Nehmen wir an Karl-Theodor hat einen Unfall mit Stefanie,
Stefanie hat Schuld am Unfall,fährt aber das Auto von Edmund. An wen muss sich Karl-Theodor wenden, um seine Ansprüche geltend zu machen?
Mit allgemeinem Gruß
Daniel
Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 4.160 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.
Nehmen wir an Karl-Theodor hat einen Unfall mit Stefanie,
Stefanie hat Schuld am Unfall,fährt aber das Auto von Edmund. An wen muss sich Karl-Theodor wenden, um seine Ansprüche geltend zu machen?
Mit allgemeinem Gruß
Daniel
ich würde sagen, die versicherung wendet sich an den halter. falls dieser den wagen alleine fahren darf hat er pech. sonst könnte das vieleicht über die haftpflicht von der fahrerin laufen einer von beiden wird zahlen
Karl-Theodor sollte sich an alle halten - den Edmung, die Steffi und die Haftpflichtversicherung des Kfz-Edmunds, § 7 StVG, § 18 StVG, § 115 VVG.
Es dürfte ausreichen, dass Karl-Theodor die Versicherung anspricht, den Sachverhalt schildert und einen Kostenvoranschlag einreicht. Erkennt diese das Verhätnis des Beitrags am Unfall aus § 17 StVG zugunsten des Karl-Theodors an, dürfte er sich freuen. Vielleicht wird die Versicherung noch einen Gutachter vorbeischicken.
Da Karl-Theodor aber ein Schlauer ist, würde er zum RA rennen - der wird ja von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Auch wird ein etwaiges Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Allerdings wird der Karl-Theodor - ohne zunächst dafür zahlen zu wollen - eine Abtretungserklärung unterschreiben müssen.
So.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Kubek
Karl-Theodor sollte sich an alle halten - den Edmung, die Steffi und die Haftpflichtversicherung des Kfz-Edmunds, § 7 StVG, § 18 StVG, § 115 VVG.
Es dürfte ausreichen, dass Karl-Theodor die Versicherung anspricht, den Sachverhalt schildert und einen Kostenvoranschlag einreicht. Erkennt diese das Verhätnis des Beitrags am Unfall aus § 17 StVG zugunsten des Karl-Theodors an, dürfte er sich freuen. Vielleicht wird die Versicherung noch einen Gutachter vorbeischicken.
Da Karl-Theodor aber ein Schlauer ist, würde er zum RA rennen - der wird ja von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Auch wird ein etwaiges Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Allerdings wird der Karl-Theodor - ohne zunächst dafür zahlen zu wollen - eine Abtretungserklärung unterschreiben müssen.
So.
Was wäre,wenn Karl-Theodor nur die Versicherung von Stefanie kennt,und nur das Kennzeichen von Edmunds Auto hat?
ZitatAlles anzeigenOriginal von bluefire-P10
ZitatAlles anzeigenOriginal von Kubek
Karl-Theodor sollte sich an alle halten - den Edmung, die Steffi und die Haftpflichtversicherung des Kfz-Edmunds, § 7 StVG, § 18 StVG, § 115 VVG.
Es dürfte ausreichen, dass Karl-Theodor die Versicherung anspricht, den Sachverhalt schildert und einen Kostenvoranschlag einreicht. Erkennt diese das Verhätnis des Beitrags am Unfall aus § 17 StVG zugunsten des Karl-Theodors an, dürfte er sich freuen. Vielleicht wird die Versicherung noch einen Gutachter vorbeischicken.
Da Karl-Theodor aber ein Schlauer ist, würde er zum RA rennen - der wird ja von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Auch wird ein etwaiges Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Allerdings wird der Karl-Theodor - ohne zunächst dafür zahlen zu wollen - eine Abtretungserklärung unterschreiben müssen.
So.
Was wäre,wenn Karl-Theodor nur die Versicherung von Stefanie kennt,und nur das Kennzeichen von Edmunds Auto hat?
0180 - 25026 - Ihr Kontakt zum Zentralruf der Autoversicherer
Da sagt er das Kennzeichen durch und schon wird er zur Haftpflicht des Edmunds durchgestellt. Stefanies Versicheurng ist in diesem Moment uninteressant.
Wie gesagt: er geht zum RA, dieser wird das für ihn erledigen.
Wenigstens muss er nicht mit Kerner nach Afghanistan... Karl wird Edmund schon finden
Was für eine Versicherung soll denn die Stafanie angegeben haben?
ZitatOriginal von bluefire-P10
Wenigstens muss er nicht mit Kerner nach Afghanistan... Karl wird Edmund schon finden
Weiß zwar nicht wie das bei Euch ist, aber bei uns muß immer die VS des Fahrzeughalters bezahlen.
Alle andren Dinge muß die generische VS selbst Regeln.
Sprich die Versicherung des Halters muß in Vorleistung treten. Sollte nun zum Beispiel sich heraus stellen das der Fahrzeuglenker erheblich Schuld an dem Unfall trägt oder keinen FS besitzt, holt sich die VS über den Regreßweg die Schadenssumme vom eigentlichen Verursacher zurück.
Dennoch am besten das ganze einem RA geben!!
ZitatOriginal von Kubek
Was für eine Versicherung soll denn die Stafanie angegeben haben?
Soll wohl die fiktive DEVK gewesen sein
ZitatOriginal von bluefire-P10
ZitatOriginal von Kubek
Was für eine Versicherung soll denn die Stafanie angegeben haben?
Soll wohl die fiktive DEVK gewesen sein
Meine die Art der Versicherung...
Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht eines anderen Fahrzeugs, Lebensversicherung, Zahnersatzversicherung...
Gruß
ZitatAlles anzeigenOriginal von Kubek
ZitatOriginal von bluefire-P10
Soll wohl die fiktive DEVK gewesen sein
Meine die Art der Versicherung...
Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht eines anderen Fahrzeugs, Lebensversicherung, Zahnersatzversicherung...
Gruß
Zahnersatz!
Nehmen wir an, es wäre die Kfz..-Haftpflicht
Na ja von einem anderen Auto dann aber.
Jede Versicherung wird doch nicht für den Halter abgeschlossen der dann mit jedem Auto fahren kann sondern die Versicherung wird für das Fahrzeug abgeschlossen.
Deswegen nennt man Kennzeichen / Fahrzeug und Fahrgestelllnr und gibt den Kreis der Fahrer an die mit dem Fahrzeug fahren.
Ab dann haftet die KFZ Haftpflicht wenn das Auto im Straßenverkehr etwas beschädigt und das sogar wenn kein Fahrer anwesend ist.
Deswegen hat Karl sich mittels des Kennzeichens an die Versicherung zu wenden mit der das Auto versichert ist. ( --> Siehe Zenralruf der Versicherer )
Ob da nun die Oma , Verwandter oder Freund Versicherungsnehmer ist kann Karl egal sein.
Ich kann mir kaum vorstellen dass die Fahrerin eine Haftpflichtversicherung hat die gerne den Schaden eines Fahrzeugs zahlt welches gar nicht bei der Versicherung versichert ist.
Also ... Ganz normal über Kennzeichen an die Halterversicherung wenden bzw an den Halter.
Falls die Dame irgendwelche Versicherungen hat die den Schaden übernehmen kann der Halter gegenüber seiner Vresicherung immernoch den Schaden selber regulieren.
Definiere Halter und die Antwort ist die Deine!
Gruß
ZitatOriginal von Shadowrun
1) Ob da nun die Oma , Verwandter oder Freund Versicherungsnehmer ist kann Karl egal sein.
2) Also ... Ganz normal über Kennzeichen an die Halterversicherung wenden bzw an den Halter.
3)Falls die Dame irgendwelche Versicherungen hat die den Schaden übernehmen kann der Halter gegenüber seiner Vresicherung immernoch den Schaden selber regulieren.
1) Das ist falsch und darf Karl NICHT egal sein
2) Über das Kennzeichen und den Zentralruf der Autoversicherer erfährt man, welche Versicherung für das Fahrzeug zuständig ist.
3) Die Dame könnte durchaus eine Versicherung haben, die den Schaden reguliert
Zu 1 bis 3) Selbst verständlich kann Edmund der Halter sein und Steffi die Versicherungsnehmerin des Kfz-Haftpflichtvertrages. Der Zentralruf der Autoversicherer leitet den geneigten Anrufer dann zielsicher zu Steffis (oder eben Edmunds) Kfz-Versicherer, denn NUR gegen den kann Karl-Theodor Ansprüche geltend machen (jaja Kubek, ich weiß: vor Gericht wird ein Anwalt auch gegen Steffi und Edmund klagen, wird seine Ansprüche aber gegen die beiden NIEMALS durchsetzen können ->> Theaterdonner sage ich dazu)
Obwohl: man sollte niemals "niemals" sagen, wenn der Versicherer von Steffi/Edmund die niederländische INEAS war, könnte sich Karl-Theodor zusätzlich zur Verkehrsopferhilfe auch direkt an Steffi/Edmund wenden, da die INEAs ja bekanntermaßen pleite ist... Sorry, ich schweife ab...
Gruß, lpi
ZitatOriginal von lpi
jaja Kubek, ich weiß: vor Gericht wird ein Anwalt auch gegen Steffi und Edmund klagen, wird seine Ansprüche aber gegen die beiden NIEMALS durchsetzen können ->> Theaterdonner sage ich dazu)
Du bist ein Versicherungsfritze, richtig?