grundsatzdiskusion

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ricok10.

  • Es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern lediglich um eine diskusionin der mehrere Meinungen zusammen geführt werden sollen .


    Eigendlich ganz klar und trotzdem strittig :


    gegeben ist eine strecke mit 1200m zwei spuren in Fahrtrichtung . linke spur für die linksabbieger ,rechte spur für die geradeausfahrer und rechtsabbieger wie busse und lieferverkehr.


    Es gibt Zeitgenossen die auf der halbwegsfreien Linksabbiegerspur vorfahren bis zur ampel um dann auf die rechte spur zu wechseln bzw.sich in eine nicht vorhandene Lücke zu qwetschen . Es kam in letzter zeit schon mehrfach zu auffahrunfällen u.a. auch ,weil auf dem kreutzungsbereich in dem die linksabbiegerspur endet trotzdem geradeaus gefahren wird statt links abzubiegen .


    Wie sind eurer meinung solche situationen zu bewerten ?


    mfg

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Wie sind die Bodenmakierungen gezeichnet? Also solang sie nicht durchgängig ist kann man ja auch von einer Spur die irgendwann mal (100m) zur Linksabiege Spur wird immer noch umspuren. Logisch bei einer durchgängigen nicht mehr. Dabei jedoch an einem Stau oder zähfließenden Verkeher vorbei zu rauschen und am letzten Drücker ein zu fädeln und dabei noch jemanden schneiden oder gfährden halte ich für Recht fragwürdig. Auch wenn nach der Abbiegespur eigentlich wieder der Verkehr in eine Geradausspur münden würde (vor der Ampel 2x geradeaus 1x links, nach der Ampel wieder 3x geradeaus) muß bei der Abbiegespur abgebogen werden. Haben auch so eine Situation bei uns wo 2 Abbiegespuren hintereinander sind und fast alle gleich von der ersten auf die zweite gerade weitergefahren sind, bis man eine runde Sperrlinie ( in Form des Kurvenradius) bei der ersten Abbiegestelle gemalt hat. Seit dem fahren dort wirklich nur mehr unbelehrbare oder verblödete gerade aus!! :uzi:

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  • Kommt drauf an..


    Gab es Kaffee oder Tee zum Frühstück.


    Den Faktor sollte man bei solchen Grundsatzdiskusionen nicht außer acht lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von noirdark ()

  • Zitat

    Original von noirdark
    Kommt drauf an..


    Gab es Kaffee oder Tee zum Frühstück.


    Den Faktor sollte man bei solchen Grundsatzdiskussionen nicht außer acht lassen.


    Das ist mit verlaub geschrieben eine nicht zweckdienliche aussage , selbst wenn es Kakao zum Frühstück gegeben hätte .


    leider ist erst kurz vorher ca.25 m eine durchzogene Linie,
    Erst heute früh ist wieder eine meinungsverschiedenheit gewesen an dem ein Verkehrsteilnehmer meinte er müsste bis ultimo vorfahren da ja die anderen einfädeln lassen müssten . Diese Einfädelpflicht kenne ich eigendlich bisher nur von Engstellen .Nur war der jenige welcher der diesem Fahrzeug aufgefahren ist wieder der Dumme dabei.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:


  • Wieso? Wenn mich jemand schneidet oder bedrängt und danach plötzlich bremst, sehe ich da keine Schuld für mich selber, da ich ja zum eigentlichen Vordermann genug Abstand hatte und das sich einer vor mir reindrängt und dan plötzlich bremst kann ich ja nicht vorher sehen!! Bin i da Uri Geller oder sowas ??? :uzi:

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  • Und eine Grundsatzdiskusion hilft dir da weiter?

    Einmal editiert, zuletzt von noirdark ()


  • Grundsatz Disku helfen immer weiter!! Meistens aber nie! :D

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  • Die Frage ist auch zu welcher Tageszeit. Im Berufsverkehr mache ich dies auch, da es immer mal wieder Leute gibt die meinen mit 30-40 km/h auf der Linkenspur rumfahren zu müssen.
    Gerade in der Stadt (hier Stuttgart) nervt das ganz arg. Somit überhole ich dann rechts oder links und schere dann wieder ein.

  • Zitat

    Original von M.L.
    Wie sind eurer meinung solche situationen zu bewerten ?


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  • Nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Gerichte:


    Bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel tritt der sog. "Beweis des ersten Anscheins" zurück, wonach der Auffahrende unter Schuldvermutung steht. I.d.R. ist derjenige der Dumme, der sich "hineinquetscht" und hierbei eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs in Kauf nimmt, nicht der Auffahrende.


    Dennoch gebietet § 1 StVO die gegenseitige Rücksichtnahme, d.h., dass man jemanden den Fahrstreifenwechsel ermöglichen muss. Damit hat auch niemand ein Problem, wenn man z.B. am auswärtigen Kennzeichen vermuten kann, dass sich jemand aus Ortsunkenntnis versehentlch falsch eingeordnet hat.


    Ein Problem habe allerdings auch ich mit denjenigen, die sich auskennen und sich zum Zwecke des schnelleren Fortkommens absichtlich falsch einordnen und dann den Fahrstreifenwechsel über § 1 StVO erzwingen wollen. Das meint wohl auch M.L..


    Mit solchen Ignoranten sozialverträglicher Umgangsformen müssen wir leider leben. Ich lebe mit diesen allerdings gnadenlos! In dem Moment, in dem ein solcher Fahrstreifenwechsler den nachfolgenden Verkehr auf seiner eigenen Spur behindert (weil er warten muss, bis ihn jemand reinlässt), zeige ich ihn deshalb an. Da es mir leicht fällt, den Wohnsitz und die Arbeitsstelle eines Fahrzeughalters zu ermitteln, kann ich belegen, dass dieser dort regelmäßig entlang fährt, sich auskennen muss und somit die von ihm verursachte Behinderung zumindest bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird.

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  • Was für ein Glück, dass ich nicht in Hessen wohne.

  • dieses szenario erlebe ich jeden tag mehrmals in berlin
    am anfang hab ich mich auch drüber aufgeregt aber mitlerweile lasse ich schon genug abstand das einer noch schnell einscheren kann weil ich ja keinen unfall provozieren will ob ich nun schuld hätte oder nich
    hab mich dran gewöhnt