Xenon im Terrano Teil 2

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 6.133 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von DonaldDark.

  • Zitat

    Original von arne_P10

    Zitat

    Original von Busfred
    Hat sich der Fredstarter nun mal um ne aut. LWR und SWR gekümmert?


    Braucht er nicht, hast Du doch gelesen!


    Zitat

    Blendung ist nicht schlimmer als wie mit H$ Birnen


    Braucht er ja nicht !



    Aber mal im Ernst:


    LWR und SWR sind doch Erdnüsse. :D


    Das primäre Problem ist, daß ein normaler SW (vor allem Reflektor SW) nie für die deutlich höheren Lichtstrom von Xenon Brennern gedacht war und so Streulicht zu einer Blendung führt.


    Warum haben D2R Brenner eine schwarze Maske auf dem äusseren Glaskolben? Nicht zur Zierde, sondern damit man unerwünschtes Streulicht des Brenners abblockt.


    Aber das versteht der Threadstarter nicht.

  • Die Geschichte des Xenonlichts ist halt eine Geschichte voller Mißverständnisse. :D

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von arne_P10
    Die Geschichte des Xenonlichts ist halt eine Geschichte voller Mißverständnisse. :D


    Die lumiscente Menstruation sozusagen :lachwalzen:

    Internetforen sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

  • :lachwalzen:

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Ums mal von der "grünen" Seite her zu beleuchten, der ich nuneinmal angehöre:


    Ergebnis der ganzen Bastelei: 3 Punkte und 90 € Bußgeld + Gebühren.


    Zusätzlich zu den ganzen Dingen die hier schon zitiert wurden:


    - wie erwähnt, die Genehmigung bezieht sich auf eine Leuchteinheit, heisst Scheinwerfer UND Birne bzw. Brenner


    - Streuscheibe für Xenon-Brenner hat anderen Schliff und Brechungswinkel/-index wie die für ne Halogenbirne, heisst, Leuchtkegeldimensionen und -winkel sind anders als bei normalen Birnen


    - Gehäusematerial für Xenon-Leuchteinheiten ist ein wesentlich temperaturbeständigeres, weil der Brenner selbst deutlich heisser wird als Halogenbirnen. Dies KANN (muss nicht zwingend) zu Verformungen des Gehäuses führen, genauso wird die Verspiegelung teilweise "abgebrannt" was wieder zu schlechterer Leuchtausbeute führt


    - versicherungstechnisch will ich mal garnet erst anfangen, wie´s einem den Arsch aufreissen, wenn nen Unfall passiert und der Unfallgegner vielleicht auf die Idee kommt, zu erwähnen, dasser geblendet worden ist. Ob das jetzt subjektiv vom Threadstarter als "nicht blendend" empfunden wird, oder nicht ist irrelevant. Auch wenn ihm das welche Werkstatt auch immer bescheinigt, nen Lichtgutachten wird nicht umsonst gefertigt bei Neugenehmigungen von Scheinwerfern und ist auch nicht umsonst äußerst langwierig und teuer.


    - nachdem man ja das Scheinwerfergehäuse hinten praktisch aufschneiden muss, um den Brenner einsetzen zu können, kann in keinster Weise gewährleistet sein, dass der Einbauwinkel bzw. der Einbauort genau passend ist. Allein schon daher ist eine Abnahme schwierig.


    - ich weiss zwar nicht, welchen Nachrüstkit der Threadstarter verbaut hat, aber in der Regel hat, wenn überhaupt, bei diesen Sätzen der Prozessor ein E-Pfrüfzeichen, die Brenner selbst in der Regel nicht. Auch von daher eine Abnahme unmöglich


    Ich könnt jetzt noch ungefähr ne halbe Stunde weiterschreiben. War auch mit diversen Umbauten schon beim TÜV und hab diese begutachten lassen. Fazit: ABSOLUT unmöglich, einen Nachrüstkit in einem "normalen" Scheinwerfergehäuse eintragen zu lassen. Sollte es jemand aus welchen Gründen auch immer, geschafft haben, derartiges eingetragen zu bekommen, wird das Fahrzeug vor Ort sofort stillgelegt und zum Gutachter geschleppt. Dort wird ein Gutachten erstellt, das ganze wieder ausgetragen und der Halter darf die ganzen Kosten tragen. Zudem bekommt der "eintragende" TÜVler ne Anzeige wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Dieser Gefahr wird sich kaum eine aussetzen, nicht mal mehr in den neuen Bundesländern....


