P10 auferstehen lassen

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 10.405 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic.

  • Hey alle zusammen,
    wieder ein weiterer verlust eines primera p10 :(
    War mein erstes auto hat mich nie im stich gelassen, bis zu diesem tage ^^
    Versicherung hat den schaden auf ca 7.000€ geschätzt --> Totalschaden

    • Offizieller Beitrag

    Wie habt ihr denn das hinbekommen? Den BMW beim rechtsabbiegen übersehen? :mmmm:

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

  • Nein der lustig hat sich kurz vor mir ausgeparkt und wollte sich dazu noch auf einer vorrangstraße über 2 fahrspuren umdrehen also is er einfach plötzlich quer auf meiner spur stehen blieben


    wunderschön die felge getroffn ^^

  • Zumindest ist der BMW auch im Himmel :D


    Armer P10 :(

  • autsch...


    aber wie gesagt: zum glück ist nur das blech hin und nicht du... ;)
    und hoffentlich zahlt die versicherung brav... dann kannst du wenigstens für adäquaten ersatz sorgen... ;)

  • Zitat

    Original von p10driver
    Die wollten auf mich solang einreden bis ich sage das ich schuld bin, aber nicht mit mir ^^


    Bei sowas hört der Spaß aber auf. Solche verfluchten ******.
    Tpyisch bei dieser Sippe.

  • ach was.


    klare sache. bei solchen eindeutigen sachen kannst du dir auf kosten seiner versicherung einen anwalt nehmen. der rechnet direkt mit denen ab.
    dann spuren die schon mal.


    zur meldung bei seiner versicherung hat er nur ein paar tage zeit!


    ansonsten: strafanzeige von dir. die ist auf jeden fall umsonst.


    seine versicherung bekommst du über die zentralauskunft der versicherer heraus.


    ansonsten: lass dich von einem freund in den adac rechtsschutz werben. die sind wirklich gut und haben mir schon solche familien - sippen - pest vom leibe gehalten.


    bmw hat mich leider auch schon ein ein auto gekostet. ich fühle mit dir. kopf hoch.


    cruising...

  • naja laut allianz hat er 8 wochen zeit sich zu melden!
    in der zeit wird er 3 mal verwarnt. ab der dritten verwarnung kann er sich nicht mehr rechtfertigen ..

  • jaja


    die versicherungen erzählen viel, solange...


    du hast als geschädigter anrecht auf einen kostenlosen anwalt der den schreibkram für dich erledigt, sowie wertminderung denn den auto ist danach nicht mehr so wie er von werk aus war, kostenpauschale für telefonate.. wege...... usw., dazu kommt der leihwagen oder der nutzungsusfall. ganz wichtig: den gutachter kannst du selber wählen - egal was die versicherung sagt... hier gelten die gesetze der brd und nicht der versicherung!


    ansonsten empfehlung: anwalt!


    ps: er hat einige tage zeit und nicht wochen!!! definitiv!!! sonst: staatsanwalt.
    wir sind hier nicht in .... das muss auch er (der sonst esel reitet) begreifen.


    cruising

  • also die versicherung muss mir einen anwalt zur verfügung stellen, gut zu wissen danke :)
    meine versicherung hat ihm schon abgelehnt weil sie der meinung ist das er schuld ist, es fehlt nur noch die gegnerische und das is scheisse

  • Wieso "Abschied" der Nissan sieht doch noch gut aus, der geht doch noch, bissel en neuen Kotflügel und die Lampe neu, pinseln und fertig.


  • Autsch! Tut mir leid aber da muss ich einfach mal diesen Button benutzen :fresse:


    Also ich weiß ja nicht in welchem Land Du lebst aber so läuft es definitiv nicht ab.


    1. Den Anwalt kannst Du Dir natürlich nehmen, wird aber nur von der gegnerischen Versicherung bezahlt, wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist. Könnten also bei z. B. 50% : 50% Schuld die Hälfte der Anwaltskosten bei Dir hängen bleiben


    2. Eine Wertminderung ist nur bei neuen Fahrzeugen bis max. 4 Jahre, zwischenzeitlich aber nur noch bis 2 Jahre nach Erstzulassung möglich.


    3. Unkostenpauschale gab es früher mal, wird aber in der Praxis eigentlich nicht mehr berechnet. Manche Versicherungen bezahlen noch ca. 20,- Euro für die Unkosten. Muss man aber beantragen


    4. Leihwagen bzw. Nutzungsausfall kommt auch nur zu 100% bei 100% Schuldfrage zur Geltung. Bei Totalschaden max. 14 Tage, da dies normalerweise die Zeit ist, die man benötigt um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden.


    5. Der Gutachter darf allerdings von Dir selbst gewählt werden und muß dann entsprechend von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
    Natürlich liegt den Versicherungen viel daran, die eigenen Gutachter zu beauftragen, da die im Sinne der Versicherung die Kosten so gering wie möglich halten. Ausserdem wurde der Schaden durch die gegnerische Versicherung schon geschätzt siehe erster Post, somit wird ein weiteres Gutachten nicht akzeptiert und bezahlt.


    6. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte sind angehalten, die Aufklärung des Versicherungsfalles schnellstmöglich zu veranlassen. Hier gibt es allerdings keine Frist (Tage oder Wochen). Ansonsten kann man ja auch selbst mal Druck bei der gegnerischen Versicherung machen und z. B. mit dem Anwalt drohen.


    P.S. Dein letztes Kommentar hättest Dir auch sparen können, denn es gibt auch deutsche Mitbürger, die Ihren Pflichten nicht nachkommen.


    So und nun weiterhin viel Spaß


    Greez Jochen

    Harzwasser !!! :lachwalzen:


    07.08.2008 unsere Lilly ist endlich da !!


    Herr der Ringe :D

    Einmal editiert, zuletzt von jay-bee-stylez ()

  • Zitat

    Original von cupidoz
    Wieso "Abschied" der Nissan sieht doch noch gut aus, der geht doch noch, bissel en neuen Kotflügel und die Lampe neu, pinseln und fertig.


    Warum hast du deinen alten N15 nich auch einfach neu gepinselt? ?(


    Bissl Kaugummi und Farbe, und die Kiste würd heute noch fahren :idee:


    .


    Im Forum seit mehr als 21 Jahren <3

    Einmal editiert, zuletzt von Busfred ()