außerordentliche Kündigung bei einem Fitnessstudio

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 4.839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Hallo zusammen!


    Mal ein Thema, bei dem es sich nicht um Autos dreht. :D


    Folgendes:


    Person A (Student ohne eigenem KFZ) schließt bei einer Fitnessstudio Kette B einen einjahres Vertrag ab. Die nächstgelegene Filiale ist ca. 300m von der eigenen Wohnung entfernt. Der Vertrag wird jährlich automatisch verlängert - die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Rund 2 Monate vor Ablauf des laufenden Vetrages bzw. vor Vertragsverlängerung, ergibt sich für A der Umstand, dass er in eine knapp 30 km entfernte Ortschaft umziehen muss. Mit besten Absichten informiert er also genau 2 Monate vor dem Umzug und dem Ablauf des Vertrages den Studio Betreiber über den Umzug und bittet um die Auflösung des Vertragsverhältnisses zum regulären Ablauf des Vertrages (genau ein Jahr nach Vertragsabschluss). Der Betreiber verlangt eine Einwohnermeldebescheinigung des neuen Wohnortes, welche einige Zeit später zugestellt wird.
    Daraufhin möchte der Betreiber die Mitgliedschaft in eine zum neuen Wohnort näher gelegene Filiale (die aber unter einer anderen Marke läuft) übertragen. Dieses Studio ist allerdings weiterhin vom neuen Wohnort rund 15 km entfernt. Ist dies rechtens?


    Ein par Gedankenanstöße:


    - es müsste mehrmals die Woche ein Weg von insgesamt 30 km zurückgelegt werden (ohne eigenem KFZ)
    - die Fahrt in eine Richtung mit den ÖV dauert laut Bahn.de über eine Stunde - manchmal sogar fast zwei Stunden
    - A ist doch zuvorkommend, dass er einen Umzug breits 2 Monate vorher ankündigt
    - vielleicht nich rechtlich relevant, aber es sind keine Kontakte/Trainingspartner in dem neuen Studio angemeldet



    Was haltet ihr davon? Wer ist im Recht? Wer hat die besseren Karten?

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

    3 Mal editiert, zuletzt von Flasher ()

  • Die Mitgliedschaft ist imho nicht abhängig von der Entfernung. Immerhin wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten.


    Ich sehe das ähnlich wie bei einem Handyvertrag. Auch wenn man das Handy verliert oder wegschmeißt, ist man ja nicht gleich aus dem Vertrag raus. Da kann A wohl wirklich nur auf Kulanz seitens B hoffen.

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Die Mitgliedschaft ist imho nicht abhängig von der Entfernung. Immerhin wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten.


    Ich sehe das ähnlich wie bei einem Handyvertrag. Auch wenn man das Handy verliert oder wegschmeißt, ist man ja nicht gleich aus dem Vertrag raus. Da kann A wohl wirklich nur auf Kulanz seitens B hoffen.


    Soweit mir bekannt gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzügen - um das Beispiel mit der Telekomunikation aufzugreifen: wenn du bei einem Internetanbieter einen Vertrag hast, umziehst und der Internetanbieter seine Dienste am neuen Wohnort nicht leisten kann, kann und wird (im regelfall) das Vertragsverhältnis aufgelöst. Weiterhin ist ein solches Sonderkündigungsrecht auch nicht an Fristen gebunden.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

    Einmal editiert, zuletzt von Flasher ()

  • mh... weiß net ob ich das richtig verstanden habe...


    du hast doch aber in der kündigungs frist gekündigt oder nicht...


    dann ist der grund doch egal...gekündigt ist gekündigt..



    sonst mal den vertrag lesen... bei diesen fällen gibt es klauseln..


    bin der meinung das er dennoch ´dich nicht einfach in ein anderes schicken kann...


    zumal die umstände es nicht zulassen (kein auto ect...)


    sonst vielleicht versuchen ob jemand anderes deinen vertrag übernehmen will..


    qusie umschreiben lassen... so habe ich es gemacht... war am einfachsten..


    mfg martin

  • Zitat

    Original von Bo 999
    mh... weiß net ob ich das richtig verstanden habe...


    du hast doch aber in der kündigungs frist gekündigt oder nicht...


    dann ist der grund doch egal...gekündigt ist gekündigt..


    Leider nein - die Kündigungfrist beträgt 3 Monate - die Kündigung wurde aber "erst" zwei Monate vor Ablauf/Verlängerung des Vertrages eingereicht. Bis zum Ablauf des Vertrages (also weitere zwei Monate) wurde der Beitrag weiterhin brav bezahlt.


