Peter in Österreich zu schnell, Radar und ein Polizist

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  • Der deutsche Peter war heute in einem 300m langen Tunnel in Österreich unterwegs in dem 70km/h erlaubt sind. Da er am Steuer einen Turboumbaus war und den Sound hören wollte drückte er mal richtig drauf. Er hat dabei nicht auf den Tacho gesehen sondern nur auf den Sound gachtet.


    Als er aus dem Tunnel rausfuhr winkte im ein freundlicher Polizeibeamter heraus, bestaunte das Auto und erklärte Peter das er zu schnell war. Vor lauter Aufregung und Überaschung hat Peter leider nicht verstanden ob er 114 oder 140 km/h gefahren ist. Der Polizist war ganz alleine und hat auf Peters Frage wie er den erwischt wurde geantwortet, er habe ihn mit der Laserpistole erfasst.


    Nun stellt sich Peter die Frage, auch wenn er natürlich sich seiner Schuld bewusst ist, ob denn nicht ein zweiter Polizist für eine Laserkontrolle notwendig ist?
    Und da Peter keinerlei Informationen zu der Strafe bekommen konnte (der Polizist konnte ihm keine Auskunft geben), kann jemand Peter in etwa sagen ob Punkte, Führerscheinenzug und wie hoch die Geldstarfe wird? Peter hat kein Punktekonto in Flensburg


    Peter muss noch gestehen dass der Polizist sehr freundlich war und ein Auge zudrückte da Peter im Auland ohne Personalien unterwegs war (unerlaubte Einreise), nur Autopapiere...


    Liebe Grüße

  • Peter ist doch zu schnell gefahren und in Ösi werden die sich schon dran halten was deren Regeln betrifft.


    Also Strafe abwarten zahlen und sich das nächste mal überlegen dass es nicht immer gut ist aufm Sound zu hören

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  • für auslands-geblitze gibts m.E. nach keine punkte. n kumpel von mir, viel im ausland unterwegs, hat sogar mal ne 600€-strafe da hin einfach nicht bezahlt. die konnten das wohl nicht durch drücken bis hier. blöd is nur dass er sich jetzt da nicht mehr blicken lassen darf. eins kann ich nur sagen: es wird teuer werden.


    was denn fürn turboumbau?

  • Im allgemeinen sollte man noch dazu sagen das es zwischen Deutschland und Österreich ein Vollstreckungsabkommen gibt. Das heisst wenn du als Deutscher in Österreich zu schnell fährst kann der österreichische Staat die Strafe in Deutschland eintreiben lassen. Umgekehrt natürlich genauso.


    Also ich würd die Strafe aufjedenfall bezahlen.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Punkte und ein Fahrverbot gibt es aus Österreich hier in D nicht zu befürchten.


    Wie hat Peter im Ausland denn seine Personalien nachweisen können?

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  • Der Polizeibeamte machte mit seinem Handy ein Foto von Peter. Peter hatte seine Autopapiere dabei (anders Auto) und behauptete der zu sein der da als Halter stand. Der Beamte mache das Bild falls Peter danach behauptet nicht gefahren zu sein.


    Peter geht es nicht darum dass er nicht zahlen will, sondern nur ob er Fahrvernot bekommt da er den Schein beruflich braucht.

  • In D wird Peter weder Punkte noch Fahrverbot erhalten, allerdings wird, wie bereits geschrieben, aufgrund eines Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommens die Geldbuße eintreibbar sein.


    Peter könnte die "Lenkerlaubnis" (so heißt das m.W. in der lustigen Ösi-Behördensprache) für A vorübergehend entzogen werden. Habe jetzt nur kurz in Ösi-Recht recherchiert und Fälle von Trunkenheit gefunden. Da kann man bis 18 Monate "Fahrverbot" als Deutscher in Österreich erhalten.


    Ich persönlich besitze höchsten Respekt vor dem österreichischen Verkehrsrecht und deren Überwachungsorganen, seit ich mal 8.500 Schilling (das sind heute ca. 600,- €) bezahlen musste, um mein Motorrad wieder zu bekommen, nachdem ich unwissentlich einen Trecker im Überholverbot überholt hatte, der bereits halb nach rechts in einen Feldweg abgebogen war.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    • Offizieller Beitrag

    @ Trecker


    Der Personaliennachweis wurde aber hier sehr locker genommen. Er hätte sonstwer sein können.

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  • und "respekt" habe ich bei so überzogenen strafen auch keinen. eher verachtung. da mag ich andere länder lieber, wo die strafe sich nach dem einkommen richtet. das wäre nämlich respektabler.