Die Reparatur kostet nix.
Austauasch kostet SB
Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 17.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.
Die Reparatur kostet nix.
Austauasch kostet SB
90 % aller Werkstätten (die Scheiben tauschen) verrechnen dir deine 150 SB zumindest teilweise, einige sogar voll. Einfach fragen
edit wegen Betrugsanleitung
ZitatOriginal von thunderdog
90 % aller Werkstätten (die Scheiben tauschen) verrechnen dir deine 150 SB zumindest teilweise, einige sogar voll. Einfach fragen
.......................
Schöne Anleitung zum Versicherungsbetrug.
Selten dämlich!
ZitatOriginal von Busfred
Schöne Anleitung zum Versicherungsbetrug.
Selten dämlich!
wieso löscht du den mist denn nicht?!?!
-edit-
aber schön das man hier öffentlich zugibt seine versicherung zu betrügen. und dabei auchnoch sein kennzeichen in der gallerie einzusehen ist.
selten dämlich......
[OFFTOPIC]Hast Recht. Erledigt.[/OFFTOPIC]
Das Verrechnen der SB wird auch immer seltener gemacht. Oft gibts dafür nur noch Tankgutscheine.
Und es ist auch kein Versicherungsbetrug.
Denn die Werkstatt spart halt etwas am Gewinn zur Kundenanlockung bzw. Bindung..
Die Geschichte (wie vor xxxx Jahren), daß mal eine Rechnung etwas getunt wurde, geht schon lange kaum.
In Zeiten von EDV un Vernetzung haben die Versicherer Vorgaben fast auf den Cent genau was eine Scheibe mit Einbau kosten darf.
Bei Abweichungen von den "Soll-Sätzen" wird recht schnell nachgehakt.
Wo ist das denn ein Versicherungsbetrug?
Wenn der Glaser mit dem Geld zufrieden ist was er von der Versicherung bekommt, da er ja direkt mit ihr abrechnet.
Wenn ich ihm einen Kunden bringe ohne SB bekomme ich noch eine Provision.
ZitatOriginal von KK Design
Wo ist das denn ein Versicherungsbetrug?
Wenn der Glaser mit dem Geld zufrieden ist was er von der Versicherung bekommt, da er ja direkt mit ihr abrechnet.
Wenn ich ihm einen Kunden bringe ohne SB bekomme ich noch eine Provision.
Ich sehe da auch keinen (wie schon oben geschrieben).
[OFFTOPIC]ES ging darum das man hier empfahl mutwillig die Scheibe zu zerstören und dann abkassieren wollte! Diesen Passus habe ich gelöscht.[/OFFTOPIC]
Warum sollte irgendein Hirndepp das ÖFFENTLICH empfehlen
Sowas kann man per PN empfehlen !
Was geht denn bei euch? Unter die Moralapostel gegangen?
Ich hab Versicherungskaufmann gelernt und bin nun selbstständiger Finanzberater. Ihr wollt gar nicht wissen was alles reguliert wird (mit Wissen der jeweiligen Schadensabteilung).
Aber schön (dumm), dass es noch soviele ehrliche Leute gibt.
Der Hellste scheinst du aber nicht zu sein !
Natürlich wird viel reguliert und fast jeder hat hier auch schon einiges "reguliert".
Nur keiner ist so doof und schreibt es hier öffentlich rein.
@Verhandlungsspielraum Selbstbeteiligung:
Warum sollte es Versicherungsbetrug sein, wenn man eine Selbstbeteiligung, die ja eh direkt an den Autoglaser zu zahlen ist als Verhandlungsspielraum nutzt?
Wenn ich die Wahl habe, gehe ich selbstverständlich zu dem Autoglaser, der mir nur 50,- oder 100,- EUR für die Selbstbeteiligung abknöpft, und nicht zu demjenigen der 150,- bzw. 153,- haben will. Man hat ja schließlich nichts zu verschenken!
Mit der Versicherung kann der ja sowieso nur den regulären Versicherungsanteil abrechnen.
feti
ZitatOriginal von adam.p
Der Hellste scheinst du aber nicht zu sein !
Natürlich wird viel reguliert und fast jeder hat hier auch schon einiges "reguliert".
Nur keiner ist so doof und schreibt es hier öffentlich rein.