    Zitat


    sonst mal den vertrag lesen... bei diesen fällen gibt es klauseln..


    Eine solche Klausel gibt es, doch wird die Entscheidung im Ermessen des Betreibers gemacht.




    Zitat

    sonst vielleicht versuchen ob jemand anderes deinen vertrag übernehmen will..


    qusie umschreiben lassen... so habe ich es gemacht... war am einfachsten..


    mfg martin


    Dies wurde dem Student auch "angeboten", doch wir gehen davon aus, dass der imaginäre Student keinen Willigen gefunden hat. ;)


    Meiner Meinung nach besteht kein Grund für das Fitnessstudio sich quer zu stellen: die Kündigung wurde früh genug eingereicht - entsprechend konnte ein "Umsatzverlust" durchaus rechtzeitig eingeplant werden.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.


  • Auf Deutsch...


    Er hätte ja die Putze kündigen können weil Peter Umzieht?

  • Vertrag ist aber Vertrag ;)


    Und 3 Monate sind 3 Monate.


    Sonderkündigung bei Umzug mit Telefon und Co gibts und hat ja auch den von dir beschriebenen Grund. Wenn der Anbieter nicht liefern kann wird der Vertrag nichtig ;)


    Da aber bei nem Fitnessstudio du einen Vertrag zur Nutzung abschließt und das Fitnessstudio dir die Nutzung gewährt ... sogar dir entgegenkommt und dir auch den Zugang zu einem "näheren" Studio gewähren will sehe ich nirgends etwas was dir zum kündigen verhilft.


    Deine Situation ist verständlich und "menschlich" nachvollziehbar.
    Auflösen des Vertrages ist aber wie schon erwähnt " Kulanz" des Studios und da kannste nix erzwingen.


    So wies ausschaut mußte zahlen und schauen ob du ggf Kollegen dort kennenlernst um zum Studio zu kommen ...

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Mal ein Auszug aus der AGB


    Zitat

    Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/Mindestlaufzeit kündbar.
    Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
    .
    .
    .
    Hiervon unberührt bleibt das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund


    Imho ist die Verlängerung der Anfahrtszeit von 5 Gehminuten auf durchschnittlich 1,5 h mit den ÖVs (die Gehzeit von Haltestelle zu Haltestelle nicht berücksichtig) durchaus ein "wichtiger Grund" und unzumutbar.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

    Einmal editiert, zuletzt von Flasher ()

  • Es gibt meines Wissens ein Sonderkündigugsrecht.


    Bei Google findet Peter ein paar erste Infos und sonst könnte Peter auch mal in der Verbraucherzentrale vorbeischauen.
    KLICK MICH


  • Da liegt aber ein Unterschied:


    Der Internetanbieter ist vertraglich verpflichtet, die Dienstleistung an Deinem Wohnort zu erbringen. Wenn er das dort nicht kann, kann er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkmommen.


    30km sind eine zu überbrückende Entfernung. In keinem Vertrag mit dem Fitness-Studio steht, dass man da zu Fuß hinkönnen muss.


    Interessant wäre sicher, wie ein Gericht das sähe. Ein generelles Sonderkündigungsrecht kann ich - soweit ich das ohne genaue Kenntnis des Vertrages beurteilen kann - hier nicht erkennen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • denke ich auch...


    Kollegin Justicia würde sich jetzt versuchen, gütlich mit dem Studio zu einigen, etwa indem sie anbietet, die hälfte der vertraglich vereinbarten Beiträge zu bezahlen und im Gegenzug den Vertrag aufzulösen ersucht.

  • Zitat

    Original von Flasher


    Meiner Meinung nach besteht kein Grund für das Fitnessstudio sich quer zu stellen: die Kündigung wurde früh genug eingereicht - entsprechend konnte ein "Umsatzverlust" durchaus rechtzeitig eingeplant werden.


    Was "früh genug" ist, definiert der Vertrag, nicht das persönliche Gefühl.


    Stelle Dir einen Arbeitsrichter vor, der Deine Kündigung durch Deinen Arbeitgeber mit verkürzter Frist für Rechtens erklärt:


    "Meiner Meinung nach besteht kein Grund für den Arbeitnehmer, sich quer zu stellen: Die Kündigung wurde früh genug ausgesprochen, entsprechend konnte ein Einkommensverlust durchaus rechtzeitig eingeplant werden."


