ZitatAlles anzeigenOriginal von Berlinerjung
ZitatOriginal von Trecker
....Nun hat Peter die Möglichkeit, durch Zahlung des Bußgeldes oder ....
Peter hätte ja bisher nur erneut eine schrifftliche Verwarnung bekommen mit Verwarnungsgeld (weiterhin 30€) nur mit der Änderung schrifftliche verwarnung mit Verwarnungsgeld UND Anhörung
Noch hätte Peter nix mit Bußgeld bekommen....
Dann ist diese fiktive Behörde kulant. Normalerweise wird nach einem Widerspruch nach Anhörung und Verwarnungsgeldangebot entweder eingestellt, oder ein Bußgeldbescheid erlassen. Ich habe mich schon gewundert, dass die Behörde Peter doch etwas genauer ihre Sichtweise Dargelegt hat. Möglicherweise haben Sie auch Peters Schreiben gleichzeitig las Beschwerde gewertet.
So erklärt sich, dass sie ihre Sichtweise darlegte und erneut ein Verwarnungsgeld anbot.
So erklärt sich auch, dass sie den Tatbestand dahingehend erweiterte, dass es um 19.30 noch einen "Vorfall" gab. Dieser wurde wohl zuerst nicht erwähnt, da er sowieso "tateinheitlich" zu dem um 16.30 gewesen wäre (ein Entschluss, in zeitlicher Nähe da zu parken).
Die nachgeschobene Erwähnung (19.30) hat vermutlich zwei Gründe:
a) Versuch, Peter zu überzeugen, dass beim zweiten mal "nix zu rütteln ist"
b) Gerichtsverwertbar zu konkretisieren, dass es da noch was gab
Es bleibt bei einem vorgeworfenen Tatbestand des Parkens in Fußgängerzone, tateinheitlich zu zwei Zeiten, deshalb wurden keine zwei Taten angezeigt und es wirkt sich nicht auf die Höhe des Verwarnungsgeldes/Bußgeldes aus.