Servus.
Peter und Gertrud fuhren aus einem bekannten Möbelhaus eine Landstrasse entlang da die AB auf der Hinfahrt voll war. Leider kannte er die Strecke nicht und hatte seinem Navi den Auftrag erteilt sie nachhause zu bringen. Dann verpasste Peter in einem kleinen Kaff nach rechts abzubiegen. Aber ca. 400m weiter gab es auf der linken Seite ein Einkaufszentriegtum, dort wollte Peter drehen. Peter fuhr ohnehin vorsichtig da er ein Möbelstück an Bord hatte und Gertrud ihre Knie am Airbag aufstützen musste. Peter (ca.40 Km/h) gibt den Blinker kommt fasst zum Stillstand und will gerade links abbiegen als es einen bumms gab. Peter schaut in den Spiegel und kann nichts sehen, er dreht sich um und kann immer noch nichts sehen. Dann biegt er links ab und steigt aus. Dann sieht er ein Motorradfahrer der gerade Aufsteht und daneben sein Motorrad liegt. Er hilft dem Motorradfahrer sein Moped von der Straße zu schieben. Der Mopedfahrer gibt an Kolonenspringen vollzogen zu haben um auf der folgenen Landstraße frei fahrt zu haben. Leider stand Peter im weg und er auch sofort zugibt schuld zu sein. Deshalb wurden auch keine Blauen gerufen. Nach dem Austausch der Daten geht jeder seiner Wege. Peter geht zum Gutachter und lässt den Schaden begutachten. Peter setzt die generische Versicherung in Kenntnis und wartet auf sein Geld. Nun obwohl der Mopedfahrer seiner Versicherung bestätigt hat das er schuld sei will diese nicht bezahlen. Die Versicherung meint das Peter nicht erkennbar abgebremst hätte. Deshalb die maßgebliche Schuld Peter trät. Nun stellt sich Peter die Frage wieviel Erfolg er vor Gericht hätte da er keine Rechtsschutz Versicherung hat und die Kosten für Rechtsanwalt/Gericht den Wert des Fahrzeugs bei weitem übersteigen.