stellplatz

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • hab mal ne frage mal ganz fiktiv angenommen.
    im Mietvertrag von Herrn Willi steht das zu seiner Wohnung ein Stellplatz in einer Tiefgarage gehört. Herr Willi hat sich nun an die zuständige Hausverwaltung Gewand um diesen Stellplatz für sein Auto in Anspruch zunehmen. Diese hat wiederrum gesagt das an Herrn W. kein Stellplatz übergeben wird weil sich EINER der Nachbarn beschwert hat das Herr W. keinen Stellplatz bekommen soll da sein Auto zu laut ist.
    Wie kann sich Herr W. dagegen wehren so das er einen Stellplatz bekommt.

  • In der Hausordnung wird nur das allgemein benutzen der Stellplätze erwähnt das diese nicht als lager bzw. Abstellraum genutzt werden dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn im Mietvertrag ein Stellplatz genannt ist, muss der auch zur Verfügung gestellt werden.


    Meinungen irgendwelcher anderer Mieter sind da irrelevant, da ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter vorliegt.


    Ergo: An den Vermietet wenden, damit der die Sache klärt (so eigene Bemühungen in vernünftigem Ton nichts bringen) .


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Vorab:
    Nur der mit dem Vermieter geschlossene Mietvertrag zählt - Herr Willi hat mithin einen Anspruch auf Nutzung der Mietsache.
    Was genau im MietV steht wäre sehr interessant - irgendwelche Klauseln, die etwa "zu laute" Autos verbieten. Es lebe die Privatautonomie...


    Weiter:
    Was die Beziehung des Stellplatzeigentümers bzw. dessen Vertreters in Form des Verwalters zum Nachbarn angeht interessiert Willi nicht.
    Es kann durchaus sein, dass die dem Grundstückseigentümer erteilte Baugenehmigung zur Errichtung der betroffnen T-Garage mit Auflagen zum Nachbarschutz behaftet ist und der Nachbar nun die Welle macht, weil s.M.n. gegen jene verstoßen wird.


    Gruß

  • Die einzige Klausel die im Mietvertrag steht lautet
    …in der Tiefgarage nach fertigstellen…
    Diese ist nun seid einigen Monaten fertiggestellt und wird auch benutzt.

  • Ist es eine sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft? ...eine Wohnanlage, in der mehrere Eigentümer eine Eigentumswohnung besitzen und diese ggf. nicht selbst bewohnen, sondern zur Kapitalanlage vermieten?

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