Zu früh gefreut

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.793 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rufi.

  • War mit meinem neuem Almi bei Reifen wuchten und da sagte mir ein Karrosseriebauer das mein Almi mal einen Frontsachden haben musste, denn er hat ein paar Sachen entdeckt die nich so ganz passen.


    Ich zum Telefon und rufe den Vorbesitzer an, er verspricht mir hoch und heilig das vorne nie was war, der Karosseriebauer und ein Kfz Mechaniker sagen aber was anderes.


    Hab dann auch noch das Autohaus angerufen und denen gesagt was los ist, die wissen aber auch von nix.


    Jetzt werde ich am Dienstag zum Gutachter gehen und ein Gutachten machen lassen und dann werd ich mal weiter sehen.


    Kenn sich jemand von euch aus und weiss ob ich dann den Almi zurückgeben kann?


    Noch was das genze recht mich tierisch auf :evil:

  • Meine Schwester hatte das selbe Problem mit ihrem K10. Die hat auch ein Gutachten erstellen lassen (aus eigener Tasche da kein Rechtschutz) und konnte danach das Auto umtauschen.


    Der vorletzte Besitzer hat das Fahrzeug mit Totalschaden an ne Nissan- Werkstatt verkauft. Der Spenglermeister hat es dann notdürftig repariert... nur Anbauteile ohne den Rahmen zu richten!!
    Das Teil hat äußerlich gut ausgesehen. Die Spureinstellung war die Hölle und nicht mehr zu korrigieren - das Auto hat im Schnee bei Geradeausfahrt vier Spuren hinterlassen *fg*
    Der Vorbesitzer (vor meiner Schwester) hatte nur Troubles und deshalb das Fahrzeug weiterverkauft (unwissentlich der Gründe für die Problem)


    Sie hat den K10 gegen einen B12 umgetauscht und diesen wiederum bei einem anderen Händler (ohne ihn vorher anzumelden) gegen ihren aktuellen K11 (gegen Aufpreis) umgetauscht.

    :( Rainer

  • Wie jetzt wenn ich Rechtschutz hab dann kann ich die Kosten für das Gutachten jemandem anderem aufs Auge drücken?

  • Wenn der Vorbesitzer einen Unfall hatte, und diesen beim Verkauf verschwiegen hat, dann ist das arglistige Täuschung. Das trifft aber nur dann zu, wenn er von dem Unfall wusste. Gab es keine Vorbesitzer, dann muss er davon gewusst haben, also kannst du den Wagen zurückgeben. Wenn er sich weigert, musst du einen Anwalt einschalten und dann kommt auch eine Rechtschutzversicherung zum tragen. Dann zählen alle Kosten dazu (also auch das Gutachten). Besser ist es aber mal bei der Versicherung anzurufen und das abklären.

  • Zitat

    Original von Rufi
    Kenn sich jemand von euch aus und weiss ob ich dann den Almi zurückgeben kann?


    Noch was das genze recht mich tierisch auf :evil:


    also erstmal würd ich mal nen Blick ins BGB werfen bzw wenn rauskommt das es wirklich ein Unfaller ist gleichmal nen Anwalt beanspruchen wenn der Verkäufer rumzuckt.


    wenns ein Unfaller ist: ist das ein Sachmangel nach § 434 BGB.




    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html


    und hier noch ein Urteil:


    Zitat

    Das Verschweigen eines Unfallschadens von DM 3.000,- bewertete ein Gericht in Frankfurt als arglistige Täuschung. Der beklagte Auto-Händler mußte das als Unfallfrei verkaufte Cabrio wieder zurücknehmen. Das OLG legte keine Summe fest, deutete aber an, dass es in ähnlichen Fällen die Grenze schon bei DM 1.000,- ziehen würde.
    OLG Frankfurt AZ 25 U 62/2000


    Quelle: http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/verkehr/verkehr3.htm

  • Also du solltest das Gutachten nicht machen, bevor du mit deiner Versicherung gesprochen hast. Ein rechtsgültiges Gutachten kostet ohne Probleme gleich mal 300.-


    :( Rainer

  • ideal wäre wenn du vorher wüsstest ob der wagen wirklich einen unfall hatte, dann kannste dir sicher sein das du (angenommen du gewinnst den Rechtsstreit und der Beklagte ist auch zahlungsfähig) das Geld wiederbekommst.

  • Also ich hab da was organisiert mit einem Tüv Gutachter, der sieht sich das Teil erstmal für ein Bier an, dann werde ich weiter sehen.

  • Für ´n Pilsken wirst Du nur leider kein gerichtsverwertbares Urteil bekommen! ;)


    Theorie: Klare Sache, arglistige Täuschung seitens des Verkäufers, auch wenn der Vorbesitzer es verschwiegen hat, der Fachmann (Autohändler) hätte es wissen müssen ! Ob und wie er das dann mit dem vorbesiter regelt ist ´n anderer Kriegsschauplatz der Dich nciht zu interessieren hat!


    Praxis: Wenn sich der Händler auf die Hinterbeine stellt könnt Ihr Euch erst mal gegenseitig über Jahre einen ausklagen, und wenn man nicht viel Nerven und Kohle (bzw. ersatzweise eine gute Versicherung) hat kommt man da schnell an die Grenzen des mach- und ertragbaren!


