Dachreling

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 6.951 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von deejay150674.

  • Ich habe nix anderes geschrieben.
    Nur wenn man sich die einschlägigen Bestimmungen anschaut,
    sieht das m.E. mit den Dachscheinwerfern anders aus.


    So what. Wenn ihm jemand die Dinger einträgt, ist doch gut.
    Wenn sich Grün-Weiß nicht dran stört ists nochmals gut.

  • Nochmal...
    Die Zusatzscheinwerfer brauchen doch nicht noch eingetragen zu werden..Woher haste denn die Weißheit nun das man das müßte ?
    "Arbeitsscheinwerfer" brauchen nicht eingetragen zu werden.
    Auch ein Fernscheinwerfer kann ein Arbeitslicht sein..
    Sie haben mit dem Fahrbetrieb und deren Bestimmungen somit nichts zu tun..
    Du hast noch die überalterte, Deutsche Regelung im Kopf.
    Mittlerweile haben wir es Beleuchtungsmäßig mit den EU Gesetzen und Regelungen zu tun.
    Und da hat sich halt viel geändert.
    Mach dir mal die Mühe und Frage den freundlichen Bauer im Felde oder eine Krankenwagenbesatzung nach dem Fahrzeugschein..
    Nichts wirst du eingetragen sehen...doch..beim Krankenwagen die Sondersignalanlage (Blaulicht)
    Sogar einen einzelnen Suchscheinwerfer darfst du dir aufs Dach nageln.
    Der muß aber mit dem Fahrlicht gekoppelt sein.


    Danke ,tunix0 Du hast es verstanden..

  • Ich habe die einschlägigen Paragraphen der STVZO und STVO zitiert.
    Was gibts da nicht zu verstehen?


    Mach doch was Du willst.


    Ich habe bereits klar gemacht was ich an Bestimmungen die relavant sind gefunden habe.
    Wenn da einer der Meinung ist, er könne Dachscheinwerfer parallel zum Ablendlicht betreiben, so what.
    Mir doch egal.
    Und hör endlich auf irgendwelche Fahrzeuge mit Sonderrechten als Beispiel anzubringen. :rolleyes:


    Mich brauchst Du nicht zu überzeugen. :stichel:


    Auch wenn der Hinweis zwecklos scheint.
    Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    Ich hatte eingangs lediglich die LED Scheinwerfer als mögliche Arbeitsscheinwerfer angebracht, die halt mangels Zulassung nur außerhalb des Geltungsbereichs der STVO betrieben werden dürfen.


    Nichts anderes!


    Wie Du oder sontswer die von mir als Zitat angebrachten Bestimmungen interpretiert, geht mir am Selbigen vorbei.
    Klar? :finger:

  • Ich glaube ihr redet einfach nur aneinander vorbei... :)


    Also kein Grund weiter aufeinander einzuhacken... Zumal der Threadersteller dies sicher nicht gewollt hat...


    Gruß
    Christian

  • Lassen wir mal den lieben Ralf etwas schmollen...
    Er vermischt alles und versteht vom Endergebnis dann so fast nur noch selbst die Hälfte..
    Nach seiner Argumentation sind alle Dachscheinwerfer Eintragungspflichtig..


    Aber dann ist der falsch... > §22a der StVZO


    Ist viel zu lesen und im Gegensatz zu mir kannst du es ja..
    Also lese das richtige heraus...vielen Spass
    ansonsten...ebenfalls :finger:
    Ach ja..und einige Jeeps ab Werk mit Dachleuchten (mit deutscher Zulassung) sind ja wohl auch alle unzulässig in Betrieb..
    ..und erst die vielen LKW.. :clown:
    Thema ist jetzt durch für mich..

  • So projekt liegt auf eis.. da ich damals beim bau des kaports nicht gedacht hab dass ich mir mal so ein schmukes auto zulege hab ich eh nur noch 2 cm bis zur decke. Mit dem lichtbalken hatte ich es jetzt immer druaßen stehn was mir gar nicht zusagt. Also wer ihn haben will einfach ne PN in den lampen ist noch kein Leuchtmittel. kann man also frei wählen.

    • Offizieller Beitrag

    OK dank SuFu gefunden ^^


    Sagt mal wie bekommt man denn die Plastikkappen ab ?
    Besonders die mittlere an der C Säule.


    EDIT: also es geht nur um die mittlere, die vorne da kann man nach außen hin die Kappe abnehmen

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    OK dank SuFu gefunden ^^


    Sagt mal wie bekommt man denn die Plastikkappen ab ?
    Besonders die mittlere an der C Säule.


    EDIT: also es geht nur um die mittlere, die vorne da kann man nach außen hin die Kappe abnehmen


    hast PN :post:

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

    • Offizieller Beitrag

    Thx, das WHB hatte ich inzwischen auch schon gefunden und überprüft, das schaut eher so aus als wenn die Reling dort nur aufliegt und selbst nicht mal dran befestigt ist.

  • Hi OGGY8,


    Kompliment, Dein Dicker sieht schon recht "brachial" aus muss ich sagen :respekt:


    Sag mal wo bekommt man die Scheinwerferblenden zu kaufen?


    Gruß