Falsche Lohnsteurklasse

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 4.005 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von christian.

  • Angenommen Peter arbeitete von Januar 08 bis 30 September 03 als geringfügig Beschäftigter (400€ Basis) und war somit nicht Einkommensteuerpflichtig.
    Am 15 September beginnt er einen neune Job (Achtung Peter ist 2 Wochen lang in 2 verhältnissen) und gibt logischerweise eine zweite Lohnsteuerkarte ab.
    Diese hat Lohnsteuerklasse 6. Somit arbeitet Peter 2 Wochen auf 6 und müsste ab 1.10.08 da er nur noch einen Job hat auf Lohnsteuerklasse 1 wechseln.
    Der alte Arbeitgeber hat ihn auch ordentlich abgemeldet.
    Jedoch ging die Umstellung beim neuen Arbeitgeber nicht automatisch (diese Aussage hat Peter aber auf der Gemeinde bekommen als er die zweite Lohnsteuerkarte holte). Somit hat er im Oktober November Dezember zuviel Steuern gezahlt.
    Wie und wo kann Peter das ganze in der Steuererklärung angeben?
    Er müsste das Geld ja zurück bekommen.



    * Diese Frage ist rein theoretisch und hat keinen Bezug zu einem echten Sachverhalt*

  • Peter hat einen Fehler gemacht.



    Einfach ausgedrückt:


    Er erhält bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber zurück und muss diese dann beim neuen Arbeitgeber abgeben.
    Hätte also somit nach zwei Wochen die Lohnsteuerkarten tauschen müssen.


    Mit der Beantragung der zweiten LSK erhält er automatisch die Lohnsteuerklasse 6, da dies dann als Zweitjob läuft.
    Peter kann soviel LSK beantragen wie er möchte, alle nur mit Lohnsteuerklasse 6.


    Eine Lohnsteuerkarte für einen Job. Die LSK mit der richtigen Steuerklasse ist für den Hauptjob.



    Gruß Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

    Einmal editiert, zuletzt von marioj ()


  • Das weiß Peter.
    Peter hat die 6 bekommen da er ja noch 2 wochen im alten job arbeitete.
    Soweit sind die 2 wochen auf 6 korrekt.


    Jedoch machte das Amt (Gemeindebhörde) die Aussage, dass Peter die Lohnsteuerkarte mit der 1 nicht nachreichen muss beim neuen sondern das ganze umgestellt wird mit der Abmeldung des anderen Jobs.

  • Dieses Regelt aber nicht das Amt sondern das Steuerbüro des neuen Arbeitgebers.
    Wende Dich mal dahin. Das Amt ist dafür nicht zuständig.


    Gruß Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber hat doch aber nix mit der Steuererklärung zu tun. ;)


    Peter kann doch eine ganz normale ESt-Erklärung machen, in der er die Anlage N entsprechend seiner beiden Lohnsteuerkarten ausfüllt.


    Unter www.elster.de gibts das Programm zum Erstellen der Erklärung- das sollte auch Peter schaffen.


    Da (entsprechend dem Fall) sonst keine Einkünfte vorliegen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag- die ESt beträgt 0, die gezahlte LSt wird erstattet.


    Grüße


    Chris


  • Lohnsteuerklasse 6 beinhaltet aber keinen Freibetrag!
    Daher ist das einfache ausfüllen auf Elster nicht möglich.
    Das Problem liegt ja darin das 3 Monate die Falsche Steuerklasse abgerechnet wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Den "Freibetrag" für Lohnsteuerzwecke (sprich Werbungskostenpauschbetrag) meine ich nicht.
    Die gesamten Einkünfte liegen doch unter den 7.xxx €, damit fällt zwingend keine Steuer an.


    Evtl. sollte Peter die erste Lohnsteuerkarte auch mit eingeben, da die zweite mit LSt-Klasse 6 wohl rechentechnisch nur so "freigeschaltet" ist.


    Oder hat die keinerlei Eintragungen?


    Grüße


    Chris

  • Zitat

    Original von moxon


    Lohnsteuerklasse 6 beinhaltet aber keinen Freibetrag!
    Daher ist das einfache ausfüllen auf Elster nicht möglich.
    Das Problem liegt ja darin das 3 Monate die Falsche Steuerklasse abgerechnet wurde.


    Eben, dies kann nur über das Steuerbüro/Lohnbüro des Arbeitgebers geregelt werden. Dieses hätte nach den zwei Wochen die Gehaltszahlung dann anhand der Steuerklasse 1 berechnen müssen und die vorangegangenen 2 Wochen auf der Steuerkarte der Klasse 6 abrechen müssen.


    Dies ist ein Fehler des Steuerbüros. Nur dieses kann dies ändern.


    Gruß Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

    • Offizieller Beitrag

    Mario: Was die Lohnsteuer an sich angeht, hast du zweifellos recht.


    Da 2008 aber eh abgelaufen ist, seh ich in einer regulären Steuererklärung den richtigeren und einfacheren Weg.


    moxon: Ich habs grad mal ausgetestet: Das Programm blockt mit Steuerklasse 6, weils richtigerweise eine erste Lohnsteuerkarte voraussetzt.


    Entsprechend sollte Peter bei elster die Daten der ersten Lohnsteuerkarte eingeben, hilfsweise ausnullen und der Steuererklärung eine entsprechende Notiz beifügen.


    Grüße


    Chris


  • Bietet Elster mir die Notirzfunktion?
    Laut unsrem Steuerprof werden die Elster Dinger gar nicht mehr alle von Hand überprüft sondern nur welche per Zufall ausgewählt.
    Wird Peters dann wegen der Notiz gesondert rausgefiltert und dem Menschen vor Ort ausgeliefert?

    • Offizieller Beitrag

    Das Teil muss doch ohnehin ausgedruckt und unterschrieben ans Amt geschickt werden.


    Da kann man doch eine Notiz reinpacken- oder gleich auf dem Übersendungsanschreiben die Geschichte schildern.


    Die Erklärungen werden teils nur maschinell geprüft, neben der Zufallsauswahl gehen aber feste Fallkonstellationen direkt zum Bearbeiter.


    Grüße


    Chris

  • Dies mit der Notiz kannst Du gern versuchen. Entscheidend ist aber welche Lohnsteuer zu welchem Satz durch den Arbeitgeber abgerechnet wurde. Dem Finanzamt ist dies nun eigentlich egal. Die Lohnsteuer wurde ja bezahlt, leider berechnet durch die Klasse 6. Eine Rückrechnung wird das Finanzamt nicht vornehmen, warum auch, die wurden ja korrekt bedient.


    Wenn Du die LSK 2008 noch nicht erhalten hast, welche ja eh auf elektronischem Wege zum Finanzamt gesendet werden, musst Du, wie bereits erläutert, bei dem Lohnsteuerbüro deines Arbeitgebers nachfragen.
    Ohne Dir die Hoffnung zu nehmen. Die werden sich rausreden und Dir den Fehler in die Schuhe schieben. Nach dem Motto: "Das hätten Sie uns sagen müssen, nun ist es zu spät, die Abrechnung ist beendet."


    Aber den Tip mit der Notiz würde ich ebenfalls umsetzten. Der Versuch ist es wert.


    Gruß Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

    Einmal editiert, zuletzt von marioj ()

  • Ihr macht einen Denkfehler:


    Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die zu entrichtende Einkommenssteuer.


    Wie hoch diese ist, richtet nach dem "zu versteuernden Einkommen". Dieses wird anhand verschiedener Faktoren (Bruttoeinkommen abzgl. absetzbarer Kosten wie Werbungskosten, Unterhaltskosten, sonstige Belastungen usw.) ermittelt.


    Die Lohnbuchhaltung des AG kann im Nachhinein gar nichts mehr ändern. Einmal gezahlte Lohnsteuer kann sie nicht zurückfordern, sondern allenfalls mit der nächsten Lohn/Gehaltsabrechnung inform einer Korrekturabrechnung verrechnen. Dies geht aber nur, wenn das betreffende Arbeitsverhältnis noch besteht und diese Korrektur innerhalb des selben Kalenderjahres erfolgt.


    Mein Tipp:


    Der Betroffene investiert 12,95 Euro in die Software "Taxman 2009" von Buhl Data. Diese hat ein Interview-System sowie eine Plausibilitätsprüfung. Dazu kommt, dass sie automatisch via Internet die neuesten relevanten Steuerinformationen liefert. Ich habe die Software seit Jahren im Abo, bekomme sie rechtzeitig zugeschickt und kann meine Steuererklärung ruck-zuck online absenden. Dann noch die Ausdrucke zum Finanzamt (Ich bringe sie immer persönlich vorbei und lasse mir alle Positionen im Service-Center des Finanzamtes Aschaffenburg abhaken). Zu verschiedenen Punkten bietet die Software auch Musterbriefe ans Finanzamt an.


    Die Berechnung der Steuererstattung hat bis dato jedesmal nahezu centgenau gestimmt. Die Bearbeitung sowie Rückzahlung erfolgte sehr schnell.


    Im Zweifel immer persönlich beim Finanzamt erscheinen und Sachverhalt klären.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Peter war nun in der Lohnabteilung und hat den Tipp bekommen das ganze über die Steuererklärung wieder rein zu holen. Dies solle gehen.


    Auch aus dem Grund, da Peter mit einem Bruttoeinkommen von 420 € Sowieso unter dem Freibetrag bleibt und alle Steuer wieder bekommt.
    Dies wird Peter machen sobald er die Jahresabrechnung bekommt. (Diese kommt fiktiv mit der Abrechnung vom Januar)

    • Offizieller Beitrag

    Mhh- wie Yeti schon sagte: warum hört man hier nicht gleich auf mich? Immerhin hab ich den Spaß studiert und arbeite in dem Verein seit 9 Jahren...


    moxon: Exakt das war doch mein Tipp, oder?


    YETI: Das kostenlose Elster meines Dienstherren machts genauso. ;)


    Grüße


    Chris