EU-Führerschein in Polen noch möglich???

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 6.976 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Zitat

    Original von MD-Tuner



    Das weiß ich leider auch nicht...Spekulationen sagen das ich meinen allerliebsten Lappen in 1-5 Jahren wieder bekommen könnte....


    Öha...naja, aber bei 2,8 Promille ist das - so leid es mir tut - die gerechte Strafe. Was steht denn genau in dem Schrieb?

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Das sie den Dir nicht vor Ort abgenommen haben wundert mich doch sehr.


    Der ist so lange eingezogen bis es ein Urteil oder einen Strafbefehl geben wird. Also bis zum Ende des Verfahrens. Dann wird es wohl eine Sperrfrist geben. Am Ende dieser mußt du zur MPU und kannst den dann völlig neu machen....

  • Zitat

    Original von Busfred
    Dann wird es wohl eine Sperrfrist geben. Am Ende dieser mußt du zur MPU und kannst den dann völlig neu machen....


    ???


    Echt


    ???


    Habe nen Bekannten der mit 1.8 Umdrehungen nen Unfall gebaut hat. 18 Monate Sperrfrist.


    Dachte der muß dann nur MPU machen ?? Den Führerschein auch komplett neu ??


    Btw als Info für den Threadersteller. Zw Unfall und Richterspruch waren 7 Monate !!

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

    • Offizieller Beitrag

    Einmal über 1,6% und du mußt sie komplett neu machen....


    1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_unter_Alkoholeinfluss


    Das bedeutet das man die MPU innerhalb der Sperrfrist machen sollte. Wenn man diese besteht darf die FE neu bantraget werden, also komplett neu machen. 8o




    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist


    * eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde oder
    * eine strafrechtliche Maßregel der Besserung und Sicherung.


    Im Unterschied zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot Kraftfahrzeuge zu führen beinhaltet, führt die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 2 StVG). Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre (s. u.) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden. Die Regelungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor ungeeigneten und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen (vgl. auch Fahreignung).


    Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Tat kann auch fahrlässig begangen werden (Abs. 2 Nr. 1) und außerdem vom Halter, der zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt (Abs. 1 Nr. 2).



    http://de.wikipedia.org/wiki/E…teilung_der_Fahrerlaubnis

  • Zitat

    Original von Busfred
    Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre (s. u.) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden.


    Das beinhaltet nen komplett neumachen ?? ( Fahrschule Theorie & Praxis )
    Oder nur MPU vorlegen und nen Antrag auszufüllen ???

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    • Offizieller Beitrag

    Also imho ist das komplett neu machen.


    Entzogen heißt nicht ein paar Monate Fahrverbot und dann einfach auf Antrag wieder ausgehändigt bekommen.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Also imho ist das komplett neu machen.


    Entzogen heißt nicht ein paar Monate Fahrverbot und dann einfach auf Antrag wieder ausgehändigt bekommen.


    Öhm...doch.


    Allerdings muss die MPU gemacht und bestanden werden.


    Fahrschule etc. entfällt.


    Tante Edit sacht: Sollte die MPU ins Haus stehen, und sollte ein Bestehen dieser auf Anhieb erwünscht sein, so ist im Vorwege eine psychologische Beratung (liegt so bei knappen 1500,-€) wirklich mehr als hilfreich. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von B11-Gott ()

  • Zitat

    Original von Shadowrun

    Zitat

    Original von Busfred
    Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre (s. u.) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden.


    Das beinhaltet nen komplett neumachen ?? ( Fahrschule Theorie & Praxis )
    Oder nur MPU vorlegen und nen Antrag auszufüllen ???


    Es wird so behandelt, als hätte man niemals eine Fahrerlaubnis besessen. Diejenige die man mal hatte ist entzogen, wech, nada und zwar alle Klassen, entsprechend müsste man alle Klassen, die man haben möchte, komplett neu machen, inklusive Sehtest, Ersthelferkurs, Fahrschule, Prüfung usw.


    Zitat

    Original Busfred: Das sie den Dir nicht vor Ort abgenommen haben wundert mich doch sehr.


    Es wird nicht möglich gewesen sein, sie sicherzustellen ;)


    Zum Thema wann, warum, wie lange, Promillewerte Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug, wie geht es weiter etc, mach ich mal ein neues Thema auf.


    Meine Tante Edith sagt, ausdrücklich, dass das komplette Fahrerlaubniserwerbprocedere noch mal zu machen ist, mein Gott der Elfen.


    ...ind die Stellen, wo man sich zur MPU zunächst einmal für schmales Geld vorab einer Hilfe bedienen kann, habe ich jetzt schon mehrmals dem beratungsresistenten Themenstarter benannt. Ohne geht da garnix!

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • Zitat

    Original von Trecker
    inklusive Sehtest (stimmt), Ersthelferkurs (stimmt), Fahrschule (nö), Prüfung (nö)usw.


    Zu 50% geh ich mit Dir konform! ;)

  • Edit:


    Nanu... Nun einigt euch mal ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Nach gängiger Rechtsprechung muss nach einem längerfristigen Entzug der Fahrerlaubnis die tatsächliche Fähigkeit (nicht nur charakterliche Eignung durch MPU) nachgewiesen werden, was eine erneute Führerscheinprüfung bedingt.


    Nach meinem Stand bedeutet "längerfristig" mehr als ein Jahr Sperre. Im theoretisch diskutierten Fall gehe ich davon aus, dass kein Richter bei 2,8 Atü die Sperre unter einem Jahr festsetzen sollte.


    Abgesehen davon, dass ich im diskutierten Schulbeispiel nicht davon ausgehe, dass der Proband die MPU beim ersten mal bestehen könnte und in der Lage sein sollte, innerhalb eines Jahres die erforderlichen Werte in den grünen Bereich zu bringen. Er will ja nicht zum Arzt und braucht keine Hilfe. Er war ja nur schuldunfähig.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Ok...


    Also ist die grenze fließend und kann je nach Behörde unterschiedlich ausgelegt werden.


    Bei nem Jahr wäre es dann ne Gauzone und Auslegung der zustandigen Fahrerlaubnisbehörde so dass je nach Fall früher oder später eben doch ne neue Prpüfung erforderlich ist ....


    Na ja ok...

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • OK, Trecker.


    Ich bin nicht von 2,8 %o ausgegangen.


    Sorry.


    Aber: Egal wieviel auch immer: 0,0%o ist die einzig richtige Möglichkeit.

  • Ich finde die ganze Diskussion schlicht zum kotzen


    Kein Wort der Einsicht...nur Gejammer um den ach so wichtigen "Lappen"...das tolle Auto was doch wartet....


    :kotz:

  • Zitat

    Original von noirdark
    Ich finde die ganze Diskussion schlicht zum kotzen


    Kein Wort der Einsicht...nur Gejammer um den ach so wichtigen "Lappen"...das tolle Auto was doch wartet....


    :kotz:


    Denn muss das "ach so tolle" Auto halt mal warten. ;)