Kurze Story:
Autobesitzer öffnet seinen Briefkasten und findet dort einen gelben Brief vor (Förmliche Zustellung).
Beim lesen des Briefes dann der Schock! Der Landesbetrieb Verkehr untersagt dem Empfänger den weiteren Betrieb des Fahrzeuges. Grund: Nicht durchgeführte Mängelbeseitigung nach Rückrufaktion. Hier, Briefzitat: " Der Steuernocken des Lenkradschlosses kann brechen. Geschieht dies während der Fahrt kann das Lenkradschloss verriegeln. Das Fahrzeug wäre dann nicht mehr lenkbar."
Also schon was wichtiges. Kurze Recherche im Internet ergab: Ja, Rückrufaktion gab es vor ca. 2 Jahren. Anruf beim Vorbesitzer "Nö, ich wurde nicht angeschrieben" Halte ich durchaus für möglich, da der Vorbesitzer doch als recht gewissenhaft angesehen werden kann. Nächster Anruf also bei BMW.
Kein Problem; Ja, Rückruf gäbe es. Ja, wird auch jetzt noch kostenlos erledigt.
OK. Das eine Problem hätte der Autobesitzer nun schon mal erledigt. Aber wie geht es nun mit dem Amt weiter? Zumal das Amt schrieb (weiteres Briefzitat):
"Sie müssen unverzüglich, jedoch bis spätestens 27.10.2008
1. die Kennzeichenschilder -zwecks Entstempelung- und
2. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw Fz-schein und -brief -zum Eintrag der Außerbetriebsetzung- bei der im Briefkopf genannten Dienststelle vorlegen. "
Brief geht natürlich noch weiter...
Nun die Frage(n)
- Als Gebrauchtfahrzeugkäufer habe ich doch eigentlich keine Chance so einem Umstand zu umgehen, oder? Ich meine, sollte man nun nach jedem Kauf beim KBA anfragen ob es wichtige Rückrufaktionen gab?
- Das Amt schrieb "bis zu, 27.10. - Was ist nun aber, wenn die Werkstatt den 30.10. als frühesten Termin frei hat?
- Was droht dem Besitzer sonst noch? Im Brief steht etwas von Gebührenbescheid.