Arbeitssache/Lohn

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.662 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von bluefire-P10.

  • Angenommen fiktiver "Franz" meldet sich bei seinem fiktiven Arbeitsgeber "Herrn Müller" krank,aufgrund einer Magenschleimhautentzündung. Welche aufgrund psychischen Stresses ausgebrochen ist und nicht besser wird.Sodass sich Franz weitere zwei Wochen krankschreiben lassen muss.


    Vorher war Franz schon wegen eines Bänderrisses krankgeschrieben(nehmen wir an ,es war ein Arbeitsunfall).


    Nach einer fernmündlichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit wird ihm am Telefon mitgeteilt,dass Herr Müller nicht gewillt ist den ausstehenden Lohn zu zahlen,da er sich "verars**" fühlt.Teilt es Franz auch wörtlich so mit.


    Nun fügt Herr Müller folgendes hinzu. " Du kannst dir schonmal einen Anwalt nehmen,denn freiwillig zahl ich das Gehalt nicht!"


    Beide Parteien legen auf..


    Was muss Franz nun tun,oder welche Chancen hat er,vor dem Arbeitsgericht?


    EDIT: GANZ WICHTIG!!


    Franz bekam schon vor der Diagnose des Bänderisses die Kündigung schriftlich ( persönlich wurde sie in den Postkasten geworfen)

    Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone

    4 Mal editiert, zuletzt von bluefire-P10 ()

  • Franz geht zu einem Anwalt, der möglichst Humor hat.


    Dann lachen beide herzlich über Herrn Müller, der Anwalt setzt ein Schreiben auf, in dem er Herrn Müller über seine Chancen vor Gericht bei Lohnverweigerung aufklärt.


    Franz stellt fest, dass Herr Müller als Arbeitgeber künftig kaum noch in Frage kommen dürfte und orientiert sich neu. Denn das Verhältnis würde ich mal als zerrüttet bezeichnen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Franz geht zu einem Anwalt, der möglichst Humor hat.


    Dann lachen beide herzlich über Herrn Müller, der Anwalt setzt ein Schreiben auf, in dem er Herrn Müller über seine Chancen vor Gericht bei Lohnverweigerung aufklärt.


    Franz stellt fest, dass Herr Müller als Arbeitgeber künftig kaum noch in Frage kommen dürfte und orientiert sich neu. Denn das Verhältnis würde ich mal als zerrüttet bezeichnen.


    Was aber,wenn Franz nicht viel Geld hat,und sich keinen Anwalt leisten kann? Und außerdem keine RSV besitzt?

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    Einmal editiert, zuletzt von bluefire-P10 ()

  • mir fällt da spontan folgendes ein:


    - prozesskostenbeihilfe


    - ab zum arbeitsamt und fragen ob die wollen, dass du da "kunde" wirst (ich denke, die können dir helfen).


    - fälle vor dem arbeitsgericht - gibt es da eigentlich ein kostenrisiko? meiner meinung nicht. man muss sich doch wehren können - ähnlich wie beim strafrecht.


    viel erfolg mit diesem "arbeitgeber"


    infinatio

  • Nach meiner Info werden aber vor dem Arbeitsgericht die erstinstanzlichen Kosten geteilt. So war es jedenfalls vor ca. 15 Jahren, als ich das AG für meine Ex-Frau bemühen musste.


    Davon abgesehen bin ich gespannt, wie der Arbeitgeber bei vorliegender Krankmeldung die Lohnverweigerung begründen will.

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  • Vor dem Arbeitsgericht bleibt jeder Partei auf den eigenen Kosten sitzen - zumindest in erster Instanz.


    Edit:


    Hier mal ne nette Informationsseite. Weiter unten gibt es auch eine Gebührenübersicht anhand des Streitwertes.


    http://www.arbeitsrecht-ratgeb…tsgericht/content_03.html


    Bei einem Streitwert von 1200€ ergeben sich also beispielhaft 55€ Gerichtsgebühren und 297,50€ Anwaltskosten.

  • yeti: seh ich genau so. das kann er nicht.


    eine reine erpressung ... ähem... einschüchterungstaktik.


    notfalls sollte franz direkt zum gericht und fragen.


    die sind recht hilfsbereit, wenn man höflich anfragt.


