Hallo zusammen!
Mal ein Thema, bei dem es sich nicht um Autos dreht.
Folgendes:
Person A (Student ohne eigenem KFZ) schließt bei einer Fitnessstudio Kette B einen einjahres Vertrag ab. Die nächstgelegene Filiale ist ca. 300m von der eigenen Wohnung entfernt. Der Vertrag wird jährlich automatisch verlängert - die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Rund 2 Monate vor Ablauf des laufenden Vetrages bzw. vor Vertragsverlängerung, ergibt sich für A der Umstand, dass er in eine knapp 30 km entfernte Ortschaft umziehen muss. Mit besten Absichten informiert er also genau 2 Monate vor dem Umzug und dem Ablauf des Vertrages den Studio Betreiber über den Umzug und bittet um die Auflösung des Vertragsverhältnisses zum regulären Ablauf des Vertrages (genau ein Jahr nach Vertragsabschluss). Der Betreiber verlangt eine Einwohnermeldebescheinigung des neuen Wohnortes, welche einige Zeit später zugestellt wird.
Daraufhin möchte der Betreiber die Mitgliedschaft in eine zum neuen Wohnort näher gelegene Filiale (die aber unter einer anderen Marke läuft) übertragen. Dieses Studio ist allerdings weiterhin vom neuen Wohnort rund 15 km entfernt. Ist dies rechtens?
Ein par Gedankenanstöße:
- es müsste mehrmals die Woche ein Weg von insgesamt 30 km zurückgelegt werden (ohne eigenem KFZ)
- die Fahrt in eine Richtung mit den ÖV dauert laut Bahn.de über eine Stunde - manchmal sogar fast zwei Stunden
- A ist doch zuvorkommend, dass er einen Umzug breits 2 Monate vorher ankündigt
- vielleicht nich rechtlich relevant, aber es sind keine Kontakte/Trainingspartner in dem neuen Studio angemeldet
Was haltet ihr davon? Wer ist im Recht? Wer hat die besseren Karten?