    Von daher erst mal versuchen eine gütliche Lösung zu finden. Verkäufer höflich und sachlich darauf ansprechen, wenn dort keine Gesprächsbereitschaft signalisiert wird gibt´s für solche Streitfälle immer noch die Schiedsstelle des Kfz.-Gewerbes, die 1. nix kostet und 2. wenn dort keine Einigung erzielt wird den weiteren Weg zu Gericht immer noch offen läßt. Darauf wird Dich BTW ein Rechtsanwalt kaum hinweisen da er daran nix verdienen kann! ;)


    Zum Schaden: Wenn er anständig repariert ist und Dir der Wagen auch an sonsten gefällt würde ich an Deiner Stelle eher versuchen auf ´ne Minderung ´rauszukommen und noch etwas Kohle einzustreichen, das ist u. U. für alle der schnellste und einfachste Weg einer Einigung!


    Wenn er hinghegen gepfuscht ist (wieso sieht man eigentlich so was nicht? Macht Kauf-Liebe wirklich so blind dass man nicht mal überstehende Anbauteile und schräge + unmögliche Spaltmaße sieht?) würde ich versuchen den Kaufvertrag rückgängig zu machen, mit so ´ner Rübe wirst Du über die Jahre sonst mehr Äger als Freude haben, leider!

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Wenn er hinghegen gepfuscht ist (wieso sieht man eigentlich so was nicht? Macht Kauf-Liebe wirklich so blind dass man nicht mal überstehende Anbauteile und schräge + unmögliche Spaltmaße sieht?)


    Als Laie sieht man sowas nicht wenn man nicht genau darauf achtet . Ich hatte mal nen Jetta der händler verkaufte ihn mit zusatz " Reparierter Frontschaden vorn Rechts" nur war der bums so groß das er auf der fahrer seite über B-säule im Dach noch ne beule hatte ca 5 cm . da hab ich nicht drauf geachtet i, da hat man mich erst später mit der nase drauf gestups.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Ich habe auch nicht darauf geachtet weil der Händler nur was von einem gerichtetem Heckschaden sagte.


    Aber nix von einem Frontschaden, angeblich hat der Vorbesitzer dem Händler nicht mal was vom Heckschaden erzählt.


    Naja ich lass erstmal am Di. anschauen dann eventuell zum Anwalt gehen, wenn sich der Händler nicht bereit erklärt ein paar Euros über den Tresen rüberwachsen zu lassen.

  • @ Arne


    Es gibt viele Möglichkeiten, das Auto kosmetisch herzurichten und trotzdem ein Wrack auf die Räder zu stellen. Wenn ichs nicht selber gesehen hätte (im Fall des K10 meiner Schwester), dann hätte ich es nicht geglaubt. Zugegebenermaßen hatte ich das Auto nie auf der Bühne!


    ?( Rainer

  • Weiss einer vielleicht wie das abläuft wenn der Händler das Auto zurücknimmt, wer dann die Abmeldung und Zulassung des neuen bzw. meines Alten Auto übernimmt.


    Das ist nähmlich auch nicht gerade billig, und ich seh das nicht ein wegen eines Fehlers den ich nicht verursacht habe nochmal die ganze Scheisse zu bezahlen.



    Gruß

  • Hallo
    Die ganze Sache kommt mir bekannt vor.
    Ich habe auch noch einen Micra auf dem Hof stehen, so seit fast einem Jahr.
    Ich habe den Wagen von einem Händler als unfallfrei!!! gekauft, was sich im nachhinein als falsch rausstellte.
    Das Auto hat einen Front und Heckschaden
    Der Händler wollte aber von der ganzen sache nichts wissen und hat sich dementsprechend auf eine Wandlung nicht einlassen.
    Wie gesagt, das ganze ist jetzt schon fast ein Jahr her und wenn man wollte, könnte man einen Roman von schreiben.
    Am Montag erwarte ich das Gerichtsurteil.
    Eine Schande, das sich ein Gericht damit überhaupt befassen muß.
    Ich wünsche dir aber, dass sich dein Händler nicht so besch.... anstellt.
    Viel Glück

  • Rainer: Wenn´s gut gemacht ist, ist IMHO auch nix gegen ´n reparierten Toralschaden einzuwenden! Aber das ist ja gerade meist das Kennzeichen gepfuschter Reparaturen: Dass sie mit möglichst wenig Aufwand gemacht wurden, da hat doch kaum einer die Muße auf korrekte Spaltmaße zu achten! ;)


    Rufi: Eher im Gegenteil, Du wirst sogar noch mit einem Abschlag für Nutzungsdauer, Briefeintrag und gefahrene KM rechnen müssen! 8o Denn Du hast das Auto ja über diesen Zeitraum nutzen können! ;)

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  • Also so wie es aussieht hat der Wagen keinen Frontschaden gehabt.


    Nur die Stoßstange ist Lackiert worden.


    Nächste Woche lass ich mal den Lack durchmessen, aber so wie es bisher aussieht werd ich ihn behalten.