    Dann können wir das deutsche Vertragsrecht auch gleich in die Tonne kloppen und durch "Gutdünken" ersetzen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Das bezieht sich aufs BGB


    http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html


    und ist keine Wischi Waschi a la ... " Mein Grund ist doch verständlich und daher wichtig " sondern es ist die fristlose Kündung gemeint zB wenn das Fitnessstudio abgebrannt ist und eben nicht mehr liefern kann ;)


    So oder so muß du dich mit dem Studio zusammensetzen und ggf KUlanz aushandeln. Biete einen Teilbetrag ...


    Ansonsten mußte wohl die komplette Jahresgebühr schlucken

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • @ Flasher
    sieht wohl nicht gut für A aus!
    Ich kenn das (aus eigener Erfahrung) so das man bei Umzug (von mehr als 35 km weg) ein Sonderkündigungsrecht hat mit einer Frist von 4 Wochen jeweils zum Eintrittsdatum!

    Ein Auto ist erst dann richtig gemacht wenn der Betrachter um das Auto geht und fragt:"Was hast denn dran gemacht?"
    Die Teile müssen eine Einheit bilden und so rüberkommen als ob sie Standard sind!


    :O Banalität vs. Herzrasen :love2:

  • Zitat

    c. Die AGB-Klausel: „Krankheiten, Wohnungswechsel u.ä. entbinden den Teilnehmer nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Bei Unterbrechungen infolge Krankheit, Unfall o.ä. (oder aus anderen wichtigen Gründen) ist gegen Nachweis (z.B. ärztliches Attest) eine Stundung des Programms möglich. Die vereinbarte Zahlungsweise des Programms wird davon nicht betroffen bzw. unterbrochen. Diese versäumte Zeit kann nach Absprache an dem jeweils 2. Besuchstag pro Woche innerhalb der Laufzeit des Vertrags nachgeholt werden. In nachgewiesenen Ausnahmefällen, wie Dauererkrankungen oder sonstigen Härtefällen kann der Teilnehmer im Einvernehmen mit dem Sportstudio einen Programmwechsel vornehmen oder eine Ersatzperson anmelden, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung“ ist unwirksam (LG Dortmund, Az.: 8 O 318/90; ähnlicher Fall LG Frankfurt am Main, Az.: 2/13 O 345/92; OLG Frankfurt am Main, Az.: 6 U 164/93, Urteil vom 05.12.1994).



    danach siehts wohl doch nicht so schlecht aus...

  • Google ist ja nicht schlecht ;)


    http://www.frag-einen-anwalt.d…_topic.asp?topic_id=44479


    Zitat

    Ein unvorhergesehener Wohnortwechsel rechtfertigt eine fristlose Kündigung daher nur dann, wenn dem Mitglied die Nutzung des Studios wegen der Entfernung zum Wohnort nicht mehr zumutbar ist und dabei die Interessen des Studiobetreibers an der Erfüllung des Vertrags zurücktreten. Bei dieser Rechtsfrage kommt es nicht nur auf den Einzelfall, sondern auch auf die Auffassung des jeweiligen mit der Sache befassten Gerichts an. Persönlich tendiere ich bei einer Distanz von 25 km aber gerade noch zu einer zumutbaren Entfernung, zumal diese auch von verschiedenen Gerichten teilweise noch als angemessen erachtet wird.


    Da siehts mit 15 km natürlich mau aus



    Weiterhin muß das alles sehr zeitig passieren:

    Zitat

    Zwingend erforderlich für ein außerordentliches Kündigungsrecht wäre aber dann auch, dass Sie dieses mittlerweile nicht verwirkt hätten. Die von Ihnen ausgesprochene außerordentliche Kündigung wäre bei Vorliegen der vorbenannten Vereinbarung mit dem Fitnessstudio nämlich nur dann wirksam, wenn Sie gemäß § 314 Abs. 3 BGB innerhalb eines angemessenen Zeitraums das Studio über Ihren Umzug und die damit verbundene Vertragsbeendigung informiert hätten. Als angemessen dürfte eine Frist bis zu einem Monat erachtet werden, die mit Kenntnis derjenigen Umstände beginnt, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden. Zu überprüfen wäre deshalb, ob Ihre Kündigungserklärungen noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums dem Fitnessstudio zugegangen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall den Zugang einer Kündigung beweisen müssten.


    Und das ist alles ... Im Falle wenn dann Gericht.


    Und da mußt du dann Siegen wenn du KOsten sparen willst. Vergleich + Anwaltskosten... da kann man besser mit nem Kuhhandel vorher fahren a la 6 Monate bekommste 6 lassen wir weg ... Mußte halt mal sehen

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()