Mit Grüner Plakette erwischen lassen die einem nicht zusteht

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 15.123 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von moxon.

  • Hallo,
    ich würde gerne wissen, was ich für eine Stafe erwarten muss, wenn man mich mit einem Fahrzeug in einer Umweltzone erwischt, das zwar eine Grüne Plakette in der Frontscheibe hat, aber dem Fahrzeug garnicht zusteht?


    Danke


    MfG Paddi


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Urkundenfälschung = Freiheitsstrafe wahrscheinlich!


    Schiebe Peter die Schuld in die Schuhe! Der hat soviel auf dem Kerbholz, dass das schon nicht mehr auffällt.



    Billiger wird es in jedem Falle, sich einfach ohne Plakette in der Umweltzone erwischen zu lassen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Wieso Urkundenfälschung? Die Plakette wäre ja nicht gefälscht, sondern nur in einem Auto dem keine zusteht.


    Ja wenn, dann darf Peter sich sowieso den Schuh anziehen ;)


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Zitat

    Original von YETI
    Schiebe Peter die Schuld in die Schuhe! Der hat soviel auf dem Kerbholz, dass das schon nicht mehr auffällt.


    :lachwalzen: :D :Bier:



    Zitat

    Original von Bugfan
    Wieso Urkundenfälschung?


    Dann halt Urkundenmißbrauch, kommt aufs Gleiche raus.

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  • Zitat

    Original von arne_P10

    Zitat

    Original von Bugfan
    Wieso Urkundenfälschung?


    Dann halt Urkundenmißbrauch, kommt aufs Gleiche raus.


    OK


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Zitat

    Original von Bugfan
    Wieso Urkundenfälschung? Die Plakette wäre ja nicht gefälscht, sondern nur in einem Auto dem keine zusteht.


    Du könntest ja genauso gut echte Kennzeichen anschrauben, die aber nicht zum Auto gehören
    Du könntest dir eine echte Busfreduniform anziehen und als Buszist ausgeben, auch wenn du keiner bist.

  • Bei einer echten Feinstaubplakette in grün an einem Fahrzeug ohne die abgastechnischen Vorraussetzungen liegt m.E. zumindest eine Verfäschung vor. Jedoch könnte der Aussteller lediglich fahrlässig, das heisst ohne die nötige Sorgfalt walten zu lassen eine grüne Plakette für das Fahrzeug ausgestellt haben. Tja, und fahrlässige Urkundenfälschung gibts nicht, ergo nix Urkundenfäschung.
    Bliebe noch der Gebrauch einer verfälschten Urkunde durch den Fahrzeughalter Peter. Auch hier gilt m.E.: Wusste Peter das die Vorraussetzungen für grün nicht vorlagen? Der Abgleich Steuerbescheid und Plakette sollte Ihm leicht ermöglichen, ob sein Fahrzeug die Plakette zu Recht trägt, aber reicht das für einen Nachweis des Vorsatzes; anders gesagt wie doof darf man in D sein und wo endet daher die Fahrlässigkeit? Ach so, eine Freiheitsstrafe die Yeti für wahrscheinlich hält würde ich selbst bei Bejahung des Vorsatzes und daraus möglicherweise resultierender Strafbarkeit wg. Urkundenfäschung für eher unangebracht halten, zumindest bei "weisser Weste" und Nichtvorliegen eines besonders schweren Falles der Urkundenfäschung.
    Wie immer gilt: Die meisten Vorsatznachweise gelingen den Behörden, weil der Beschuldigte in seinem dusseligen Kopf freiwillig Angaben macht, die Ihm später zum rechtlichen Nachteil gereichen. Dies ist keine Rechtsberatung, kann und will Diese auch nicht ersetzen, sodern stellt nur eine Meinungsäusserung zu einer konstuierten Lebenssituation dar.
    Gruß
    Dirk

    Das entscheidende Kriterium ist Schönheit; für hässliche Mathematik ist auf dieser Welt kein beständiger Platz. G. H. Hardy

  • Zitat

    Original von AC427
    Ach so, eine Freiheitsstrafe die Yeti für wahrscheinlich hält würde ich selbst bei Bejahung des Vorsatzes und daraus möglicherweise resultierender Strafbarkeit wg. Urkundenfäschung für eher unangebracht halten, zumindest bei "weisser Weste" und Nichtvorliegen eines besonders schweren Falles der Urkundenfäschung.


    Und da liegt der Hase im Pfeffer: Peter ist notorischer Rechtsbrecher, Wiederholungstäter, Querulant und Weltmeister im Verklagen Dritter. Dazu kommt, dass er auf Bewährung ist. Lies Dir nur mal den gesamten "Recht & Gesetz-Bereich" durch. In den USA hätte Peter schon lebenslänglich! :O


    Der wandert aber sowas von in den Kahn! :lachwalzen:

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    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Hallo Yeti,


    als Intensivstraftäter sähe die Sache wohl schlechter aus für Peter, besten Dank für den Hinweis auf die einschlägigen Vorstrafen des lieben Peter.
    Das mit dem Verklagen Dritter (wen will man auch sonst verklagen :D) und Peters querulatorische Neigungen sind allerdings unbeachtlich.
    In China hätte man Ihn wohlmöglich schon längst hingerichtet.
    Gruß
    Dirk

    Das entscheidende Kriterium ist Schönheit; für hässliche Mathematik ist auf dieser Welt kein beständiger Platz. G. H. Hardy

  • Zitat

    Original von Guide
    [OFFTOPIC]Meine is Schwarz

    :D[/OFFTOPIC]


    Ich sah selbige an Pfetschles Datsun. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Urkundenmissbrauch ist strafbar.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zum besseren Verständnis:


    diverse diabolische Überlegungen haben schon viele Menschen angestellt, wobei immer im Ergebnis eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB heraus kommt.


    Es gibt die Totalfälschung, Computer und Drucker machen es möglich, hier ist es leicht nachzuvollziehen, dass dies strafbar ist.


    Es gibt die Verfälschung, eine echte Plakette (für ein anderes Auto) wird im Kennzeichenfeld überklebt und mit dem passenden Nummernschild versehen, auch ds ist leicht im o.a. Gesetzestext als strafbar nachzuvollziehen.


    Nun gibt es Schlaumichel, die sich sagen: "Ich nehme eine echte Plakette (für ein anderes Fahrzeug), verfälsche nichts daran und hoffe, dass das abweichende Kennzeichen nicht auffällt." Nichts gefälscht und nichts verfälscht.


    Dies ist allerdings dennoch eine Urkundenfälschung, da Fahrzeug und Plakette zusammen als Einheit einen Urkundenverbund darstellen, der nun gefälscht wurde, weil die Plakette nicht für das Auto bestimmt ist.


    Für den gesetzeskonformen Zustand eines Fahrerzeuges sind übrigens alleine Halter und Fahrer verantwortlich. Die Frage nach Fahrlässigkeit stellt sich somit nicht.

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