Auto ohne Abmeldung verkauft - wie nachholen? hilfe!

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.825 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Hallo,


    ich habe ein richtig großes Problem und möchte Euch um Hilfe bitten .


    Ich habe vor ein einem Tagen meinen alten Opel Tigra an einen Käufer verkauft, der nicht im selben Ort wie ich wohnt. Mit dem Käufer habe ich einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen. In diesem bestätigt mir der Käufer, Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief erhalten zu haben. Ich selber habe die original Nummerschilder behalten, da der Käufer den Wagen mit roten Nummernschildern abgeholt hat.
    Nun ist 1 Tag nach dem Verkauf vergangen und ich habe den Wagen noch nicht abgemeldet (musste ja zur Arbeit!), sprich in kann höchstens frühestens am Montag zur Zulassungsstelle fahren, wenn mein Arbeitgeber mich früher gehen lässt.


    Kann ich den jetzt überhaubt noch abmelden? Habe den Brief und Schein ja gar nicht mehr, nur den Vertrag und das alte Nummerschild :(.


    Und anders gefragt, kann der Käufer den Wagen überhaubt anmelden, solange ich den noch nicht selbst abgemeldet habe?? ?(


    Ich glaub ich hab da ein Problem . Mensch, was soll ich denn nur jetzt machen. Bin total verzweifelt!


    Würde echt sehr dankbar für Antworten sein,
    mfG
    Frank Flox

    • Offizieller Beitrag

    Mit Schein / Brief sollte er ummelden können, sofern du ihm auch die aktuellen TÜV / AU Berichte mitgegeben hast.


    Am besten du setzt dich mit ihm in Verbindung und lässt ihn bei der Gelegenheit gleich die alten Schilder entwerten / entsorgen.

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

  • Zitat

    Original von Dominic
    Mit Schein / Brief sollte er ummelden können, sofern du ihm auch die aktuellen TÜV / AU Berichte mitgegeben hast.


    Am besten du setzt dich mit ihm in Verbindung und lässt ihn bei der Gelegenheit gleich die alten Schilder entwerten / entsorgen.


    Kann er nicht! Er muß die Schilder zum Entstempeln vorlegen. Insofern:


    Schilder an den Käufer schicken, Kaufvertrag an die eigene Versicherung und die Zulassungsstelle faxen.


    Damit geht das seinen Gang.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Eidesstattliche das der Verkäufer die Schilder hat und entwertet geht nicht?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Dominic
    Eidesstattliche das der Verkäufer die Schilder hat und entwertet geht nicht?


    Was meinste denn damit?


    Eine Eidesstattliche Versicherung ist ein Instrument in der Zwangsvollstreckung :D


    Gruß, Kubek

    • Offizieller Beitrag

    Naja, ich dachte da in die Richtung "Personalausweis verloren" oder so. Da musst du auch eine solche Versicherung ausfüllen und darin versichern das du, falls du den Personalausweis wiederfindest, ihn zur Entwertung zurückbringst ... schaut für mich halt nach nem ähnlichen Vorgang aus :) Ich lass mich da aber sehr gern eines Besseren belehren :D

  • Zitat

    Original von Kubek
    Eine Eidesstattliche Versicherung ist ein Instrument in der Zwangsvollstreckung :D


    Gruß, Kubek


    Nicht immer.


    Wenn ich einen Wagen in Zahlung nehme, bei welchem der Vorbesitzer den Brief (meinetwegen) verschlampt hat, so gibt es von der Freien und Hasestadt eine Formular, welches sich auch Eidesstattliche Erklärung nennt.

    • Offizieller Beitrag


    Hihi... ;)


  • Danke. Fiel mir bereits auf. ;)

  • Im Kaufvertrag haben wir vermerkt, dass das Fahrzeug ohne Nummernschild übergeben wurde.


    Angenommen ich bring die Schilder dem Käufer vorbei, sollte ich mir dann die Übergabe der Nummernschilder schriftlich bestätigen lassen?


    So könnte ich dann meiner Zulassungsstelle und Versicherung beweisen, dass der Käufer alle Sachen bekommen hat, die er zum Ummelden braucht.


    Oder benötige ich dann vom Käufer noch eine Bescheinigung, dass alles erfolgreich durchgeführt wurde?


  • Ich würde vorschlagen, du meldest mit dem Käufer gemeinsam das Fahrzeug auf ihn um: spart Geld und er kann nicht mit deinen Nummernschildern rumgurken, einen Unfall bauen und deine Versicherung damit belasten....


    Deine Versicherung interessiert sich für den Kaufvertrag nur informatorisch. Der brauchst du auch nichts zu beweisen. Nur die Meldung von der Zulassungsstelle, dass dein Fahrzeug von einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist, entlässt deine Versicherung aus der Haftung!!! Allein das interssiert sie. Dass der Käufer zwar Fahrzeugschein und Brief, aber keine Kennzeichen hat, macht die Ummeldung wohl kompliziert...


    lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

  • Hallo akuta,


    du siehst ein Problem, wo es keines gibt. Ich versuche mal, dich zu beruhigen.


    Du musst lediglich eine Verkaufsanzeige an die Zulassungsstelle schicken, hierfür kannst du ein bereitgestelltes Formblatt deiner Zulassungsstelle nehmen oder du machst es formlos.


    Ich hoffe, du verstehst das.


    Ich habe hier mal beispielhaft verlinkt, wie sowas aussehen kann:


    Zust Olpe


    Wenn du Fragen hast, melde dich, manchmal sind die Tips hier etwas obskur.


    Du kannst mir auch eine pn schicken, in welchem Zulassungsbezirk dein Auto zuletzt zugelassen war, dann stelle ich dir einen Link, damit du dein Auto korrekt abmelden kannst.


    Keine Aufregung, alles wird gut.

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