Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.845 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Hi,
    ich habe heute mein neues Auto (reimport) vom freundlichen abgeholt.
    Da es ein vertragshändler ist, handelt er "normal2 nicht mit Reimporten, sondern nur auf speziellen Wunsch.
    In dem kaufpreis war eine Überführungsgebühr von 590€ enthalten. Weiter wurde die Überführung nicht konkretisiert.
    Wie ich das auto abgeholt habe und ich mich gerade hinters steuer klemmte, standen auf dem tacho 644km. Da erwähnte der verkäufer (ohne das ich ihn darauf ansprach) ja die km kämen ja von der überführungsfahrt. Ist das rechtens oder kannn ich dadurch den Kaufpreis drücken?
    danke für antworten

  • mhh über 600... das ist schon ganz schön viel....

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • ja und die wurden ziemlich zügig über die piste geheizt. 107km durchscnitt und 7,7l verbracu (angegeben ist er mit 6,1l) :wand: :wand: :wand: :wand:


    aber is das nu rechtens oder nich

  • 600 km klingt recht viel, dennoch würde ich sagen: Vereinbarungssache.


    Ein Ansatz könnte das hier sein:


    Zitat

    http://www.rae-wandscher.de/verkehrsrecht/neuwagen.htm


    Die Eigenschaft als Neufahrzeug wird dem OLG Stuttgart zufolge nicht berührt, wenn der Wagen mit rotem Kennzeichen zu Zwecken der Überführung 450 km gefahren wird. Freilich muss es sich um eine Fahrt vom Ort des Herstellers zum Verkaufsort handeln, weil sonst keine Überführungsfahrt vorliegt.

  • Wer billig kauft, kauft zweimal.


    So. Ist aber nicht das Thema.


    Die 590,-€ Überführungskosten haben nix mit der "Überführungsfahrt" des Fahrzeuges zu tun. Überführungskosten sind die Kosten, die dem Händler entstehen die das Fahrzeug, ab Ausgang vom Werk, bis Anlieferung verursacht.
    590,-€ sind eine echt heftige Summe.
    Die hätte ich mir - vor Vertragsunterzeichnung - vom Händler mal "aufdröseln" lassen. Meine Kunden würden mir bei 590,-€ vermutlich mit dem nachten Arsch ins Gesicht springen. Nun gut, ist nicht das Thema.


    Mit 650 gefahrenen Kilometer, ist dem Wagen zwar nicht schlimmes wiederfahren, jedoch ist es kein Neuwagen mehr.


    Wenn ich mal Fahrzeuge von anderen Händlern oder sonstwas hole, dann wird diese Fahrt auf einem Trailer absolviert.


    Verstehe ich nicht, dass Dein Händler das Auto auf eigener Achse holt.


    Da Du den Wagen nun aber bereits übernommen hast - und demnach die gefahrenen Kilometer akzeptiertest - würde ich es als "eigene Selberschuld" abhaken.

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    Verstehe ich nicht, dass Dein Händler das Auto auf eigener Achse holt.


    als ich damals vor vielen, vielen monden in einem VW/AUDI autohaus gearbeitet habe, da habe ich auch desöfteren ein auto auf eigener achse abgeholt, allerdings wußte der kunde das (meistens), lag halt daran das er es schnellstmöglich wollte und das schneller ging als mit trailer.


    erinnern kann ich mich an: Pforzheim, Ravensburg, irgendein kleines nest in Sachsen-Anhalt, sowie ein oder zweimal mit nem verkäufer aus dem lager in Frechen.


    bei einem fahrzeug wurde allerdings danach der kilometerstand auf 0 gestellt, da der kunde das mit der eigenen achse nicht wußte :rolleyes:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel


  • Dann ist es auch OK.

  • ja, aber auch nur dann...




    *elfe auf meinen letzten satz verweist*

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Phryso
    ja, aber auch nur dann...




    *elfe auf meinen letzten satz verweist*


    Ich las es.
    Das ist allerdings wieder reichlich grenzwertig.

  • wie so vieles was in dieser werkstatt passierte (und evtl. noch passiert). :rolleyes:

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Klappstuhl-Rocker
    danke für eure zahlreichen posts


    was kann ich denn jetzt im enddefekt verlangen
    evtl rechtstexte?


    Aus OLG Düsseldorf, Az: I-1 U 55/06, Urteil vom 11.12.2006 (Es geht um 307 Kilometer)


    Zitat

    Mit einer derartigen Fahrleistung musste der Beklagte auch als Käufer eines EU-Neuwagens aus Dänemark nicht ohne weiteres rechnen. Auch ein EU-Neuwagen muss grundsätzlich unbenutzt sein, d.h. er darf noch nicht im öffentlichen Verkehr bewegt worden sein. Tolerabel sind lediglich, nicht anders als bei einem "normalen" Neufahrzeugkauf, kürzere Strecken zu Testzwecken. Je nach Vertragsinhalt muss ein Neuwagenkäufer auch solche Strecken hinnehmen, die im Zuge einer Überführungsfahrt anfallen. Das ist eine Frage des Einzelfalles (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rn 16 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; OLG Dresden, Urteil vom 04.10.2006, 8 U 1462/06, noch unveröffentlicht). Wenn eine derartige Überführungsfahrt (Anmerkung: Auf eigener Achse) weder ausdrücklich noch nach den Umständen (konkludent) vereinbart ist, ist ein Neuwagenkäufer in der Regel in der Annahme schutzwürdig, dass das Fahrzeug mit einem Tachostand zwischen 0 und 20 km in seine Hände gelangt.


    Anmerkung: Im Fall hat der Kunde deshalb (und zwei weitere Gründe) die Abnahme des Fahrzeugs abgelehnt, da es seiner Meinung nach keine "Neuwageneigenschaft" mehr besaß. Der Verkäufer bekam dennoch Recht, da er eine mündliche Vereinbarung glaubhaft machen konnte, wonach die Überführung "auf eigener Achse" erläutert wurde. Das komplette Urteil bei ra-kotz.de


    Schau lieber noch mal auf deine verbindliche Fahrzeugbestellung, was dort auch im Kleingedruckten steht. Ansonsten könnten die zitierten Urteile und der Hinweis auf Reinking/Eggert (Autokaufpapst) deine Verhandlungsposition stärken und ein Satz wie: "Zeigen Sie mir doch mal, wo ich dieser unüblichen Verfahrensweise zugestimmt habe" ist in vielen Lebenslagen ein brauchbarer Tipp.


    "nach den Umständen (konkludent)" ist allerdings reichlich dehnbares Gummi..., da fällt man schnell auf die Schnauze, schriftlich muss es demnach zwangsläufig nicht sein.

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