Hallo alle..kann mir jemand sagen wo ich diese Frontverstärkung herbekommen kann?
Bullenfänger
-
- [R51]
- Siegtaler
Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 12.573 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von QuestMan.
-
-
So abstruse Anhängsel kommen häufig aus Taiwan.
-
Zitat
Original von QuestMan
So abstruse Anhängsel kommen häufig aus Taiwan....und sollten mal besser "Kindertöter" genannt werden...
LG,
Holger -
Vollkommen egal wie Du sie nennst.
-
Zitat
Original von QuestMan
Vollkommen egal wie Du sie nennst.rischtisch! Du kannst Sie auch Personenschützer nennen - das Ergebnis ist das selbe
LG,
Holger -
Des sind weder Bullenfänger, noch Frontverstärkungen, noch
Kindertöter.In dem Fall ist es eher "Wie nehm Ich meinem Motor die Kühlluft weg"
Wen du sowassuchst, ich empfehle Ebay UK
-
wären hier noch richtige frontschutzbügel erlaubt - würd ich mir sowas auch drannflicken !
aber so pseudo bling bling dinger ?
nee ! -
Hallo Siegtaler !
Die Anbauteile sind von der Fa.Schiessler (www.schiessler-edelstahl.de)
Das abgebildete Teil hat wahrscheinlich keine ABE.Meinen Bullfänger find ich gut und ist sehr stabil (schaut in die Galerie)
Gruß
Holly -
Unser Frontbügel von Cobra ist auch nicht schlecht.
-
Ich kann bei dir Holly kein Frontbügel finden.
-
Hallo Holly !, Danke für deine "hilfreiche" Antwort.. Also doch nicht aus Taiwan oder ebayland..und Kindertöter find ich schon hart.. zumal sich das Teil in die Karosserie einfügt und nicht hervorsteht wie bei "richtigen" Bullenfängern also die Knautschzone im Fall der Fälle wohl nicht einschränkt...und über Geschmack liebe Leute sollte man nicht streiten...
-
Zitat
Original von Siegtaler
...und Kindertöter find ich schon hart...jo, deswegen sag ich es so deutlich. Kann ja jeder machen, was er für richtig hält. Ich finde es nur armselig, wenn man versucht zu behaupten ein Edelstahlrohr in der Höhe würde im Falle eines Falles irgendwas anderes tun als massivsten Schaden anzurichten...
Falls jemand anderer Meinung ist, ich haue ihm gerne mal mit so nem Rohr mit 5KM/h an den Kopf - im Gegensatz zu 30KM/h bleibt da meist noch die Erinnerung an den Schmerz.
LG,
Holger -
naja... aber wenn du mal genau hinschaust dann ist das obere in die Karosse" integrierte" Edelstahlrohr ca. 30cm vom Boden weg...wenn sich dein Kopf im Moment des Aufpralls in dieser Höhe befindet hast du vorher aber schon ne Menge falsch gemacht
-
Ich bin mit Nichten dafür Alles und Jedes zu reglementieren. Vorstehende Hörner (hier nicht der Fall) sind bei Personenschäden nachvollziehbar ungünstig. Die bereits 2001 losgetretene Diskussion aber mittlerweile abgeebbt.
Wir sollten es dabei auch lassen.
Geschmack ist kommentierbar aber ein gleicher Nenner kaum zu finden!Mit persönlich gefällt es nicht, aber mir bleibt Gott lob freilaufendes Wild auf meinen täglichen Fahrten erspart.
Und wer mit so einem Ding lediglich den Eisdielenboulevard rauf und runter fährt, muss damit leben sich der Lächerlichkeit preiszugeben.
-
Mein lieber Holger,
so lange in "D" LKWs wie Scheunentore unterwegs sind und Bauern mit "offenen Messern" und 30Km/h durch unsere Wohnsiedlung düsen,
ist das Thema mit den Bügel für mich ne Lachnummer.
Da wurde ne riesen Hexenjagt betrieben.Aber das gehört eigentlich nicht hierher.
-
Zitat
Original von QuestMan
Mein lieber Holger,
so lange in "D" LKWs wie Scheunentore unterwegs sind und Bauern mit "offenen Messern" und 30Km/h durch unsere Wohnsiedlung düsen,
ist das Thema mit den Bügel für mich ne Lachnummer.
Da wurde ne riesen Hexenjagt betrieben.Aber das gehört eigentlich nicht hierher.
Für die Bauern:
Eine verbindliche Vorschrift, in welcher Höhe die Frontladerschaufel / Heuballenspiess etc. beim Fahren auf öffentlichen Wegen zu heben ist, gibt es nicht. Wohl aber lässt sich die Verpflichtung zum Fahren mit angehobener Schaufel/Spiess aus den allg. Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Abs.2 StVO und
§ 30c Abs.1 StVZO) ableiten.§ 1 Abs.2 StVO : „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.
§ 30c Abs.1 StVZO : „Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden“.
Nach der "Richtlinie über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile" sind Teile, die in einer Höhe von mehr als 2m über der Fahrbahn angebracht sind, nach derzeitiger Meinung nicht als verkehrsgefährdend anzusehen.
-
Hallo QuestMan ,definiere bitte" LKW`s wie Scheunentore unterwegs" bin selber Trucker ..aber der Spruch ist mir unbekannt..
-
Ich denke er meint die hohe, gerade Front die eine Ähnlickeit zu den Dimensionen eines Scheunentores zuläßt.
Zu den Bügeln: Ich glaube es ist bei einem Fußgängerunfall verletzungstechnisch nahezu unerheblich ob an einem R51 ein Bügel dran ist oder nicht.
-
na das Thema erledigt sich schon bei der Zulassung:
Haftungsausschluss
Deutschland:
Dieses Zubehörteil ist nicht im Bereich der StVO zulässig und wird daher ohne Abnahme-
Papiere geliefert.
Bei Showfahrzeugen oder Geländefahrzeugen, die in speziellen Off-Road-Parks, die nicht der
deutschen StVO unterliegen, bewegt werden, ist der Anbau dieses Zubehörteils im Einzelfall
zulässig.
Verstößt der Kunde gegen geltende Bestimmungen der StVO und StVZO, so handelt er stets
auf eigene Gefahr und die Haftung der Firma Schiessler Edelstahl-Design ist ausgeschlossen. -
Zitat
Original von Siegtaler
...wenn sich dein Kopf im Moment des Aufpralls in dieser Höhe befindet hast du vorher aber schon ne Menge falsch gemacht...das ist bei jedem Unfall so. Wohin hin genau denkst Du, fällt ein Person, wenn Du sie gerammt hast? Und denkst Du eine kleine Person mit ca.1m-1,40m wird beim Pathi je auf der Motorhaube liegen?
Ein Eisenrohr bleibt auch dann eine Eisenrohr, wenn Du es an Deinem Auto toll findest. Schraubs dran, aber lüg Dir nicht selber in die Tasche.
LG,
Holger