    ... und bei dem fall wird ein guter anwalt auch auf rechnung arbeiten und sich keine sorgen um die zahlungsfähigkeit von franz machen.


    denn... weder franz noch der herr müller wollen in zukunft miteinander reden.


    das schreit nach nem vergleich - abfindung.


    infinatio:


    ps: solche menschen wie diesen "arbeitgeber" find ich toll - wenn sie grad nicht da sind

  • Franz würde sich sicher über eure beiträge freuen!


    Nehmen wir an,Franz hat schon bei Arbeitsgericht angerufen und nachgefragt,dort aber nichts erreicht,dann müsste er sich wohl durchwühlen (durch das Internet) ;)


    Vielleicht hat Franz ja eine Freundin ,deren Mutter beim Anwalt arbeitet und ein "nettes" Schreiben kostenneutral aufsetzt. =)

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    Einmal editiert, zuletzt von bluefire-P10 ()

  • Das gerne genommene Argument "insgesamt waren Sie über 6 Wochen krank" greift hier übrigens auch nicht, da die 6 Wochen Lohnfortzahlung "je Krankheitsgrund" bestehen und nicht kummulativ. Anders wäre es, wäre er wegen derselben Erkrankung einmal 4 und einmal 3 Wochen krankgeschrieben gewesen.


    Der Herr Arbeitgeber scheint in diesem Falle ein richtiges "Herzchen" zu sein.

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  • wow: yeti - mit was hast du beruflich zu tun?


    das selbe kam meinem chef auch in den sinn...aber wie du schon sagst, dass ist nicht "kummulativ".


    diese person hat aber im schnitt fast 3 stellig.


    infinatio

  • Zitat

    Original von Infinatio
    wow: yeti - mit was hast du beruflich zu tun?


    Personal. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Also, nehmen wir an Franz war wegen eines Arbeitsunfalls/Bänderriss (von Herrn Müller selbst verursacht) vom 13.04. - 30.04.2009 krankgeschrieben (Berufsgenossenschaft würde ja zahlen,aber eh unerheblich,da es sich ja um das Mai-gehalt handeln würde).


    Danach wurde(fiktiv)-wohl aufgrund der Kündigung- eine Magenschleimhautentzündung festgestellt.Wobei die Krankschreibung wohl bis zum 15-05. dauern wird....


    Beim Arbeitsamt hätte Franz aber das Problem,dass er sich erst nach Ablauf der Krankschreibung arbeitslos melden könnte.... :rolleyes:

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  • Arbeitssuchend muss sich Franz binnen 3 Werktagen nach Bekanntwerden der Kündigung melden.


    Wurde die Kündigung während der Krankschreibung oder davor ausgesprochen?


    Wenn während, gilt sie - meines Wissens - erst nach Genesung.

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  • Zitat

    Original von YETI
    Arbeitssuchend muss sich Franz binnen 3 Werktagen nach Bekanntwerden der Kündigung melden.


    Wurde die Kündigung während der Krankschreibung oder davor ausgesprochen?


    Wenn während, gilt sie - meines Wissens - erst nach Genesung.


    :post:

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  • [schild]Sie auch! [/schild]

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  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von Infinatio
    wow: yeti - mit was hast du beruflich zu tun?


    Personal. :D


    ein personaler - dachte ich mir schon.


    na ja... also mit kündigung ist bei so was nix.


    franz soll erst mal gesund werden.

  • Zitat

    Original von TanteDrea
    Franz hat vor der 1. Krankschreibung die Kündigung bekommen? Da stellt sich zu allererst bei mir die Frage: "Befand sich Franz noch in der Probezeit?"


    Nein,Franz befand sich nicht in der Probezeit. Da diese nur 3 Wochen andauerte. War ein auf 3 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis.

    Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone

  • Zitat

    Original von bluefire-P10

    Zitat

    Original von TanteDrea
    Franz hat vor der 1. Krankschreibung die Kündigung bekommen? Da stellt sich zu allererst bei mir die Frage: "Befand sich Franz noch in der Probezeit?"


    Nein,Franz befand sich nicht in der Probezeit. Da diese nur 3 Wochen andauerte. War ein auf 3 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis.


    na, dass nenn ich mal eine grundlegende lageänderung.


    vergessen sie alles ab: "guten morgen".


    da das arbeitsverhältnis von franz befristet ist, gelten andere "regeln".


    in ordnung ist das verhalten aber nicht.


    kopf hoch: was willst du bei dem noch... am ende der 3 monate hätte er eh schüss gesagt.


    infinatio


  • Klingt hart, ist aber so.


    Ich an Franz's Stelle würde es abhaken und durch ist.