Schadensersatz ?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 3.326 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Seitlpfeiffer.

  • Hallo liebe Forengemeinde!
    Nach dem ich ja in letzter Zeit durch fleissiges lesen des Forums mir die Wartezeit auf meinen Qashqai verkürzt habe, kam heute die Hiobsbotschaft von meinem Freudlichen.


    Das Fahrzeug kann nicht wie vereinbart mitte August (bestellt im Februar) geliefert werden sondern kommt erst im Oktober. Ich solle ihm jedoch etwas Zeit lassen, vielleicht findet er noch einen Wagen der meinen Bestellten gleich ist. Hier frage ich mich schon einmal in wie weit der Wagen wenn er beim Händler rumsteht und vielleicht schon zB. im Februar produziert wurde noch als "fabriksneu" zu bezeichnen ist ?


    Nach rumstöbern im Internet habe ich Erkentnisse des BGH gefunden (leider nichts in der öster. Rechtssprechung), die nach Lieferverzug seitens des Händlers die Möglichkeit in Aussicht stellen entweder vom Kaufvertrag zurück zu treten oder Schadenersatz zu beantragen. Wie sich jeder von Euch vorstellen kann gefällt mir die Option des Rücktritts überhaupt nicht. Dazu habe ich mich schon viel zu sehr auf das Auto gefreut. Die Frage ist nun, in welcher Form (Preisminderung oder bestimmtes Zubehör ?) könnte man Schadenersatz beantragen und wieviel wäre da reell drinnen ?


    Für jegliche Vorschläge und Hilfe wäre ich dankbar !


    Grüsse aus Wien
    captmorgan

    • Offizieller Beitrag

    Suche doch mal hier genauer. Dazu wurden schon einige Tipps gegeben.


    Hast du nen verbindlichen Termin bekommen?


    Wenn ja kannst du eine Frist stellen. Wird diese nicht erfüllt, kannst du vom Vertrag zurücktreten.

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Hallo,


    laut Rechtsprechung ist ein Wagen dann fabrikneu, wenn er nicht älter als ein halbes Jahr ist (Produktionsdatum). Danach ist er ein Gebrauchtwagen.


    Viele Grüße
    Torsten

    "Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher, die Klugen aber voller Selbstzweifel sind." (Bertrand Russel)

    Einmal editiert, zuletzt von Torsten ()

  • Hi!
    Ja, Termin hab ich bekommen und zurück treten könnte ich schon; aber genau das gefällt mir nicht so aus angeführten Gründen.


    Für mich wäre interessanter was mit diesem sog. Schadenersatz gemeint ist bzw. was dabei rausschauen könnte.


    Grüsse
    captmorgan

  • Jetzt nochmal gaaaaanz langsam:


    Steht in Deinem Kaufvertrag "Verbindlicher Liefertermin"???

  • Liefertermin: 15.08.2008
    Der Verkäufer kann ohne in Verzug zu geraten den Übergabetermin überschreiten:
    - bei Fahrzeugen in serienmäßiger Ausführung um 3 Wochen
    - bei Fahrzeugen mit nicht serienmäßigen Um-, Ein- und Aufbauten um 2 Monate


    Rücktritt
    Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


    1:1 vom Vertrag abgeschrieben; aber sowieso hinfällig, da nach Rücksprache mit dem Händler dieser sich schon bewusst ist dass ich zurücktreten könnte

  • Er kann dir Schadensersatz anbieten, wenn er will. Da ein Rücktritt für dich nicht in Frage kommt, würde ich ihn einfach mal fragen.
    Aber bedenke: der Händler kann nichts für die verspätete Lieferzeit.

  • Ein Rücktritt würde mir nicht gefallen, dass er nicht in Frage kommt hab ich nicht gesagt. Wenn mir der Händler nicht entgegenkommt, dann läufts wohl auf Rücktritt hinaus; aber stimmt, da Frage ich ihn einfach mal.


    Ich gebe den Händler auch nicht die Schuld, allerdings ist ja nicht das Nissanwerk mein Vertragspartner sondern der Händler.


    Grüsse captmorgan


  • Hallo! Meiner kam auch mit einiger Verspätung (6Wochen) und ich konnte noch Arbeistleistungen (AHK montieren, Alu montieren usw.) im Wert von ca. 400,-Euro raushandeln. Das entspricht bei meinem Fzg. einen Abschlag von nochmals 2% und somit waren es insgesamt 12% Rabatt. Aber das ist alles nur ein freiwilliges Entgegenkommen des Händlers, da man auf so viele Dinge achten muß. Was steht wirklich im schriftlichen Kaufvertrag??? Gibt es eine schriftliche Nachbesserung usw. Ich glaube, da streiten sich auch die Juristen, was wirklich Sache ist. Bitte habe noch ein wenig Geduld, es zahlt sich für dieses Auto wirklich aus. CIAO und Grüße aus der Nähe von Wien (Pressbaum)

  • Hallo aus Ebensee.


    Ich habe selber voriges Jahr im Juni den Kaufvertrag abgeschlossen und mir wurde im Kaufvertrag zugesichert, das Auto im Oktober geliefert zu bekommen. Das hat sich aber verzögert und zunächst wäre der Liefertermin erst im Jänner 2008 gewesen. Schlussendlich habe ich das Auto dann Anfang Dezember 2007 bekommen.


    Auch ich habe mich betr Rücktritt vom Vertrag etc erkundigt. Mein Nissan-Händler hat mir zur Auskunft gegeben, dass ich bei ihnen jederzeit kostenfrei vom Vertrag zurück treten könne (wird wahrscheinlich nicht bei allen NISSAN-Händlern der Fall sein). Laut ÖAMTC-Rechtsauskunft hätte ich bei Kaufvertrag-Liefertermin 10/2007 inklusive gesetzlicher Nachfrist mit Mitte Jänner 2008 (also zweieinhalb Monate nach vereinbarter Lieferung) kostenfrei vom Vertrag zurück treten können.


    Habe aber auch voller Vorfreude auf das Auto gewartet und vom Händler wegen verspäteter Lieferung einen Abschlag bei den Winterreifen samt Felgen erhalten.