Saisonkennzeichen wie TÜV...

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.906 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Moin Moin...


    Peter hat folgende Frage...


    Ein abgemeldetes Auto mit TÜV bis April soll fertig gemacht werden...
    Dieses soll bis April geschehen...da er ja dann selber zum TÜV fahren soll...


    Was aber passiert...wenn Peter das Auto anmeldet..TÜV liegt ja vor...er jedoch nicht bis April fertig wird...
    Kann Peter dann dennoch zb...im Mai selber fahren oder nicht erlaubt...Zwecks abgelaufenen TÜV.. Die erste Fahrt wäre dann direkt zum TÜV..



    MfG Martin

  • http://lmgtfy.com/?q=saisonkennzeichen+t%C3%BCv


    1. Eintrag


    Zitat


    Ausnahmen für Saison-Kennzeichen
    Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht auf Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.


    Sogar mit Beispiel:


    Zitat


    Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte
    Eigentlich müsste Ihr Wohnmobil im Januar zur Hauptuntersuchung. Allerdings haben Sie ein Saisonkennzeichen für die Monate März bis Oktober. Entsprechend fahren Sie erst im März zu Ihrer TÜV-STATION. Die Frist für die Durchführung der nächsten HU wird dann ab März neu festgesetzt. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie die HU also immer im März durchführen lassen. Das gleiche gilt übrigens auch für Abgasuntersuchungen (AU) und Sicherheitsprüfungen (SP).



    Das hättest du auch finden können

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Die Regelung kenne ich...


    Aber was ist wenn ich zum Beispiel dann erst im Mai fahre.. Ist es möglich oder garnicht...
    Wird dann sicherlich auf April zurück datiert...das wäre mir egal...


    Mir geht es nur darum das das Auto zugelassen ist aber nicht fahrbereit..und fährt sobald möglich selbständig zum TÜV...
    MfG Martin

  • Oben steht doch was gilt bei Saisonkennzeichen.


    Du hast im ersten Monat hinzufahren.


    Wenn nicht überziehst du und dann kostet das Geld wenn du erwischt wirst. Die Sätze stehen im katalog und sind auch per Google zu erfragen

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  • Zitat

    Original von Bo 999
    ... Wird dann sicherlich auf April zurück datiert...


    Das ist seit neuestem wieder abgeschafft worden.



    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • Egal, wann du zum TÜV fährst, auch wenn es 4 Monate nach ablauf der gültigen HU ist:


    Du ruft bei der Prüfstation an, lässt dir einen verbindlichen Termin zur HU geben.


    Dann machst du dein Auto fit, und fährst hin.


    Solltest du widererwartend angehalten werden, reicht der reservierte Termin als Legitimation deiner Fahrt.

    ICH BIN FÜR GRÖßERE SIGNATUREN
    Mein Penis hat sich dank meines Autos um 25% vergrößert :perfekt:
    ....denk drüber nach....


  • Kann ich das mit meinem Cabrio auch so machen?


    HU/AU seit 8/2008 abgelaufen!
    Auto steht seit dem angemeldet und versichert in der Garage,


  • solange du mit gültiger Versicherung fährst sollte das denke ich kein Problem sein, am besten einfach beim TÜV anrufen.


    Zur Zulassungsstelle darf man ja schliesslich auch ohne Kennzeichen fahren ( Direktweg), und nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle wieder nach hause.

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  • ....nach den abmelden auf direkten weg zum späteren "standortes" der autos, aber wieder mit den "alten" (ungültigen) kennzeichen an fahrzeug, so kenne ich das ;)


    kann mir nicht "wirklich" vorstellen das du ganz "ohne" fahren darfst da zbs.: bei einer fahrerflucht kaum möglichkeit für die behörden besteht das fahrzeug / den halter zu finden ;)



    gruss
    dark


  • doch darfst du ;)


    hab ich selber schon auf anraten der zulassungsbehörde gemacht....

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  • Das würde mich aber intressieren.


    Für unsere Zulassungsstelle existieren 3 Möglichkeiten


    1. 5 Tage Kennzeichen
    2. Alte Kennzeichen + Versicherung ab Tag X nicht ab Tag Zulassung
    3. Kennzeichen reservieren und prägen lassen und dann gleiches wie bei 2.


    Ohne Kennzeichen darfste nicht fahren

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