wohungskündigung wirksam?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.273 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Chilli.

  • hallo zusammen,
    ich habe am 1.10. fristgerecht meine wohnungskündigung zum 31.12.07 abgegeben. hatte sie 2 mal ausgedruckt und mir vor ort quitieren lassen.
    leider ist weder mir noch dem mitarbeiter der hausverwaltung aufgefallen das ich nicht unterschrieben habe.
    kurz darauf habe ich post bekommen mit der bitte zu unterschreiben.
    hab ich getan und die kündigung unterschrieben per post zurückgeschickt.
    gestern bekam ich eine schriftliche bestätigung der kündigung zum 31.01.08


    begründung der hausverwaltung: durch die verspätete unterschrift wurde die kündigungsfrist nicht eingehalten.


    ausschlaggebend ist doch die ankunft der kündigung selbst oder? habe mal gehört das es auch reicht eine kündigung fristgerecht zu faxen und die "echte" unterschrift ein paar tage später per post zu schicken.


    wenn nicht: was kann ich da jetzt machen? meiner meinung nach hat die hausverwaltung nicht fair gehandelt: die hätten mich auch einfach anrufen können dann währe ich sofort hingefahren um zu unterschreiben. ich kann mir gut vorstellen das die das absichtlich hinausgezögert haben um einen monat mehr abzukassieren :rolleyes:

  • Hmm So wie ich das sehe und soweit meinem Rechtsverständnis musst du den Monat doch nochmal bezahlen, ausser du findest vorher einen Nachmieter.


    Die Sache ist halt, das du vorher nicht unterschrieben hattest und somit die Kündigung nicht rechtswirksam ist.


    Die Aktion von der Hausverwaltung ist allerdings nicht ganz fair verlaufen, das stimmt.


    Aber mal schauen was der Rest dazu sagt.

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Gem. §568 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform.


    Gem. §126 BGB setzt die Schriftform eine eigenhändige Unterschrift oder eine notarielle Beglaubigung voraus.


    Somit wäre die Bestätigung der Kündigung im nächsten Monat richtig.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


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    Einmal editiert, zuletzt von Mike Star ()

  • Hallo,
    Hattest du deine kundigung per fax geschickt ohne unterschrift aber mit de verweis dieses schreiben ist maschinel aufgestellt und ist ohne unterschrift rechtsgultig, dann wäre deine kundigung rechtskräftig dan hattest du später deine unterschrift drunter schreiben können.
    Aber deine schriftliche kundigung ohne unterschrift ist gleich anzusehen als ein ungultiges dokument, weil ja eben deine unterschrift fehlt.
    Aber wenn ich dich wäre würde ich zu meine vermieter gehen, und ihm um eine kulanz regelung bitten damit du doch bis zum 31.12 raus kommst.

  • Zitat

    Original von Chilli
    hallo zusammen,
    ich habe am 1.10. fristgerecht meine wohnungskündigung zum 31.12.07 abgegeben. hatte sie 2 mal ausgedruckt und mir vor ort quitieren lassen.
    leider ist weder mir noch dem mitarbeiter der hausverwaltung aufgefallen das ich nicht unterschrieben habe.


    Das Quittieren der Kündigung durch die Hausverwaltung dokumentiert die Annahme der Kündigung und somit auch deren Anerkenntnis. Zumindest nach meinem Rechtsempfinden.


    Kubek kann da sicher mehr zu sagen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Wurde die Kündigung quittiert, oder der Empfang des Schreibens?


    Man kann meines Wissens nach eine Kündigung, die nicht der gesetzlichen Form entspricht nicht annehmen. Diese ist m.E. schlichtweg ungültig.

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  • ich sehe das eigentlich auch so wie yeti bin mir aber einfach nicht sicher.
    wenn man eine undgütige kündigung nicht annehem darf dann hat der mitarbeiter der hausverwaltung einen fehler gemacht. er hätte mich dann vor ort auf das fehlen der unterschrift hinweisen müssen.

  • http://www.rechtbekommen.de/miete/okuend.html



    http://www.mietvertrag.eu/wohnungskundigung.html


    http://www.formblitz.de/index.php?p=508&search=K%FCndigungsschreiben%20Mietvertrag&gclid=CKKS8OWBio8CFRm6XgodmBk_oA




    Meines Erachtens ist das rechtens wenn auch nicht ganz ok .


    Der mitarbeiter der Hausverwaltung hat zwar den Erhalt des Schreibens quittiert aber nicht dessen Inhalt .


    Das zusenden per Post ist m.E. geschäftsüblich man kann nicht erwarten das die Hausverwaltung den Mieter zurück ruft . Man hätte aber erwarten können das die Kündigung vergemerkt wird da die fehlende Unterschrift nachgereicht wurde.


    Ruf doch mal dort an und frage die ob man das nicht so regeln könne , wenn nicht musst du warscheinlich in den sauren apfel beissen .

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • http://www.rechtsanwalt-berger.de/04info/miet/kuendigung.htm


    Zitat


    Ist die Kündigung aus formellen Gründen nicht wirksam, so stellt sich dies oft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist heraus. Dies hat zur Folge, daß erneut mit dem vollen Ablauf einer weiteren Frist gekündigt werden muß!


    Ich fürchte du hast nur im Rahmen von Kulanzen eine Chance.

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