    so long
    der Don

  • Hier die offizielle Version des TüV-Nord dazu. :idee:
    http://www.tuev-nord.de/de/Xenon-Licht_2768.htm


    Auszug :
    Nur Scheinwerfersätze mit Bauartgenehmigung kaufen
    Wer auf die Lichtdusche nicht verzichten möchte, sollte bei der Xenon-Umrüstung nur komplette Scheinwerfersätze mit entsprechender Bauartgenehmigung einbauen.
    Dabei müssen Sie beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:


    * einer automatischen Leuchtweitenregelung
    * einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    * einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.



    So viel ist sicher
    Erwerben Sie nur Umrüstsätze, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. So können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung erforderlich sind.


    Auszug Ende.



    Damit sind eigentlich alle Unklarheiten aus dem Weg. :perfekt:



    Mit diesem Gutachten ist eine Eintragung (Einzelabnahme !!! ) dann auch möglich .
    Mit allen Konsequenzen.
    Für wen auch immer.


    Wenn Umbau dann bitte professionell ,
    und genau diese Information soll und muß für alle in einem Forum wie hier erscheinen.
    Damit keiner mehr im Dunkeln tappt.



    Sollte jemand für einen Nissan Terrano II oder Maverick BJ.94 dieses schon durchgeführt haben , vielleicht stellt er ja diese Info hier zur Verfügung.
    Möglichst mit Angabe der KBA Nummer und die Quelle des Gutachtens.



    Für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung oder Gewähr !!

  • Es gibt sowas für dieses Auto nicht und wird es nicht geben, weil



    a) Das Auto gab es nie mit Xenon ab Werk, somit gibt es keine orig. SW mit Xenon.


    b) Kein Dritthersteller interessiert sich (bedingt durch Stückzahlen) für einen entsprech. SW Set.

  • Lass ich so allerdings auch nicht stehen.
    Hella, z.B., bietet Xenon Scheinwerfer-Module an. Das ist dann der komplette Scheinwerfer inkl. Xenon Brenner und Steuergerät. Der Scheinwerfer hat eine Zulassung passend für den Brenner. Dazu benötigt man noch die Fernscheinwerfer, oder aber man nimmt gleich die Bi-Xenon Variante. Für diese Scheinwerfer muß jetzt eine Halteplatte gebaut werden. Dazu muß noch die automatische LWR nachgerüstet werden, gibts auch bei Hella. Scheinwerfer Reinigungsanlage haben viele Terrano ja bereits serienmäßig verbaut.
    Auf diese Weise wäre eine legale Umrüstung möglich und noch nichtmal eintragungspflichtig da alle Teile eine E-Kennzeichnung besitzen.
    Ob's jemandem 1000€ wert ist muß jeder für sich entscheiden.
    Ich hab das normale Halogenlicht und als Fernscheinwerfer legale Hella Mikro-Xenon.

    Internetforen sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

  • Dass es die legalen Nachrüsteile von Hella gibt weiß ich auch.


    Sind diese denn universell einsetzbar? Oder gehören sie als SW zu einem entsprech Autotyp?


    Wenn universell, dann hast du natürlich völlig Recht. Dann wäre eine 100 % ige legale und funktionierende Nachrüstung natürlich möglich.


  • Genau mit solchen einfach kopierten Zitaten sollte man eben vorsichtig sein.


    Wie vielleicht ersichtlich aber bei der Formulierung nicht verwunderlich, hast Du das leicht falsch interpretiert, auch wenn ich der Meinung bin, dasses eh bissi missverständlich geschrieben haben.


