Hallo liebe Forengemeinde!
Nach dem ich ja in letzter Zeit durch fleissiges lesen des Forums mir die Wartezeit auf meinen Qashqai verkürzt habe, kam heute die Hiobsbotschaft von meinem Freudlichen.
Das Fahrzeug kann nicht wie vereinbart mitte August (bestellt im Februar) geliefert werden sondern kommt erst im Oktober. Ich solle ihm jedoch etwas Zeit lassen, vielleicht findet er noch einen Wagen der meinen Bestellten gleich ist. Hier frage ich mich schon einmal in wie weit der Wagen wenn er beim Händler rumsteht und vielleicht schon zB. im Februar produziert wurde noch als "fabriksneu" zu bezeichnen ist ?
Nach rumstöbern im Internet habe ich Erkentnisse des BGH gefunden (leider nichts in der öster. Rechtssprechung), die nach Lieferverzug seitens des Händlers die Möglichkeit in Aussicht stellen entweder vom Kaufvertrag zurück zu treten oder Schadenersatz zu beantragen. Wie sich jeder von Euch vorstellen kann gefällt mir die Option des Rücktritts überhaupt nicht. Dazu habe ich mich schon viel zu sehr auf das Auto gefreut. Die Frage ist nun, in welcher Form (Preisminderung oder bestimmtes Zubehör ?) könnte man Schadenersatz beantragen und wieviel wäre da reell drinnen ?
Für jegliche Vorschläge und Hilfe wäre ich dankbar !
Grüsse aus Wien
captmorgan