Mogelei beim Autoverkauf - worauf genauer achten beim kauf?

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  • Ja... ich mal wieder


    Blöde Überschrift und evtl. falsches Unterforum... aber ich wüsste jetzt nicht wohin genau damit.


    Worauf sollte man genau achten beim (gebrauchtwagen) autokauf? gibbet bei verschwiegenen Mängeln evtl. rechtlich irgendwas, was greifen könnte falls man doch übern Tisch gezogen wurde?


    ansonsten...


    woran erkennt man, wenn man sich ein Auto kaufen möchte, das am Tacho gedreht wurde? Einige Fahrzeuge stehen da - 10 Jahre, z.b. 96.000km gelaufen, super in Schuss aber trotzdem günstig?


    soweit ich wie schon ein paar mal gehört habe, sollte man einen Blick auf die Abnutzungsspuren z.b. Pedalerie, Lenkrad, Schaltknüppel genauer ansehen. Abnutzungen bei Verschleißteilen?


    Woran kann man denn am Fahrzeug selbst noch erkennen, ob da mehr Laufleistung hinter steckt als auf der Uhr steht? Wie kann man sonst noch auf nummer sicher gehen (besuch bei der Werkstatt auf der Tante Hebebühne oder so?)


    Ausserdem: Händler, Privat? ok Leute mit leicht exotischen bzw. fernöstlichen Namen würde nicht zum kauf bei dem einladen, nisch war?


    Der Mensch ist ja heute leider ein Arsch - hauptsache das Geld stimmt :(


    Angebote übers Internet suchen und finden oder beim bekannten örtlichen Händler (bzw. in meinem fall ein guter bekannter beim autohaus nissan) des Vertrauens nachfragen wenn was passendes rein kommt?


    Ich weis es einfach nicht so genau :\ und das beschäftigt mich halt schon länger.

    • Offizieller Beitrag

    Da es hier nicht um Technsches geht, bitte die Antworten nur auf das Rechtliche beziehen.



    Es gilt grundsätzlich:


    Beim Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer = Händler, Käufer = Privatperson) gilt grundsätzlich die sog. Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden aber bei gebrauchten Sachen auf ein 1 Jahr ab Gefahrübergang (also ab Übergabe) verkürzt werden darf.


    Was ein Mangel ist - allgemein gefasst, klar:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
    Dieser muss bereits vorgelegen und sich nach Übergabe gezeigt haben.


    Ganz wichtig - in den ersten 6 Monaten muss der Händler den Beweis führen, dass kein Mangel vorgelegen hat:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html


    Die grundsätzlichen Rechte:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html


    Auch interessant - Sonderbestimmung für Rücktritt und Schadenersatz, das Scheitern der Nacherfüllung:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
    Ja, der Verkäufer wird von dieser Norm geschützt.


    Ausführungen zur Unmöglichkeit - Auto nicht reparabel, da Unfallfahrzeug - erspare ich mir hier. Man kann mit einer Minderung arbeiten.



    Beim Privatkauf ist die Gewährleistung oftmals ausgeschlossen, viele erklären dies nicht ausdrücklich, einige konkludent, einige erklären nix dazu. Legt man jedoch die Willenserklärung des Privatverkäufers aus, so ist an sich klar, dass er "ohne Gewährleistung" verkaufen wollte.
    Hier VORSICHT: viele Händler verkaufen "im Auftrag", um eben die Gewährleistung auszuschließen.



    Nun zur Anfechtung.
    Natürlich muss der Verkäufer in beiden Fällen - also Händler und Privatverkäufer - die ihm bekannten Schäden/Mängel offen legen. Ansonsten kann der Kaufvertrag angefochten werden:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html
    Dabei die Frist nicht verpennen
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html




    So. Habe meine Mittagspause etwas kreativer genutzt als sonst. :D


    Ciao!

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Im Endeffekt hilft dir nur :


    Lacktester
    nachprüfbarer Lebenslauf ( Scheckheft von Autohäusern )
    geeignete technisch qualifizierte Person um das Auto zu untersuchen.


    zu deinem angedeuteten "günstigen Preisen". Es ist nunmal so dass die Autoindustrie aktuell den bach runter geht und wieder in eine Absatzkrise läuft. Daher drängen die Händler mit Rabattaktionen auf den Markt was sich natürlich auch auf die Gebrauchten durchschlägt.


    Wer soll einen gebrauchten Touran für 20000 kaufen wenn er für 18000 einen neuen Chevi mit Opeltechnik und 5 Jahren Garantie bekommt. So wackeln die Preise oben und auch unten muss korigiert werden.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • M.E. kann es auch in diesem Brett schon um "technische" Hinweise gehen, da diese möglicherweise zur Beweisführung in einer rechtlichen Auseinandersetzung, deren Grundlagen Kubek bestens wie immer zusammengestellt hat, dienlich sein können. Sie können auch hilfreich zur Entscheidung sein, ob man so einen Schritt wagen möchte oder ob man Aufwand für weitere "eigene Ermittlungen" (vgl. oben) betreibt.


    Vorbeugend:


    Neue Fußmatten? Blick darunter.


    Passt die Legende des Fahrzegs zur Innenabnutzung? Wenn bei einem angeblichen Rentnerehepaar als Vorbesitzer nur ein abgewetzter Fahrersitz feststellt wird und Beifahrersitz wie Rückbank nagelneu aussehen, sollte man sich überlegen, ob es nicht ein Vertreter-TDI war.


    Wenn der Laderaum eines Kombis Spuren schwerer Werkzeuge aufweist, passt das nicht zur Geschichte des Zweitwagens, mit dem Mutti zum Supermarkt fuhr.


    Wer verkauft ein Auto mit 80tkm und preist den frisch gewechselten Zahnriemen an, der bei diesem Modell erst bei 120tkm gewechselt werden soll?


    ...das sind nur Beispiele für schlüssiges Zusammenfügen.


    Repressiv:


    Wenn man Grund zur Annahme hat, besch.... worden zu sein, würde ich den Weg einer Strafanzeige wählen. Dies hat den Vorteil, dass ohne eigenes "Prozessrisiko" ermittelt wird und je nach Stichhaltigkeit der vorzeigbaren Indizien auch Aufwand betrieben wird. Dies geht hin bis zur Überprüfung steuerlich abgesetzter Kilometer (Fahrten zur Arbeitsstelle etc.) oder Werkstattermittlungen.


    Der Weg zum RA bleibt natürlich unbenommen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition