wie der titel schon sagt ist meine frage, wie laut ein auspuff sein darf laut stvo? gibt es eine dg grenze von sagen wir 100db?
Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 13.645 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von christian.
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ich glaub 90dB in 1m Entfernung
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Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe noch irgendwas im Kopf, dass es eine 5db Toleranz zu den Werten im Fahrzeugschein gibt.
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Das hab ich auch im Kopf.
Die dürfen nicht viel von den Werten im FZ abweichen. Wie es aber aussieht, wenn man ne ABE hat, weiß ich nicht. Ist imho ne Grauzone. Je nachdem an welchen Du gerätst, kann es zu einer längeren Diskussion kommen.
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Zitat
Original von Skurovski
ich glaub 90dB in 1m Entfernungmessen die das so beim tüv?
ein freund von mir hatte mal nen civic eg5, schön mit fächerkrümmer, air-intake und tenzo auspuff.... der wagen müsste so um die 130ps gehabt haben.
als er dann mal mit den topf zum tüv gefahren ist hat der ihn fast schon vom hof gescheucht als er nur in die halle reingefahren ist. und bei der messung kamen dann glaube ich 110db raus....
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Genau- so pauschal kann man da einen festen Wert nicht ansetzen.
Grundsätzlich ist der im Fahrzeugschein eingetragene Wert maßgebend- und darf mit Ausnahme eines Toleranzbereichs (5dB kann da durchaus ne Größe sein- mehr aber auf keinem Fall) nicht überschritten werden.
Durch Auspuffumrüstungen kann man auch höhere Dezibelwerte eintragen lassen (wie bei mir) - allerdings sind die Höchstgrenzen da ja nach Schadstoffklasse recht unterschiedlich.
Beim K10 darfs da noch laut sein- nen EURO4- N16 darf dagegen wohl nur flüstern.
Grüße
Chris
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das hab ich mir auch schon gedacht, je höher die EURO desto leiser. aber wie schon gesagt worden ist kann man ja mit einem auspuffgutachten alles ein wenig nach oben schrauben. der k11 1.3 steht mit (mein ich) 75db drinne, also dürfte ich REIN theoretisch nur max 80db haben, wenn ich die serien auspuff anlage drunter hätte. ich mein aber auch gelesen zu haben ab 100db darf dir die erst an den kragen, weil das zur lärmgelästigung gehört. wegen knapp 8db so eine stress........meine letzte messung ergabt 103db bei 4500 umdrehungen. bis dahin darf gemessen werden in einem abstand von 50cm.
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Kommt auch auf's Messgerät an.
Hier mal zwei Messungen mit dem gleichen Messgerät. Mein Magnaflow klang subjektiv doppelt so laut wie Hansis. Das Messgerät reagierte allerdings mehr auf hohe Frequenzen. (ebenso wie das Mikrofon meiner Kamera. :D)
http://www.tune-up-dynamics.de/downloads/magnaflow_n15_2.wmv
http://www.tune-up-dynamics.de…ds/magnaflow_n15_gti2.wmv
Im allgemeinen weiß ich gar nicht, in wiefern mobile DB-Messungen überhaupt verwertbar sind. Die Stichwörter sind Umgebungslärm, Reflexionen usw.
Wäre wohl ein Themengebiet für Trecker.
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Zitat
Original von SePtOn
Mein Magnaflow klang subjektiv doppelt so laut wie Hansis.Angeber
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Zitat
Original von Hanswurst
ZitatOriginal von SePtOn
Mein Magnaflow klang subjektiv doppelt so laut wie Hansis.Angeber
Dafür ist dein Gemächt doppelt so groß. (Also ungefähr 50cm) Das ist ausgleichende Gerechtigkeit.
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also je höher die schadstoffklasse, desto leiser darf das auto sein?
was geht denn da wohl bei meinem sunny??? immerhin hab ich keinen kat und die schwarze umweltplakette....
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Zitat
Original von Andre1982
also je höher die schadstoffklasse, desto leiser darf das auto sein?Nein, auch Fahrzeuge mit niedriger Einstufung (z.B. Euro 1) dürfen durchaus leise sein.
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Zitat
Original von YETI
ZitatOriginal von Andre1982
also je höher die schadstoffklasse, desto leiser darf das auto sein?Nein, auch Fahrzeuge mit niedriger Einstufung (z.B. Euro 1) dürfen durchaus leise sein.
müssen aber nicht....
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Also um euch Gweissheit zu verschaffen... ...in der DEKRA-Niederlassung ist die Standgeräuschmessung auf +- 5DB reglementiert... ...kommt jedoch immer bei jedem Fahrzeug auf die Drehzahl an.
Bei Fahrzeugen bis max. Leistung 5000U/min wird bei einem 3/4 der der Drehzahl gemessen.
Bei Fahrzeugen mit einer eingetragenen max. Leistung über 5000U/min wird bei der hälfte der Drehzahl die Standgeräuschmessung vorgenommen.Jedoch bei Fahrzeugen jünger als Baujahr 1996 nicht über 74DB Standgeräusch.
Selbst die von mir Sonderangefertigten Anlagen haben alle den Segen bekommen.
Bin auch vor ein paar Wochen wieder auf dem Weg zur Tuning Expo in Saarbrücken zweimal kontroliert worden.... ...alles i.O.! -
Mein alter Käfer hatte mit selbstgebauter Auspuffanlage mit ESD vom Manta A 99dB im Stand eingetragen. Das ganze mit 2ltr Maschine und 40iger Weber Doppelvergasern. Der war klasse.
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Also im normalen gesetzlichen Rahmen darf man die Lautstärke um 2dB nach oben hin verädern.
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Zitat
Original von Ride_The_NX
Also im normalen gesetzlichen Rahmen darf man die Lautstärke um 2dB nach oben hin verädern.Wieder nicht richtig gelesen... ...Du darfst gar nix ohne Prüfbericht nach §21!
Dein Auspuff darf lediglich 2% Abweichung haben...
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Aus der Sicht eines Herstellers schon
Die Lautstärke bei einem Sportsystem darf höchstens 2dB von der Serienlautstärke abweichen. So ist es gesetzlich geregelt. Gilt für Systeme mit ABE oder EG-Betriebserlaubnis
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Kann mir mal jemand von den Experten hier erklären, was Schalldämpfer mit dem Schadstoffausstoß und Euro-Normen zutun haben?
Jetzt erzählt mir nicht, dass die "Leistungssteigerung" zu einem erhöhtem Ausstoß führt... Ich will nicht bestreiten das es eine Veränderung des Verbrennungsverhalten durch z.b.: weniger Rückstau geben könnte, diese dürfte jedoch bei den meisten Fahrzeugen hier marginal sein.
"Je höher die Euro-Norm desto leiser darf das Auto sein???"
Ich würde nicht gerade behaupten das z.B. nen Cayman leise ist.
Das mit den Standgeräuschen stimmt schon, was die Hersteller dann aber über den Messbereichen einregeln, bleibt wohl ihre Sache, Stichwort Klappensystem.