Nachdem ja einige hier im Forum alles besser wissen, ohne sich belehren zu lassen hier mal alles auf deutsch:
§50 Absatz 10 STVO
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
§72 Abschnitt zu §50 Abscnitt 10
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Schaut Euch mal die Bilder an. Die Scheinwerfer blenden kein bisserl, habe extra mal ein Foto in Scheinwerferhöhe gemacht.