Moped mit Führerschein B

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Guten morgen, wie sieht es aus mit den ostmopeds, darf man die mit schein b fahren wenn er erst 2010 bestanden wurde. Meine freundin will mit meinem simson roller fahren, aber ein kumpel verwirrt mich, weil er meint das das nur mit schein b legal ist wenn er vor 2009 gemacht wurde. Ich hab davon noch nix gehört und im internet nix gefunden. Hat da jemand ne idee. Jedes mal wenn ich angehalten werden vergesse ich zu fragen

  • Zitat

    Original von Steinz
    Guten morgen, wie sieht es aus mit den ostmopeds, darf man die mit schein b fahren wenn er erst 2010 bestanden wurde. Meine freundin will mit meinem simson roller fahren, aber ein kumpel verwirrt mich, weil er meint das das nur mit schein b legal ist wenn er vor 2009 gemacht wurde. Ich hab davon noch nix gehört und im internet nix gefunden. Hat da jemand ne idee. Jedes mal wenn ich angehalten werden vergesse ich zu fragen


    Dsa da was geändert wurde ist mir nicht bekannt. Schau mal auf die Hinterseite, dort sollte ein * bei der Klasse M sein. Wenn das so ist darf sie neue Roller mit max 50ccm und 45 km/h, Roller die vor 2000 gebaut wurden mit 50 kmh und 50 ccm fahren, oder eben die alten Ost-Teile mit immo 60 km/h

  • Das wär mir unwahrscheinlich. Ich hab 2010 den B FS gemacht und bin auch S51 gefahren. Wurde auch ab und zu mal kontrolliert, aber Probleme hatte ich nie gehabt.

  • Zitat

    Original von SilEighty
    Mit Führerschein B darf mann die Ostteile fahren.


    mit dem führerschein ist es nur gestattet zweiräder bis 50ccm und 45 km/h zu fahren! selbst das fahren eines 50ers wo 50 km/h eingetragen ist, wäre schon verboten! wird nur geduldet!

    Das Kind im Mann wurbe bei mir nie ausgetrieben!!!

  • Zitat

    Original von Tuningfreak

    Zitat

    Original von SilEighty
    Mit Führerschein B darf mann die Ostteile fahren.


    mit dem führerschein ist es nur gestattet zweiräder bis 50ccm und 45 km/h zu fahren! selbst das fahren eines 50ers wo 50 km/h eingetragen ist, wäre schon verboten! wird nur geduldet!


    bei den sog. ostopeds wären das die eingetragenen 60km/h. Dieses wird aber nicht geduldet, sondern durch Sonderregelungen klargestellt.

  • Zitat

    Original von Tuningfreak

    Zitat

    Original von SilEighty
    Mit Führerschein B darf mann die Ostteile fahren.


    mit dem führerschein ist es nur gestattet zweiräder bis 50ccm und 45 km/h zu fahren! selbst das fahren eines 50ers wo 50 km/h eingetragen ist, wäre schon verboten! wird nur geduldet!


    Blödsinn.


    Mit Führerschein B bekommt man die Fahrerlaubnisklasse M.


    Was man mit M fahren darf steht in der FahrErlaubnisVerordnung.


    Und da steht drin:


    Wer weiterlesen will:


    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php



    -----------



    Zusammengefaßt.:


    Hat man einen Mopedführerschein ( auch als Dreingabe von B ) so darf man Mopeds fahren.


    Mopeds sind eben Mopeds und die alten Mopeds bleiben auch Mopeds. Wer nachlesen will was drunter fällt schaut in die gültige FeV.


    Es hat nix mit dem Datum des eigenen Führerscheins zu tun noch mit Duldung.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Shadowrun hat das gut und richtig erklärt.


    Die alten "Ost-Simsons" fallen nach Zulassungsrecht (nicht Führerscheinrecht) unter den sogenannten Bestandsschutz.


    Sie sind mit "Klasse-M-Mopeds" egal welches Baujahr und egal welches Führerscheinausstelldatum besteht, gleichzusetzen. Ihre zugelassenen 60 km/h spielen dabei keine Rolle.


    Wer Klasse B (oder Klasse 3 alt) hat, darf die Dinger fahren, egal, wann der Führerschein gemacht wurde.


    Es könnte nur interessant werden, wenn jemand Klasse 5 (alt) hat und keine Klasse 3 (alt) besitzt. Dann müsste ich Akten wälzen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Zusammengefaßt.: Hat man einen Mopedführerschein ( auch als Dreingabe von B ) so darf man Mopeds fahren. Mopeds sind eben Mopeds und die alten Mopeds bleiben auch Mopeds. Wer nachlesen will was drunter fällt schaut in die gültige FeV. Es hat nix mit dem Datum des eigenen Führerscheins zu tun noch mit Duldung.


    also alles in allem wurde nix geändert :perfekt:
    so kannte ich es auch, aber durch die gerüchteküche wird alles schlimmer gemacht als es ist. bei sowas bin ich sowieso immer vorsichtig und frag die nette polizei. mal schauen wenn es soweit ist und ich es nicht vergesse hole ich das nach.
    aber hoffentlich bleibt das auch so aber ist schonmal eine gute nachricht das es erlaubt ist und nix mit dem jahr der bestandenen prüfung zu tun

  • Wozu die Polizei fragen ??


    Der Gesetztestext der Fahrerlaubnisverordnung welche ich oben auch verlinkt habe, ist in einem "gutem" Deutsch geschrieben, was jeder verstehen sollte.
    Auch ohne Jurastudium.


    Daher sehe ich da keinen Spielraum für Diskussion ,solange die FeV nicht im betreffenden Paragraph 76 geändert wird

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()