Hallo zusammen,
ich habe diesen Thread in Google gefunden und musste mit erschrecken feststellen, wie viele Leute sich in Sachen "Selbstbeteiligung und Versicherungsbetrug" nicht auskennen und immer noch denken, man kann diese sparen, obwohl schon ettliche Gerichtsurteile auch eines des BGH existieren.
ZitatOriginal von feti
@Verhandlungsspielraum Selbstbeteiligung:
Warum sollte es Versicherungsbetrug sein, wenn man eine Selbstbeteiligung, die ja eh direkt an den Autoglaser zu zahlen ist als Verhandlungsspielraum nutzt?
Wenn ich die Wahl habe, gehe ich selbstverständlich zu dem Autoglaser, der mir nur 50,- oder 100,- EUR für die Selbstbeteiligung abknöpft, und nicht zu demjenigen der 150,- bzw. 153,- haben will. Man hat ja schließlich nichts zu verschenken!
Mit der Versicherung kann der ja sowieso nur den regulären Versicherungsanteil abrechnen.
feti
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Von der Seite habe ich es noch nicht gesehen. Die Argumentation leuchtet aber ein.
Mich betrifft es eh nicht, da ich keine SB mehr habe.
Trotzdem ist das gängige Praxis (schrieb ich auch oben schon). Vor einigen Monaten bei einem Bekannten selbst erlebt.
Und wohl daher gibt es oft Tankgutschein oder ähnliche Spielchen und nicht Cash auf die Hand.
Meine Scheibe war Ende April auch hinüber. Da wurde ich auf einem Supermarktparkplatz von einer durchaus bekannten Firma angesprochen (mit einem Werbestand), die mir angeboten hat die Scheibe zu tauschen.
Ich habe dankend abgelehnt, da ich mich schon um einen Tausch der Scheibe gekümmert habe und einen Termin woanders hatte.
Ich habe klipp und klar gefragt, warum man bei denen die Scheibe tauschen sollte und nicht z.B. woanders?
Antwort: Haben sie (wie die meisten) 150 € SB, dann finden wir eine kulante Lösung und sie bezahlen nur einen Teil oder gar keine SB.
Hallo zusammen,
ZitatOriginal von adam.p
Und wohl daher gibt es oft Tankgutschein oder ähnliche Spielchen und nicht Cash auf die Hand.
Auch die Tankgutscheine, so hat der BGH und vorher schon andere Gerichte geurteilt, fallen unter die Rubrik "Rabatt" und stellen so den gleichen Straftatbestand dar.
Zu den weiteren "versteckten" Rabatten gehören auch die "Werbeverträge" mit den Aufklebern auf der Heckscheibe oder der Rückkauf der alten Scheibe, also alles was dem Kunden einen geldwerten Vorteil bringt.
ZitatOriginal von thunderdog
Was geht denn bei euch? Unter die Moralapostel gegangen?
Ich hab Versicherungskaufmann gelernt und bin nun selbstständiger Finanzberater. Ihr wollt gar nicht wissen was alles reguliert wird (mit Wissen der jeweiligen Schadensabteilung).
Aber schön (dumm), dass es noch soviele ehrliche Leute gibt.
Bei solchen Aussagen möchte ich am liebsten ein Kantholz nehmen und immer feste druff!
Typen wie Du sind eine Schande für die Zunft!
Die doofen Ehrlichen zahlen den Beschiss nämlich mit ihren hohen Prämien.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
ich habe diesen Thread in Google gefunden und musste mit erschrecken feststellen, wie viele Leute sich in Sachen "Selbstbeteiligung und Versicherungsbetrug" nicht auskennen und immer noch denken, man kann diese sparen, obwohl schon ettliche Gerichtsurteile auch eines des BGH existieren.
ZitatOriginal von feti
@Verhandlungsspielraum Selbstbeteiligung:
Warum sollte es Versicherungsbetrug sein, wenn man eine Selbstbeteiligung, die ja eh direkt an den Autoglaser zu zahlen ist als Verhandlungsspielraum nutzt?
Wenn ich die Wahl habe, gehe ich selbstverständlich zu dem Autoglaser, der mir nur 50,- oder 100,- EUR für die Selbstbeteiligung abknöpft, und nicht zu demjenigen der 150,- bzw. 153,- haben will. Man hat ja schließlich nichts zu verschenken!
Mit der Versicherung kann der ja sowieso nur den regulären Versicherungsanteil abrechnen.
feti
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
So und nicht anders ist es!