    Der oben genannte Umrüstsatz bezieht sich auf eine komplette Scheinwerfereinheit. Ich war und bin wöchentlich beim TÜV wegen solchen Umbauten und nachträglich in das Scheinwerfergehäuse eingebrachte Brennereinheiten können dürfen und werden nicht abgenommen werden. Is halt (leider) so. Ich hab schon Stunden damit verbracht, die Möglichkeiten von derartigen Umbauten zu diskutieren. Ja auch deswegen, weil ich neben vielen total verpfuschten Einbauten auch schon einige echt gute und professionell gemachte gesehen habe, denen ichs wirklich gegönnt hätte, wenn ihr Umbau genehmigt worden wäre. Ich bin nicht drauf angewiesen, Anzeigen en Mass zu schreiben. ;)


    Warum derartige Anbauten nicht abgenommen werden können, wurde oben schon geschrieben. Was nützt ne Brennereinheit die nen Teilegutachten hat, wennse z.b. so eingebaut wurde, dasse sich nicht gescheit regulieren lässt? Oder mit fortschreitender Gebrauchsdauer das Scheinwerfergehäuse zerschmilzt? Wie soll das bei der Abnahme vor Ort festgestellt werden?


    Aher ich werd die Woche mal wieder dahin fahren und sie mal mit ihrem Schrieb auf der Seite konfrontieren. Vielleicht wirds ja mal eindeutiger formuliert oder ich erhalt jetzt eine anderslautende Auskuft.


    Welche Richtung auch immer, das Ergebniss werde ich hier kundtun.

  • So, nun auh mal was für Bastler. Es müßte auch volgende Variante gehen. MAn nehme Eine Niveuregulierung ( z.B. Vom Vectra B. . Sind zwei Sensoren am Stoßdämfer hinten und vorne ( je einer ). Die Steuergeräte der Scheinwerfer und Lampen von BMW. Sind Rund mit Linse und für Xenon zugelassen ( allerdings etwas kleiner als die vom Terrano ) baue sich eine Halteplatte und ein Ring um den Durchmesser auszugleichen. Alles vorschriftsmäßig verbinden und eine SWR anbringen. Müßte auch beim Tüv durchgehen.

  • DAS wäre eine Möglichkeit, die durchaus mit Interesse zu betrachten wäre, richtig! Erfreulich! :]

  • Siehe mein letztes Posting auf Seite 3

    Internetforen sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

  • das sagt die Polizei zu den ach so tollen Xenon Nachrüstbirnen:


    POL-BI: Polizei Bielefeld stellt vermehrt den Gebrauch illegaler Xenonlampen in Kraftfahrzeugen fest



    Bielefeld (ots) - Seit Anfang 2010 hat der Verkehrsdienst Bielefeld bereits mehr als ein Dutzend Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet festgestellt, die anstelle der für sie genehmigten Halogenlampen ungeprüfte Xenonlampen eingesetzt hatten. Dadurch kommt es zu ungewünschten und teilweise gefährlichen Blendungen des übrigen Verkehrs, weil die so umgerüsteten Fahrzeuge zumeist auch die weiteren Anforderungen wie automatische Lichthöhenanpassung und Scheinwerferreinigungsanlage vermissen lassen. Aber selbst wenn diese vorhanden wären, müssten die Scheinwerfergehäuse und die Xenonleuchtmittel selbst für ihren Verwendungszweck bauartgenehmigt sein. Betroffen sind übrigens nicht nur ältere Fahrzeuge oder Kleinwagen, aufgefallen sind auch ein Taxi und eine private Mercedes E-Klasse. Die illegalen Xenonlampen-Lichtsets werden zumeist als Zubehör im Internet zu Preisen zwischen 50,- und 200,- € angeboten. Die Polizei ahndet diese unzulässigen Veränderungen mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, die ein Bußgeld in Höhe von 90,- € beim Fahrzeugführer bis 135,- € beim Fahrzeughalter, zuzüglich Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten sowie 3 Punkte in der Verkehrssünderdatei nach sich ziehen. Aufgrund des Erlöschens der Betriebserlaubnis darf das jeweilige Fahrzeug nur noch für notwendige Fahrten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis verwendet werden. Konkret bedeutet es, dass man nur noch ggfs. zur Werkstatt und dann zum TÜV fahren darf. Hinweis: Fotos sind angehängt.


    Polizeipräsidium Bielefeld


    Quelle Neue Westfälische ( NW-Nes.de)

  • Ähm, was genau das is, was ich geschrieben hab... Leute ich mach genau diesen Job, glaubt mir halt ab und an auch ma was. ;)


    Ach ja, grad aktuell fallen die Dinger aufgrund des Wetters und der frühen Dämmerung krass auf. Ich hab in den letzten Wochen alleine hier in meinem Bereich schon 10 gehabt... :rolleyes: