Lack-/ Rostgarantie- jährl. Untersuchung nötig

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 11.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

  • Hallo erstmal,
    mein QQ (2,0 Benziner) hat Wartungsintervall alle 2 Jahre oder 30.000 km.
    Mein Händler schreibt mir nun, daß die jährliche Untersuchung fällig ist.
    Nach Rücksprache mit ihm hieß es, daß die jährl. Untersuchung nötig ist, um die Lack- und Rostgarantie zu erhalten.
    Auch Nissan hat sich dahingehend geäußert.
    Was ist jetzt eigentlich Sache??
    (Ein anderer Händler wusste nichts von einer jährlichen Kontrolle.)
    LG
    Walter


    Ps: Aus meinem Kundendienstscheckheft (Stand Januar 2006) kann ich
    nichts herauslesen.

  • Hallo,


    das mit der jährlichen Untersuchung stimmt meiner Meinung nach (Lack,...). Wurde hier auch schonmal didkutiert; evtl. erfährst Du über die Suchfunktion mehr.


    Viele Grüße
    Torsten

    "Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher, die Klugen aber voller Selbstzweifel sind." (Bertrand Russel)

  • Zitat

    Original von QQfan



    Ps: Aus meinem Kundendienstscheckheft (Stand Januar 2006) kann ich
    nichts herauslesen.


    Super, dass Du Dein Auto schon im Januar 2006 hattest ;)

    "Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher, die Klugen aber voller Selbstzweifel sind." (Bertrand Russel)

    • Offizieller Beitrag

    Die jährliche Kontrolle ist vorgeschrieben. Früher bei ( 15TKM/1 pro Jahr) wurde das mitm Ölwechel zusammen gemacht.

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • In welchen Unterlagen ist die jährliche Untersuchung dokumentiert? Ich finde nicht, allerdings auch keine speziellen Bedingungen zur Lackgarantie?


    Evtl. nachträglich (Wieder-) Eingeführt wegen Qualitätsproblemen?


    Gruß
    Matze

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Pressseite mit Stand Januar steht noch immer 30 TKM oder 24 Monate.

  • Zitat

    Original von JägerJan
    Moin Qashqaigemeinde,
    mein Händler hat mir gesagt das ab 01.05.08 der Serviceintervall auf 12 Monate oder 30 tkm runter gesetzt wurde. :(


    Dann kann man/n ja den Lack prüfen lassen.


    Das stimmt auch ich habe letzte Woche als ich meinen QQ übernommen habe nachgefragt, Serviceintervalle ab 01.05.08 wie JägerJan beschrieben.
    Gruß Wolfgang

    Es brennt wie tausend Feuer, wenn man die Wahrheit kennt, und dann a Herde Lügen sie donnernd überrennt. [1x im Leb'n Hoi!]


  • Habe gleich ausgehandelt nur Material und keine Personalkosten. Wenn ich schon dauernd da sein muss. 8)

  • Daß Nissan die Wartungsintervalle beim QQ ab 05/08 angepasst hat, kann ja gut sein.
    Meiner ist aber EZ 05/07 und somit Wartungsintervall 24 Mon. oder 30.000 km. Trotzdem soll ich laut Händler jährlich zur "Rost-/ Lackprüfung" diesen Sachverhalt kann ich weder im Serviceheft (altes Serviceheft mit Stand Januar 2006) noch anderswo nachlesen.
    Falls es hierzu keine Eindeutige (schriftliche) Aussage von Nissan gibt, würde ich jedem QQ- Besitzer bis auf weiteres den jährl. Besuch in der Werkstatt empfehlen, um die Garantie nicht zu gefährden.
    LG
    Walter

    • Offizieller Beitrag

    @ Fan



    Korrekt!


    Bisher wurde auch jährlich eine Rost und Lackkontrolle durchgeführt. Das muß wohl auch weiterhin so sein. Kosten wird das aber nichts. Oder doch?


    @ Hoi


    Wurden Gründe genannt?

  • Kosten wird es denke ich schon etwas.
    Auto muß auf die Bühne und bis alles angeschaut ist, vergehen schon mal rd. 20 Min.
    Bei mir war es diesmal noch gratis (bis auf eine 1/2 Std. hinfahrt, 1/2 Std. im Autohaus und 1/2 Std. heimfahrt)

    • Offizieller Beitrag

    Bisher war das im W1/2/3 mit drin.

  • Was ist denn eigentlich unter einer Lackgarantie zu verstehen?
    Wenn ich nen Kratzer reinmache oder einen abbekomme, kann das ja wohl kaum unter Garantiefall laufen. Also was wäre denn dann wohl ein solcher?

  • Zitat

    Original von xordinary
    Was ist denn eigentlich unter einer Lackgarantie zu verstehen?
    Wenn ich nen Kratzer reinmache oder einen abbekomme, kann das ja wohl kaum unter Garantiefall laufen. Also was wäre denn dann wohl ein solcher?


    Denkbare Fälle für die Lackgarantie wären für mich:
    - Unsaubere Lackierung (Nasen, Schmuztzeinschlüsse) - das fällt aber sicher auch unter die allgemeine Neuwagengarantie
    - Lack platzt stellenweise ab (Haftgrund nicht vollständig - das gab es früher ab und an)
    - Lack wird stumpf (auch das früher z.B. bei roten Lackierungen möglich)


    In der Praxis wird die Lackgarantie ebenso wie die Rostgarantie kaum eine Rolle spielen. Letztere deckt nur Durchrostungen von innen nach außen ab. Gerade hierfür wird die jährliche Kontrolle durchgeführt - um die kleinen Bagatellschäden aufzuzeigen und zu dokumentieren, damit hier die Lack-/Rostgarantie nicht greift. Es sei denn man lässt sich zu einer werksgerechten Beseitigung der Bagatellschäden überreden - das ist dann aber unverhältnismäßig teuer.


    Fazit:
    Im ersten Jahr den Lack im Auge behalten - danach würde ich auf diese jährliche Kontrolle verzichten, wenn der Wartungsturnus ein anderer ist.

  • Zitat

    Original von hunterb52
    Hier wird auch auf Steinschläge kontrolliert und die lassen sich schon mit einem Lackstift beheben.


    Das ist richtig - aber Steinschläge fallen nicht unter die Garantie. Und ein Lackstift ist nicht die empfohlene Reparaturmethode für Lackschäden (und das gilt nicht nur für Nissan).
    Insofern ist das nur eine Dokumentation beim Händler - die Sichtung und Beseitigung solch kleiner Schäden kann man also auch sleber machen (oder durch Smart Repair beheben lassen).

    • Offizieller Beitrag

    Klar ists das. Bei allen anderen Herstellern doch auch.


    Auch wird kaum einer 12 Jahre lang die Rostwartung/durchsicht machen und somit ist die Garantie auf 12 Jahre auch so gut wie nutzlos.

  • Ich war eben auch noch mal ein (einem neuen) Händler in Hamburg, um die Sache mit den Serviceintervallen abzuklären, da der Verkäufer in mein Buch auch 12 Monate oder 20.000 km geschrieben hat.
    Benziner haben - wie eigentlich erwartet - einen Intervall von 24 Monaten und 30.000 ! Von einer Umstellung der Intervalle war keine Rede.


    Zum Thema Rostgarantie (ach nee... das ist ja eine LACKgarantie :tongue: ) gibt es eigentlich nur so viel zu sagen: Soweit in den Vertagsbedingungen, die auch dem Käufer zugänglich gemacht worden sein müssen, nichts von den üblichen Garantiebestimmungen abweichendes bezüglich "Lackgarantie" vermerkt ist, gelten die üblichen Garantiebestimmungen für das gesamte Werkstück. Soll heißen: Kontrolle im Rahmen der üblichen Wartungsintervalle! Alles darüber hinausgehende kann der Händler so lange verlangen, wie er möchte, das entfaltet dann aber eine vergleichbare rechtliche Wirkung wie eine laue Briese in der warmen Sommersonne... !