfer, auch Suchscheinwerfer, diese dürfen nur durch einen Extra-Schalter bedient werden. Andererseits haben LKWs ja auch oft da oben noch ihre extra Fernscheinwerfer... ich werd ma nachlesen...


    Rückfahrscheinwerfer sind ähnlich... ne genaue Aussage diesbezüglich kenn ich nicht, wenn die aber nen entsprechenden Neigungswinkel haben, sollts gehen...

  • hallo
    also bei uns in österreich darf man auf einem ladeflächenbügel scheinwerfer montieren aber sie dürfen nicht angeschlossen weden oder müßen mit einer abdeckung versehen werden (ich habe im sommer auch einen ladeflächenbügel montiert da habe ich 4 scheinwerfer montiert und angeschlossen hatte noch nie probleme deshalb)
    das mit dem orginal rückfahrlicht ist echt ein witz ich habe mir 4 zusatzscheinwerfer hinten in die stoßstange eingebaut wiedu in meiner galerie sehen kanst

  • Hallo zusammen,


    habe mal in der STVZO nachgesehen, Rückfahrscheinwerfer die mit dem einlegen des Rückwärtsgangs eingeschaltet werden sind in dieser Höhe wohl verboten.


    Arbeitsscheinwerfer die über einen extra Schalter angeschaltet werden sollten aber gehen, da sagt dei STVZO nichts über die Anbauhöhe aus.


    das sagt dei STVZO (http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm#1)


    § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.


    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden


    § 52a Rückfahrscheinwerfer.


    (1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.


    (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    (3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.


    (4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.


    (5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.


    (6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an


    1. Krafträdern,


    2. land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,


    3. einachsigen Zugmaschinen,


    4. Arbeitsmaschinen und Staplern,


    5. Krankenfahrstühlen.


    (7) Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.



    Grüsse


    vom Holzbauer

  • Zitat

    Original von Holzbauer
    § 52a Rückfahrscheinwerfer.


    (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein.


    Ich glaub das kann so nicht ganz stimmen!
    Was ist mit den ganzen älteren Autos die gar keinen Rückfahrscheinwerfer hatten?
    Die allerersten Golf z.B. :eieiei2: